Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt

Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.

Leiharbeiter geht gegen willkürliche Kündigung durch „Akzent Personaldienstleistungen“ aus Jena vor

+++ Kundgebung abgesagt, da die Kündigungen abgewehrt werden konnten +++
Ein Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der FAU Jena wurde am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nimmt der betroffene Leiharbeiter natürlich nicht hin und hat mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage gestellt.
Inzwischen wurde der Leiharbeiter wieder von der Leiharbeitsfirma zur Arbeit eingesetzt, womit zumindest die fristlose Kündigung faktisch hinfällig ist und nur noch die fristgerechte im Raum steht. Sofern wir keine schriftliche Rücknahme aller Kündigungen haben, werden wir an der Klage festhalten und rufen zu einer Kundgebung am 28. Februar vor dem Jenaer Sitz der Leiharbeitsfirma am Markt auf. Die gerichtliche Güteverhandlung ist für den Montag darauf, den 3. März angesetzt. 

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Einigung mit Thüringer Reinigungsfirma erzielt – Arbeitskonflikt beendet

In der gestrigen Güteverhandlung konnten wir eine Einigung mit einer Thüringer Reinigungsfirma erzielen und eine Teilzahlung der offenen Forderung erreichen. Dabei hat sich deutlich gezeigt, dass der gewerkschaftliche Druck ausschlaggebender war als die juristischen Argumente. Sobald der Geldeingang erfolgt, ist dieser Konflikt mit Reinigungsfirma für uns beendet und es werden keine weiteren Aktionen erfolgen. Entsprechende Kundgebungen wurden bereits abgesagt.
Wir möchten unseren Schwestersyndikaten in Berlin, Dresden und Halle für ihre Unterstützung danken. Diese hatten ebenfalls Kundgebungen in der nächsten Woche vorbereitet, um den Konflikt weiter auszuweiten.

Konflikt mit Thüringer Reinigungsfirma

— english Version below —
Die FAU Jena führt derzeit einen Arbeitskampf gegen eine Thüringer Reinigungsfirma. Es bestehen offene Lohnforderungen von über 1000 € für ein Gewerkschaftsmitglied, weswegen wir am 20. November Klage eingereicht haben und gewerkschaftliche Aktionen vorbereiten, um mit Nachdruck unser Recht zu erstreiten.
 
Dies ist bereits der zweite Fall in diesem Jahr, welchen die FAU Jena gegen die Reinigungsfirma führt und wieder geht es um vorenthaltenen Lohn. Im September diesen Jahres konnten wir schon einmal Lohnforderungen vor Gericht durchsetzen und dort eine Einigung erzielen. Diesmal werden wir uns aber nicht so einfach abspeisen lassen und auf die volle Summe gehen. Es sind uns weitere Fälle bekannt, wo es Probleme mit den Lohnzahlungen bei der Reinigungsfirma gibt, diese werden von uns beobachtet.

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Mall of Shame – Der Protest der Straße und die Mühlen der Justiz

Veranstaltungstour Berlin 12.10. | Leipzig 13.10. | Jena 14.10. | Erfurt 15.10.

Prozess 16.10. 8:00 Uhr Kundgebung vor dem BAG Erfurt | 9:00 Uhr Prozess BAG | Gemeinsame Zugfahrt von Jena-West 07:00

Mall of Shame, pay the workers!“, schallte es vor fünf Jahren wochenlang in den Straßenschluchten am Potsdamer Platz, vor der Mall of Berlin. Wanderarbeiter aus Rumänien wandten sich gemeinsam mit der FAU Berlin gegen die gewerbsmäßige Abzocke von ausländischen
Arbeitskräften. Vereint gelang es, große Aufmerksamkeit und Solidarität bis in bürgerliche Kreise herzustellen. Für die Auszahlung der ausstehenden Löhne musste letztlich jedoch der Rechtsweg beschritten werden.

Die rumänischen Genossen betonten immer wieder, dass sie mit diesem Kampf ihre Würde zurück-
erlangen wollten – und dass ihnen dies gelungen ist. Nun, fünf Jahre nach den Ereignissen, kommt der Fall vor das höchste deutsche Arbeitsgericht: das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die FAU geht den Rechtsweg damit weiter als andere Gewerkschaften. Sollte die bisherige Rechtsprechung korrigiert werden, könnte dadurch der Sub-Sub-Subunternehmersumpf mitsamt mutwilliger Insolvenzen trockengelegt werden.

Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht am 16. Oktober 2019 in Erfurt
beleuchten wir in einer Veranstaltungsreihe die immer noch spezifischen Ausbeutungsverhältnisse von Arbeitsmigrant*innen und die Möglichkeiten des Widerstands gegen die zunehmend
allgemeine Prekarität. Und blicken zurück auf den beispiellosen Kampf von selbstorganisierten Mitgliedern einer kleinen Basisgewerkschaft.

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Lohndumping bei tegut… – erfolgreiche Runde zwei!

Eine weitere ehemalige Beschäftigte hatte mithilfe der FAU Jena bereits im März von tegut… ihr Urlaubsentgelt nachgefordert. Bereits Anfang des Jahres gelang es, für eine andere ehemals bei tegut… Beschäftigte bei einem Vergleich einen Großteil des ihr zustehenden Urlaubsanspruches ausgezahlt zu bekommen. In der neuen Forderung ging es nun um die Vergeltung des Urlaubsanspruches für die letzten zwei Beschäftigungsjahre. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZR 541/15) – auf Grundlage europäischen Rechts – gibt es nun keinen Verfall von Urlaubstagen mehr, sofern der Arbeitgeber nicht explizit darauf hinweist. 

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FAU Jena schließt sich Global May Day 2019 Aufruf an

Der 1. Mai wirft seine Schatten voraus. Entsprechend haben wir auf unserer gestrigen Vollversammlung beschlossen uns den folgenden Aufruf zum Global May Day 2019 anzuschließen.

Global May Day 2019

– 1. Mai 2019 –

Jedes Jahr finden zum 1. Mai weltweit zahlreiche Proteste und Streiks statt, um den Tag der Arbeiter*innenbewegung zu würdigen. Mit diesem Aufruf, der von einigen Syndikaten der Basisgewerkschaften FAU (Freie Arbeiter*innen-Union) und IWW (Industrial Workers of the World) initiiert wurde, wollen wir Basisgruppen, Gewerkschaften und Initiativen weltweit dazu animieren, ihre 1. Mai Aktionen miteinander zu verbinden, um dem Kampf dadurch sichtbar eine transnationale Dimension zu verleihen.

Wir, Lohnabhängige und Studierende, werden gemeinsam solidarisch zusammenstehen, da wir unabhängig von unserem Wohnort in demselben Kampf gegen gewinnorientierte Interessen eingebunden sind. Kürzungen sozialer Dienstleistungen in öffentlichen Haushalten, Outsourcing, das Drücken von Löhnen, Privatisierungen, ansteigende Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren sind nur einige Symptome, die im direkten Zusammenhang mit dem globalen Wirtschaftssystem stehen. Ein System welches auf Ausbeutung und Wettbewerb basiert und die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche vorantreibt.

Der stetig zunehmende Leistungsdruck macht uns krank, sei es am Arbeitsplatz, in der (Hoch-)Schule und leider auch im wachsenden Maße während der Kindheit und Jugend. Die Mechanismen der Marktwirtschaft und die damit einhergehenden nationalstaatlichen Strukturen führen dazu, dass die Anpassung an das Diktat der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Mehrwertproduktion priorisiert, anstatt dass emanzipatorische Fähigkeiten gefördert werden.

Wir wollen dieses System nicht nur stören, sondern streben an, es zu überwinden.

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Studierendenrat der FSU Jena entscheidet: Outsourcing statt Tariflohn. FAU-Bildungssektion kündigt weiteren Widerstand an.

Der Prüfungsberater des Studierendenrats (StuRa) der Uni Jena berät seit über 10 Jahren Student*innen bei Problemen im Studium. Schon vor Jahren beschloss der Studierendenrat, seinen Beschäftigten Tariflohn zu zahlen und seit Mai 2018 ist er dazu durch die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes zusätzlich gesetzlich verpflichtet. Bis heute wird die Umstellung auf Tarif jedoch verschleppt.

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25. Februar: Alle auf zur Warnstreikdemo!

Aufruf der Bildungssektion der FAU Jena anlässlich des Warnstreiks gegen die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL)

25.2.2019, ab 10 Uhr vorm Universitätshauptgebäude (UHG) in Jena


Am 25.02.2019 finden im Rahmen der Verhandlungen um den Tarifvertrag der Länder (TV-L) ein Warnstreik und eine Demonstration statt. Auch wir von der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Jena rufen unsere Mitglieder und Sympathisant*innen zur Teilnahme an der Streikdemonstration auf. Wir tragen dabei grundsätzlich die Forderungen einer Lohnerhöhung, der Gleichstellung von Arbeiter*innen der verschiedenen Tarife und der Einschränkung von Befristungen an den Hochschulen.

Dabei ist es unser Wunsch, die Stimmung vom Streik und die Stimmung unter den Kolleg*innen in den Alltag hinüberzuretten. Wir wollen nämlich nicht bloß Gespräche in Gremien und wir wollen nicht erst zu den TV-L-Verhandlungen auf die Straße gebracht werden. Stattdessen ist es unser Ziel, im Alltag selbst mit unseren Kolleg*innen und anderen Arbeiter*innen ins Gespräch zu kommen und kleinere und größere Forderungen eigenständig zu stellen und durchzusetzen.

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tegut… gute Lebensmittel – bescheidene Arbeitsbedingungen

Der tegut… in Jena gilt als beliebter Arbeitgeber bei Studierenden. Es gibt mit 10,57 € mehr als den Mindestlohn und zusätzlich kommen Aufschläge für Spät- oder Wochenendarbeit hinzu. 
Damit hört es dann aber schon auf, denn die Studierenden sind als kurzfristig Beschäftigte über einen auf ein Jahr begrenzten Rahmenvertrag angestellt. Das bedeutet, dass tegut… mit den Studierenden innerhalb dieses Rahmenvertrags mündlich eintägige, befristete Arbeitsverträge schließt. Insgesamt maximal 70 Stück (= 70 Tage), damit es noch als kurzfristige Beschäftigung gilt. Zu Stande kommen diese skurrilen eintägigen Verträge – die auch an der Uniklinik bei den Pflegeassistent*innen zu finden sind – dann mit Schichtbeginn, sprich bei Erkrankung gibt es keine Entgeltfortzahlungen, da für den Tag kein Vertrag geschlossen wurde. Ebenso wird auf dieser “Vertragsgrundlage” der Urlaubsanspruch abgelehnt, da ein Urlaubsanspruch erst nach einmonatiger Beschäftigung entsteht.

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