Noch keine Zahlung in Sicht – Der Lohnkampf geht weiter!

Am Freitag den 12. Juni findet in der Rathausgasse 2 um 13:30 Uhr die nächste Kundgebung für den Kampf eines Leiharbeiters gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber statt. Am vorherigen Freitag, den 5. Juni hatte bereits eine erste Kundgebung stattgefunden. Diese war mit rund zwanzig Teilnehmern gut besucht und stieß auf großes Interesse und Medienecho.

Der ehemalige Leiharbeiter war bei Akzent Personaldienstleistungen beschäftigt und ist Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena. Gemeinsam mit der FAU stellt der Leiharbeiter Lohnnachforderungen an seinen vorherigen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres insgesamt ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienst–leistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und führt Kundgebungen vor der Firmenfiliale am Markt durch. Der Termin für die Güteverhandlung ist für den 20. Juli angesetzt.

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Nach abgewehrter Kündigung – jetzt gehts um den Lohn!

Ein ehemaliger Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena stellt Lohnnachforderungen an seinen damaligen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienstleistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und bereitet Kundgebungen vor der Niederlassung von Akzent in Jena vor.

Das Ganze hat ein Vorspiel: So wurde der Leiharbeiter am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nahm der betroffene Leiharbeiter nicht hin und stellte mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage. Die Kündigungen wurden daraufhin zurückgenommen und der Leiharbeiter wieder beschäftigt.

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Gewerkschaftliche Sprechstunde findet wieder statt!

Ab dem kommenden Dienstag (26. Mai) bietet die FAU Jena wieder ihre wöchentliche Sprechstunde an. Da die Coronakrise nach wie vor nicht vorbei ist denkt bitte daran eure Maske mitzubringen. Außerdem kann es dazu kommen, dass wir euch bei großen Andrang bitten müssen vor dem Lokal zu warten, da der Raum bei Einhaltung der Abstandsregelungen nur sehr begrenzte Kapazitäten hat.

Alle anderen Lokalveranstaltungen wie offenes Lokal oder Kneipenabend bleiben nach wie vor ausgesetzt.

Unterstützung für den Streik der rumänischen Erntehelfer*innen in Bornheim

Am 15. Mai ist ein großer Teil von ca. 300 rumänischen Erntehelfer*innen auf dem Spargel- und Erdbeerhof von Ritter in Bornheim bei Bonn in einen Streik getreten. Die Hauptforderungen waren die Zahlung der ausstehenden Löhne und eine sichere Rückreise nach Rumänien. Die FAU Bonn hat mit den Arbeiter*innen Kontakt aufgenommen und unterstützt sie seitdem.

Neben dem wilden Streik haben die Arbeiter*innen in Bornheim selbst und vor dem Insolvenzverwalter der Firma und vor dem rumänischen Konsulat in Bonn protestiert und sogar mit der rumänischen Arbeitsministerin, die auf Deutschlandreise war, verhandelt. Gemeinsam mit der FAU Bonn haben sie in der Presse in Deutschland und Rumänien für Aufsehen gesorgt.

Dank des so erreichten Drucks kam es am 20. Mai zu Lohnauszahlungen. Die Arbeiter*innen wurden dabei in Wildwest-Manier in Zehnergruppen in Busse gesteckt und von grimmigen Sicherheitsleuten bewacht an unbekannte Orte gefahren. Außerdem wurden die, die es wollten, an andere Höfe vermittelt.

Der Konflikt ist aber noch nicht abgeschlossen. Gegebenenfalls werden sich nun Gerichtsprozesse um offene Forderungen anschließen. Dazu werden weiterhin Spenden gesammelt. Ihr könnt Spenden an folgendes Konto überweisen:

Kontoinhaber: FAU
IBAN: DE25 3506 0386 1112 5200 05
BIC: GENODED1VRR
Verwendungszweck: Spargel Ritter

FAU unterstützt Erste-Mai-Kundgebungen in Thüringen

In der letzten Woche wurde in Thüringen die Versammlungsfreiheit gegen das pauschale Versammlungsverbot der Thüringer Corona-Verordnung durchgesetzt. Entsprechend können zum 1. Mai, dem Kampftag der Arbeiterklasse, Kundgebungen legal stattfinden. Mitglieder der FAU unterstützen mehrere dieser Kundgebungen durch Teilnahme oder Grußworte:

Es gelten die neuen Infektionsschutzmaßnahmen für Versammlungen, erkundigt euch bitte bei den Veranstalter*innen.

Warum gehen wir am 1. Mai auf die Straße?

Wir gehen am 1. Mai auf die Straße, um der Arbeiter*innen und Anarchist*innen zu gedenken, die nach dem 1. Mai 1886 in Chicago im Kampf um den Achstundentag ermordet und hingerichtet wurden. Wir gehen am 1. Mai auf die Straße, weil Arbeiter*innen und Gewerkschafter*innen weltweit auch heute noch schikaniert, verfolgt und sogar ermordet werden: Allein 2018 wurden laut einem Bericht des internationalen Gewerkschaftsverbands ITUC 53 Gewerkschafter*innen in acht Ländern gezielt ermordet. Wir gehen auf die Straße, weil wir immer noch um unsere Rechte, Interessen und Bedürfnisse kämpfen müssen. Die Coronakrise macht die Interessengegensätze in unserer Gesellschaft noch deutlicher und spitzt die Klassenkämpfe weiter zu, z.B. durch die Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes oder die schikanöse Anordnung von Kurzarbeit in den freien Kitas in Jena.

Für eine starke und kämpferische Arbeiter*innen-Bewegung!