Wie eine Regelung des Personaldezernats Arbeitsrechte aushebelt
Wenn die Uni unsere Arbeit nicht bezahlt…
Eine Regelung für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften sieht folgendes vor: Vom Institut beauftragte Tätigkeiten, die vor einem Unterschreiben des Arbeitsvertrags beim Personaldezernat von der Hilfskraft geleistet wurden, werden nicht vergütet. Unterschreibt eine Hilfskraft ihren Vertrag zur Weiterbeschäftigung am Institut beim Personaldezernat nicht rechtzeitig, wird der ursprünglich vorgesehene Vertragsbeginn auf den späteren Zeitpunkt (d.h. den Tag der Unterschrift) datiert. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleitstete Arbeit wird nicht bezahlt. Zahlreiche Hilfskräfte versäumen es im Laufe ihrer Beschäftigung, einen Folgevertrag rechtzeitig zu unterschreiben, woraufhin verrichtete Tätigkeiten unbezahlt bleiben.