Eine Ferienjobberin hat gemeinsam mit der FAU Plauen eine ausstehende Mindestlohnforderung bei drei Betrieben im Erzgebirgskreis durchgesetzt. Im Sommer 2019 hatte sie jeweils 1-2 Wochen in drei verschiedenen Industriebetrieben Vollzeit gearbeitet und wurde dabei weit unter Mindestlohn bezahlt. Da jedoch über 18jährigen prinzipiell, ungeachtet der Tätigkeit, Mindestlohn zusteht, wandte sie sich an die FAU Plauen.
Die Betriebe wurden zuerst schriftlich über die Lohnforderung informiert und anschließend noch einmal persönlich von mehreren Gewerkschafter*Innen aufgesucht. Alle Betriebe zahlten die ausstehenden Forderungen zeitnah.
Betriebe sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, auch Ferienjobber*Innen ab dem Alter von 18 Jahren den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Wie ein Chef der aufgesuchten Firmen provokanterweise anmerkte, gibt es neben minderjährigen Ferienarbeiter*Innen noch weitere Menschen, die vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind – unter bestimmten Bedingungen z. B. Langzeitarbeitslose, Auszubildende und Praktikant*Innen. Wir rufen dazu auf, sich auch als Angehörige/r der genannten Gruppen nicht von Chef*Innen gegeneinander ausspielen zu lassen – und durch eine breite gewerkschaftliche Organisierung jegliches Lohndumping gemeinsam unmöglich zu machen.