An der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Thulb) der Uni Jena wurden Studierende für verschiedene Tätigkeiten (Aufsicht, Bücher Abstauben, Bücher Rumschieben) als Studentische Hilfskräfte (SHK) eingestellt. Eigentlich hätten sie nach dem Tarifvertrag der Länder eingestellt werden müssen. Die Uni behauptete aber, es handele sich dabei um eine wissenschaftliche Tätigkeit. Bei wissenschaflticher Arbeit kann sie Studentische Hilfskräfte einstellen, die nicht unter den Tarifvertrag fallen. Die Studentischen Hilfskräfte hatten auf wenige Monate befristete Verträge, bekamen nur den Mindestlohn und wurden oft um den Urlaubsanspruch und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geprellt.
Deswegen hat ein Kollege von uns, der bis Mitte 2016 an der Thulb angestellt war, zwischen den Feiertagen Ende Dezember 2016 eine Lohnnachforderung an die Uni geschickt. Er forderte nachträglich den ihm zustehenden Tariflohn und die Einstellung der studentischen Arbeiter_innen in der Thulb nach dem Tarifvertrag. Die Uni hat bis zur Frist, den 13. Januar, nicht auf die Forderung reagiert. Entsprechend wurde eine Klage eingereicht. Am 12. Juli 2017 fand dann die Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht in Gera statt. Hier konnte wir eine Lohnnachzahlung erwirken, die sich wiederum aus der zwischen seinem Lohn und der Differenz zum verweigerten Tariflohn errechnet – allerdings „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“.
Eine anderer Kollege, der ebenfallsals Studentische Hilfskraft in der Thulb angestellt war, hat eine Lohnnachzahlung (ergibt sich aus der Differenz zum Tariflohn inklusive Jahressonderzahlungen) sowie die Entfristung seines laufenden Vertrags gefordert. Denn die Befristung der Verträge wird mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZVG) gerechtfertigt, welches aus gewerkschaftlicher Perspektive hier nicht greift, da es sich nicht um wissenschaftliche Arbeit handelt. In der Güteverhandlung vom 19. Mai 2017 haben wir uns mit der Uni auf die Lohnnachzahlung und Vertragsentfristung geeinigt. Mitte August hat der Kollege eine weitere Lohnnachzahlung gestellt. In der Güteverhandlung vom 11. August hat die Uni die Zahlung des ausstehenden Lohns komplett verweigert, später aber in einem Vergleich zugestanden.
Eine dritte SHK hat ebenfalls seit Juni 2017 eine Lohnnachzahlung (Differenz zum Tariflohn), die Entfristung des Vertrags und die Eingruppierung in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) gefordert. In einem Gespräch vom 27. Juni 2017 bot uns die Uni einen Vergleich an: Lohnnachzahlung und Entfristung, aber ohne Eingruppierung in den Tarifvertrag. Das haben wir abgelehnt. Wir pochen darauf, dass den studentischen Arbeiter_innen in der Thulb der Tariflohn zusteht! In der Güteverhandlung vom 11. August 2017 vorm Arbeitsgericht Gera wurde eine Erfüllung der Forderungen abgelehnt. Bis zum Frühling 2018 konnte jedoch eine Einigung erzielt werden, wodruch die Kollegin eine vierstellige Lohnnachzahlung bekam.
In Reaktion auf diese Forderungen hat die Universität die Arbeitsverträge in der Thulb zum 1.1.2018 umgestellt. Dabei hat sie die zahlreichen SHKs zu einem großen Teil durch auf ein Jahr befristete, halbe Tarifstellen ersetzt. Auf der einen Seite wurden alle zu dem Zeitpunkt in der Thulb beschäftigten SHKs de-facto rausgeschmissen. Auf der anderen Seite haben wir so insgesamt für bessere und weniger prekäre Arbeitsverhältnisse gesorgt.
Alle Meldungen
Lohnnachzahlungen bis zum vierstelligen Bereich für mehrere studentische Hilfskräfte
Uni Jena auf Tarifflucht – Artikel in der Analyse & Kritik
Universität verschlechtert Beschäftigungsbedingungen in den Bibliotheken
FAU-Arbeitskämpfe sorgen für Aufruhr in der ThULB!
Güteverhandlungen vorm Arbeitsgericht Gera für drei Kolleg_innen gegen die Uni Jena
Universität Jena zahlt ehemaliger SHK erneut Lohn nach TV-L
Lohnnachzahlungen und Entfristung erfolgreich gegenüber der Uni Jena durchgesetzt!