Einigung in Auseinandersetzung in Schneeberger Gastronomie

Die FAU Plauen hat sich am vergangenen Montag in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Chemnitz mit dem Anwalt des gegnerischen Gastronomiebetriebs auf einen Vergleich geeinigt. Eine Studierende aus Schneeberg hatte sich zuvor an die FAU gewandt, weil sie gekündigt wurde und noch Lohnzahlungen und Resturlaub ausstanden. Die ihr gesetzlich zustehenden Forderungen wurden inzwischen zur Zufriedenheit der Arbeiterin weitestgehend beglichen. Bei einer Kundgebung in der Schneeberger Innenstadt hatte die FAU Plauen zwei Tage vor dem Verhandlungstermin öffentlich die bevorstehende Auseinandersetzung sowie die Arbeitsbedingungen im Betrieb thematisiert. Die FAU Plauen hat im Vergleich zugesichert, auf weitere Aktionen und Forderungen in diesem Fall zu verzichten. Da Willkür und Lohnraub in der Gastronomie überall weit verbreitet sind, rufen wir weiterhin betroffene Arbeiter*innen dazu auf: Organisiert euch gemeinsam mit kämpferischen Basisgewerkschaften, um eure Ansprüche und bessere Bedingungen durchzusetzen!

[ssba]