Ein studentischer Mitarbeiter, für den Heimarbeit vereinbart worden war und der auf Grundlage dessen umgezogen war, wurde im Herbst 2018 einseitig versetzt und drohte so seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Am 9. Januar 2019 fand die Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht Gera statt. Das Arbeitsgericht nahm die Position der Universität ein, die wiederum keinerlei Kompromisbereitschaft zeigte. Der Kollege hat so seine Arbeit verloren.