Wie wenig Respekt verdient eine Hilfskraft an der Uni Jena?

Update vom 14.01.: Bei der Güteverhandlung präsentierte die Uni einen schriftlichen Nachweis, der unserem Kollegen nach Eigenaussage bis dahin unbekannt gewesen war. Damit kann sie ihn vertraglich abgesichert an der ganzen Uni einsetzen. Infolgedessen haben wir den folgenden Beitrag auf Aufforderung der Uni an drei Stellen leicht geändert.

Güterverhandlung 9. Januar 9:40 Uhr Arbeitsgericht Gera Saal 317

Anfang 2018 hatten wir als FAU Jena für eine studentische Hilfskraft bessere Arbeitsbedingungen erkämpft: tarifvertragliche Bedingungen (= mehr Lohn und Urlaub) und Entfristung. Ihm wurde eine Stelle im Internationalen Büro zugewiesen, wo er Daten statistisch ausgewerten sollte. Dies war als Arbeit von zu Hause vereinbart worden. Alles lief wunderbar. Die Arbeit war ansprechend und die Chefin mit den Ergebnissen zufrieden. Dann wurde dem Kollegen ein neuer Arbeitsort in der universitären Bibliothek (Thulb) zugewiesen. Damit erhielt er auch einen geringeren Lohn als zuvor.

Inzwischen hatten sich aber auch die Lebensumstände der Hilfskraft geändert, wie der Arbeitgeberin bekannt war. Er war – auch auf Grundlage der Heimarbeits-Regelgung – mit seiner Familie in eine andere Stadt gezogen.

Dass etwas an der ganzen Geschichte merkwürdig war, deutete sich schon an, als trotz mehrfacher Nachfrage kein angepasster Arbeitsvertrag, keine Tätigkeitsbeschreibung und bisher auch kein Zwischenzeugnis ausgestellt wurden. Als die Versetzung angekündigt wurde, konnte die damalige Chefin keine Aussage darüber treffen, wo er künftig arbeiten solle. Es wurde zu keinem Zeitpunkt Rücksprache getroffen.

Der Wechsel des Arbeitsortes wurde ihm im Juli angekündigt, der konkrete Arbeitsort allerdings erst Mitte Oktober, zwei Wochen im Voraus. Der Wechsel des Arbeitsortes könnte für unseren Kollegen letzten Endes die Kündigung bedeuten. Die Versetzung hat den faden Beigeschmackt, als ob es genau darum geht: Einen unbequemen – da gewerkschaftlich organisierten – Kollegen loszuwerden. Er ist als junger Vater und Student jedoch auf den Job und das entsprechende Geld angewiesen und nimmt den Vorgang als Gewerkschaftler nicht einfach hin.

Die Rechtsabteilung sieht die Uni – wie immer – im Recht. Der Personalrat der Universität hat die ganze Sache als „unschöne Geschichte“ beschrieben und sich ansonsten darauf beschränkt, seine angeblich fehlenden Handlungsmöglichkeiten zu betonen und Gespräche zu führen, die bis heute nicht einmal zu einem Arbeitsvertrag etc. geführt haben. Entsprechend blieb uns keine Wahl, als wieder einmal gegen die in unseren Augen rechtswidrige Versetzung Klage einzureichen.

Der Fall zeigt zum wiederholten Male, welches Bild die Uni von Ihren Hilfskräften hat: Selbst noch, wenn diese nach TV-L beschäftigt sind, denkt sie, sie kann mit ihnen machen, was sie will. Des Weiteren wird deutlich, wie wichtig es ist, sich von Anfang an gewerkschaftlich zu organsieren, um eben nicht ganz alleine da zu stehen. Es zeigt drittens, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen und einzufordern, auch wenn das zu Beginn einer Beschäftigung unangemehm sein mag.

Die Güteverhandlung in dem Fall findet am 9. Januar 2019 vorm Arbeitsgericht Gera statt. Der Kollege ist an einer Weiterbeschäftigung zu bisherigen Bedingungen und an einer gütlichen Einigung interessiert. Ob die Uni dazu bereit ist oder dazu gebracht werden muss, wird sich spätestens dann zeigen.

[ssba]

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