Methodenlabor des Instituts für Soziologie (FSU Jena)

Im Methodenlabor der Soziologie der Uni Jena, einem Computerpool zur Erlernung und Anwendung quantitativer Methoden, wurden mehrere Studierende in der ersten Jahreshälfte 2016 als studentische Hilfskräfte angestellt. Ihre Aufgabe war es, den Raum während der Öffnungszeiten zu beaufsichtigen und am Ende zu putzen. Von ihnen wurde erwartet, dass sie ca. das Anderthalbfache der vertraglich festgelegten Arbeitszeit leisten, d.h. massiv unbezahlte Überstunden arbeiten. So kamen sie teilweise auf einen Stundenlohn von 4,30€. Außerdem wurde ihnen kein Urlaub gewährt.

Ende Oktober 2016 haben drei der studentischen Arbeiter_innen gemeinsam mit der FAU Erfurt/Jena den ausstehenden Lohn und Urlaubsanspruch vom Präsidenten der Uni eingefordert und Anfang November 2016 auch das Institut für Soziologie über die Forderungen informiert.  Weder das Institut noch die Uni haben Interesse an einer Lösung des Konflikts oder wenigstens Gesprächsbereitschaft gezeigt. Daraufhin haben wir bei verschiedenen Gelegenheiten öffentliche Veranstaltungen des Instituts und der Uni beflyert

  • die Konferenz-Veranstaltung zum Thema „Prekarität in europäischen Postwachstumsgesellschaften“ Anfang Dezember
  • die  Weihnachtslesung Mitte Dezember
  • die Veranstaltung „Was werden mit Soziologie“ Mitte Januar

Gleichzeitig haben wir Klage für erstmal eine Kollegin beim Arbeitsgericht eingereicht. Am 1. Februar kam es dann zu einer Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht in Gera. Dort hat sich herausgestellt, dass der Fall etwas komplizierter ist (sie hatte zwei Verträge als Hilfskraft, die juristisch zu einem Arbeitsverhältnis zusammengenommen werden), aber unsere Forderung legitim bleibt und die Uni mit uns eine Einigung erzielen möchte. Dennoch konnten wir erst nach Monaten des Hinhaltens von Seiten der Rechtsabteilung der Uni eine Einigung durchsetzen. Ende Juni 2017 sind dann letztlich je 500-700€ Lohnnachzahlung pro Person überwiesen worden.

Während der Aktionen hat sich uns ein weiterer Kollege angeschlossen, der von 2013 bis Anfang 2016 zu den gleichen Bedingungen im Methodenlabor gearbeitet hat. Wir haben gemeinsam auf Grundlage des Mindestlohngesetzes mit ihm die Zahlung der Überstunden ab 2015 gefordert und konnten bis Juli 2017 eine Lohnnachzahlung von mehr als 500€ durchsetzen.

Anschließend haben die drei Studentischen Hilfskräften, die bis zum Sommersemester 2017 im Methodenlabor beschäftigt waren, im Sommer 2017 die Entfristung ihrer Verträge und Eingruppierung in den Tariflohn gefordert. Hintergrund ist auch hier der nicht-wissenschaftliche Charakter ihrer Tätigkeit. Insofern sind sie unrechtmäßig als Studentische Hilfskräfte aus dem Tarifvertrag der Länder ausgeschlossen und gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet.

In der Güteverhandlung der ersten beiden Kolleg_innnen  vom 11. August 2017 hat die Uni die Forderungen abgelehnt. In der Güteverhandlung der dritten Kollegin vom 6. September 2017 wurde der Forderung nach Lohnnachzahlung ebenfalls nicht ausreichend entsprochen. Nichtsdestotrotz konnten wir im Folgenden für alle drei Kolleg_innen eine Tariflohnnachzahlung erreichen.


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Lohnnachzahlungen bis zum vierstelligen Bereich für mehrere studentische Hilfskräfte

Güteverhandlungen vorm Arbeitsgericht Gera für drei Kolleg_innen gegen die Uni Jena

Lohneintreibung im Methodenlabor (Universität Jena)

Kämpfen lohnt sich! Erfolg im Streit um die Überstunden im Methodenlabor der Uni Jena

Bericht zur Gütverhandlung vom 01. Februar 2017 im Fall der unbezahlten Stunden im Methodenlabor

Hilfskraft gegen Uni Jena. Am 1. Februar Güteverhandlung vorm Geraer Arbeitsgericht!

Alte und neue Kämpfe an der Universität

[ssba]