
+++ Kundgebung abgesagt, da die Kündigungen abgewehrt werden konnten +++
Ein Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der FAU Jena wurde am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nimmt der betroffene Leiharbeiter natürlich nicht hin und hat mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage gestellt.
Inzwischen wurde der Leiharbeiter wieder von der Leiharbeitsfirma zur Arbeit eingesetzt, womit zumindest die fristlose Kündigung faktisch hinfällig ist und nur noch die fristgerechte im Raum steht. Sofern wir keine schriftliche Rücknahme aller Kündigungen haben, werden wir an der Klage festhalten und rufen zu einer Kundgebung am 28. Februar vor dem Jenaer Sitz der Leiharbeitsfirma am Markt auf. Die gerichtliche Güteverhandlung ist für den Montag darauf, den 3. März angesetzt.