Erfolg für Klimaaktivist:in gegen die Universität Jena

Der:Die Klimaaktivist:in Eli konnte mit Hilfe der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) Jena am 18. Juli 2024 sein:ihr Arbeitsverhältnis mittels eines Vergleiches vor Gericht erfolgreich anerkennen lassen.

Im Anschluss an die Güteverhandlung vom 18.07.2024 vor dem Arbeitsgericht Gera einigten sich beide Parteien: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena erkennt den Arbeitsvertrag vom Dezember 2023 an und das Arbeitsverhältnis wird Ende Juli 2024 im beidseitigen Einverständnis aufgelöst. Für die Vertragsdauer von 8 Monaten zahlt die Universität Eli den vollen Lohn, insgesamt circa 17.500 Euro brutto. „Ich bin nach der langen Zeit der Ungewissheit richtig froh, dass die Uni sich am Ende doch noch einigen wollte, und mit dem Vergleichsangebot zufrieden. Außerdem hoffe ich, dass politisch engagierte Menschen in Zukunft an der Uni nicht mehr um ihren Arbeitsplatz bangen müssen“, so Eli zum Vergleich.

Elis Arbeitsvertrag wurde im Dezember 2023 kurz nach Antritt der Stelle als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in angefochten, da er:sie bei Vertragsunterzeichnung Vorstrafen nicht angegeben habe, die durch Widerstand in Aktionen des zivilen Ungehorsams entstanden.

Die FAU Jena machte den Fall öffentlich und stellte eine Feststellungsklage am Arbeitsgericht Gera. Gewerkschafts- und Klimagruppen veröffentlichten einen offenen Brief an die Universitätsleitung und 70 Kolleg:innen, Studierende und Unterstützer:innen demonstrierten vor der Universität.

„Wir haben nicht nur eine gute Lösung für unser Mitglied erreicht, sondern auch deutlich gemacht, dass die Arbeitgeber uns nicht einfach aufgrund unseres Engagements rausschmeißen können. Wir hoffen, wir können unseren Kolleginnen und Kollegen an der Uni Jena, die sich gerade bei „Uni jeden Rechts!“, in der Klima-Bewegung und in anderen Bewegungen engagieren, so mehr Sicherheit verschaffen“, so Thomas Möller, Sekretär der FAU Jena.

Gütetermin am Amtsgericht Gera im Fall Eli

Am 18.07.2024 fand am Arbeitsgericht Gera die Güteverhandlung zwischen Eli und der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) statt. Ende letzten Jahres hatte die FSU den Arbeitsvertrag mit der:m wissenschaftlichen Mitarbeiter:in Eli aufgrund von Vorstrafen im Zusammenhang mit Klimaaktivismus für ungültig erklärt.

Das öffentliche Interesse an dem Fall war außergewöhnlich groß. Zum Gütetermin fanden sich neben Pressevertreter:innen vom MDR und dem Akrützel mit über 15 Unterstützer:innen mehr Besucher:innen vor dem Gericht ein, als eingelassen werden konnten. Unter den Besucher:innen waren zahlreiche Kolleg:innen von der Universität Jena, Gewerkschafter:innen von ver.di, GEW und FAU sowie ein Mitglied des Personalrates und Senats der Universität Jena.

In der Verhandlung legte Eli der FSU ein Angebot zur gütlichen Einigung vor. Nach diesem Vorschlag würde das Arbeitsverhältnis von der FSU anerkannt werden, könnte aber zeitnah einvernehmlich beendet werden kann. Der Vertreter vom Rechtsamt der FSU wollte sich vorerst nicht dazu äußern. Allerdings zeigte er sich „positiv überrascht, dass die Klägerseite ein Angebot zur Einigung vorlegt“.

Die Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Jena (FAU Jena) ist über die Überraschung des Universitätsverträters verwundert. „Es gab mehrere Gesprächsangebote von unserer Seite an die Uni, die die Chefin des Personaldezernat jedoch abgelehnt hat. Dass die Uni sich über ein Einigungsangebot wundert, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Leo Weis von der FAU Jena.

Ob und wie die FSU auf das Einigungsangebot reagieren wird, ist derzeit nicht abzusehen. Wenn keine Einigung möglich ist, wird der Prozess beim Kammertermin fortgesetzt. Der leitende Richter deutete an, dass mit einem Termin am Kammergericht erst Anfang des nächsten Jahres zu rechnen sei. Am Ende der Güteverhandlung erklärte der Richter auf die Frage der Klägerseite nach einer groben rechtlichen Einschätzung: „Es ist nicht so, dass man sagen kann, Sie haben keine Chancen.“

„Ich bin dankbar, dass so es eine so große Anteilnahme gab.“, freute sich Eli. „Die gewerkschaftliche Organisierung zeigt ihre Stärke.“ Leo Weis von der FAU fügte hinzu: „Unser Rechtsanwalt hat heute einen starken Rechtsvortrag hingelegt; das hat auch der Beklagtenvertreter einsehen müssen. Wenn die Universität sich nicht einigt, sehen wir uns gerne im Kammertermin wieder. Und selbstverständlich werden wir unsere betrieblichen und gewerkschaftlichen Maßnahmen fortsetzen.“