Leiharbeiter geht gegen willkürliche Kündigung durch „Akzent Personaldienstleistungen“ aus Jena vor

+++ Kundgebung abgesagt, da die Kündigungen abgewehrt werden konnten +++
Ein Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der FAU Jena wurde am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nimmt der betroffene Leiharbeiter natürlich nicht hin und hat mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage gestellt.
Inzwischen wurde der Leiharbeiter wieder von der Leiharbeitsfirma zur Arbeit eingesetzt, womit zumindest die fristlose Kündigung faktisch hinfällig ist und nur noch die fristgerechte im Raum steht. Sofern wir keine schriftliche Rücknahme aller Kündigungen haben, werden wir an der Klage festhalten und rufen zu einer Kundgebung am 28. Februar vor dem Jenaer Sitz der Leiharbeitsfirma am Markt auf. Die gerichtliche Güteverhandlung ist für den Montag darauf, den 3. März angesetzt. 

Leiharbeiter*innen sind in doppelter Hinsicht Arbeiter*innen zweiter Klasse. Zum einen sind sie rechtlich und tariflich schlechtergestellt: So wird das Geschäftsrisiko der Unternehmer*innen durch verkürzte Kündigungsfristen auf die Arbeiter*innen abgewälzt und Leiharbeiter*innen sind durchschnittlich schlechter bezahlt. Zusätzlich versuchen Leiharbeitsfirmen immer öfter, ihre Arbeiter*innen übers Ohr zu hauen, indem sie sie beispielsweise rechtswidrig aufgrund von Krankheit feuern.
Auch andere FAU-Syndikate vertreten  ihre Mitglieder gegen die Leiharbeitsfirmen. So klagt ein Leiharbeiter und Mitglied der FAU Kaiserslautern momentan für gleichen Lohn für gleiche Arbeit; Ziel ist es, ein Präzedenzurteil durchzusetzen. Am 27. Februar findet die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern statt.
[ssba]

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