Kundgebung vor Paradiescafé: FAU fordert Entschädigung für ehemalige Auszubildende

Seit diesem Sommer fordert eine ehemalige Auszubildende vom Paradiescafé eine Entschädigung nach dem Berufsbildungsgesetz dafür, dass sie aufgrund des stark belastenden Betriebsklimas ihre Ausbildung abbrechen musste. Dazu hat sie mit gewerkschaftlicher und anwaltlicher Unterstützung geklagt. Allerdings kam es in der Güteverhandlung zu keiner Einigung. Der Kammertermin am Arbeitsgericht ist für den Mai 2022 angesetzt.

Nun hat die FAU Jena am 28. August 2021 eine Kundgebung vor dem Paradiescafé durchgeführt. Etwa 15 Gewerkschafter:innen und Unterstützer:innen fanden sich zusammen und machten gemeinsam auf den Fall aufmerksam. Sie verteilten Flugblätter an die Eltern des benachbarten Spielplatzes, an Passant:innen und einige der Kund:innen. Dabei erhielten sie mehrere Unterstützungsbekundungen. Viele der Fans des FCC, die im Paradiescafé ihr Bier tranken, erklärten den Gewerkschafter:innen gegenüber ihre Solidarität. Auch äußerte eine Mutter vom Spielplatz: „Dass der Alf ein Verbrecher ist, ist in Jena stadtweit bekannt. Da wundert mich gar nichts mehr.“ Das können wir als Gewerkschaft nicht bestätigen. Wohl zeigen solche Aussagen aber, dass die Zustände, gegen die sich die ehamlige Auszubildende nachträglich wehrt, nicht unbekannt sind.

Mit der Kundgebung haben wir dem Paradiescafé gezeigt, dass man die Forderung unserer Kollegin nicht einfach aussitzen kann. Wir werden weiterhin in der Öffentlichkeit für ihre Interessen eintreten – solange, bis es zu einer vernünftigen Einigung oder einer gerichtlichen Entscheidung kommt.

Ehemalige Auszubildende geht zusammen mit der FAU Jena gegen Schikane im Restaurant Paradies Café GmbH vor

Das Restaurant Paradies Café GmbH ist zwar wunderschön im Paradiespark der Stadt Jena gelegen, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind allerdings alles andere als paradiesisch. Nun geht eine ehemalige Ausbildende zusammen mit der Basisgewerkschaft FAU Jena gegen ihren früheren Arbeitgeber vor.

Dieser hatte im Sommer letzten Jahres die Kollegin wiederholt vor Gästen und Kolleg*innen in grober Weise beleidigt. Dabei spielte es für den Chef, der gleichzeitig auch Betreiber des F-Haus in Jena ist, scheinbar keine Rolle, ob die Beleidigungen in der betriebsinternen WhatsApp-Gruppe oder öffentlich in der Betriebsstätte ausgesprochen wurden. Neben dem unerträglichen Betriebsklima bekam die ehemalige Auszubildende immer seltener Schichten zugeteilt, die für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Restaurantfachkraft dringend notwendig gewesen wären.

Aufgrund der hohen psychischen Belastung durch die anhaltende Schikane des Chefs beschloss die ehemalige Auszubildende aus Eigenschutz, im November letzten Jahres zu kündigen, und wandte sich an die FAU. Nun wird gemeinsam auf juristischem Weg ein Schadensersatz für die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (nach § 23 I Berufsbildungsgesetz) angestrebt.

Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Gastronomie sind oftmals hart: geringe Vergütungen, ungünstige Arbeitszeiten, neben einer besonderen Betroffenheit der Branche von der Pandemie. Die Gestaltung des Betriebsklimas und die Einhaltung der Fürsorgepflichten liegen aber ganz beim Inhaber, der keinen Wert auf einen respektvollen Umgang zu legen scheint. Dies schildern auch weitere Ex-Angestellte und Gäste. Eine Stellenannonce auf Facebook spiegelt den Geist des Unternehmens wieder:

„Unser kleines Team sucht Kellner / Kellerin – gern auch Teilzeit über Minijob. schöne wäre wenn du halbwegs pünktlich u drogenfrei auf Arbeit kommst und das kleine 1×1 kannst – Aufbesserung bei guter Leistung geht immer“ (14.07.2021, Rechtschreibfehler im Original)

Die FAU Jena fordert zusammen mit der ehemaligen Auszubildenden einen angemessenen Schadensersatz für die erlebte Schikane am Ausbildungsplatz und den verhinderten Ausbildungsabschluss. In der Ausbildung muss nicht alles hingenommen werden: Lehrjahre zu Herrenjahren machen!