Kundgebung vor Paradiescafé: FAU fordert Entschädigung für ehemalige Auszubildende

Seit diesem Sommer fordert eine ehemalige Auszubildende vom Paradiescafé eine Entschädigung nach dem Berufsbildungsgesetz dafür, dass sie aufgrund des stark belastenden Betriebsklimas ihre Ausbildung abbrechen musste. Dazu hat sie mit gewerkschaftlicher und anwaltlicher Unterstützung geklagt. Allerdings kam es in der Güteverhandlung zu keiner Einigung. Der Kammertermin am Arbeitsgericht ist für den Mai 2022 angesetzt.

Nun hat die FAU Jena am 28. August 2021 eine Kundgebung vor dem Paradiescafé durchgeführt. Etwa 15 Gewerkschafter:innen und Unterstützer:innen fanden sich zusammen und machten gemeinsam auf den Fall aufmerksam. Sie verteilten Flugblätter an die Eltern des benachbarten Spielplatzes, an Passant:innen und einige der Kund:innen. Dabei erhielten sie mehrere Unterstützungsbekundungen. Viele der Fans des FCC, die im Paradiescafé ihr Bier tranken, erklärten den Gewerkschafter:innen gegenüber ihre Solidarität. Auch äußerte eine Mutter vom Spielplatz: „Dass der Alf ein Verbrecher ist, ist in Jena stadtweit bekannt. Da wundert mich gar nichts mehr.“ Das können wir als Gewerkschaft nicht bestätigen. Wohl zeigen solche Aussagen aber, dass die Zustände, gegen die sich die ehamlige Auszubildende nachträglich wehrt, nicht unbekannt sind.

Mit der Kundgebung haben wir dem Paradiescafé gezeigt, dass man die Forderung unserer Kollegin nicht einfach aussitzen kann. Wir werden weiterhin in der Öffentlichkeit für ihre Interessen eintreten – solange, bis es zu einer vernünftigen Einigung oder einer gerichtlichen Entscheidung kommt.

Ehemalige Auszubildende geht zusammen mit der FAU Jena gegen Schikane im Restaurant Paradies Café GmbH vor

Das Restaurant Paradies Café GmbH ist zwar wunderschön im Paradiespark der Stadt Jena gelegen, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind allerdings alles andere als paradiesisch. Nun geht eine ehemalige Ausbildende zusammen mit der Basisgewerkschaft FAU Jena gegen ihren früheren Arbeitgeber vor.

Dieser hatte im Sommer letzten Jahres die Kollegin wiederholt vor Gästen und Kolleg*innen in grober Weise beleidigt. Dabei spielte es für den Chef, der gleichzeitig auch Betreiber des F-Haus in Jena ist, scheinbar keine Rolle, ob die Beleidigungen in der betriebsinternen WhatsApp-Gruppe oder öffentlich in der Betriebsstätte ausgesprochen wurden. Neben dem unerträglichen Betriebsklima bekam die ehemalige Auszubildende immer seltener Schichten zugeteilt, die für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Restaurantfachkraft dringend notwendig gewesen wären.

Aufgrund der hohen psychischen Belastung durch die anhaltende Schikane des Chefs beschloss die ehemalige Auszubildende aus Eigenschutz, im November letzten Jahres zu kündigen, und wandte sich an die FAU. Nun wird gemeinsam auf juristischem Weg ein Schadensersatz für die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (nach § 23 I Berufsbildungsgesetz) angestrebt.

Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Gastronomie sind oftmals hart: geringe Vergütungen, ungünstige Arbeitszeiten, neben einer besonderen Betroffenheit der Branche von der Pandemie. Die Gestaltung des Betriebsklimas und die Einhaltung der Fürsorgepflichten liegen aber ganz beim Inhaber, der keinen Wert auf einen respektvollen Umgang zu legen scheint. Dies schildern auch weitere Ex-Angestellte und Gäste. Eine Stellenannonce auf Facebook spiegelt den Geist des Unternehmens wieder:

„Unser kleines Team sucht Kellner / Kellerin – gern auch Teilzeit über Minijob. schöne wäre wenn du halbwegs pünktlich u drogenfrei auf Arbeit kommst und das kleine 1×1 kannst – Aufbesserung bei guter Leistung geht immer“ (14.07.2021, Rechtschreibfehler im Original)

Die FAU Jena fordert zusammen mit der ehemaligen Auszubildenden einen angemessenen Schadensersatz für die erlebte Schikane am Ausbildungsplatz und den verhinderten Ausbildungsabschluss. In der Ausbildung muss nicht alles hingenommen werden: Lehrjahre zu Herrenjahren machen!

Kündigung bei “Paul Sinus Art”

Ende Mai wurde einem unserer migrantischen Mitglieder gekündigt, nachdem dieser mehrere Jahre bei der Paul Sinus Art GmbH als 450€-Minijobber beschäftigt war. Die Kündigung wurde unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zugestellt und ist somit rechtsunwirksam. Entsprechend haben wir eine Kündigungsschutzklage eingereicht und den Arbeitgeber angeschrieben.

Bei der detaillierten Prüfung des Falls fiel uns auf, dass die Urlaubsansprüche unseres Miglieds, der letzten drei (!) Jahre nicht gewährt wurden. Das ist bei Minijobs leider eher die Regel als die Ausnahme. Außerdem stand noch eine zugesagte, aber nie gezahlte Corona-Sonderpauschale aus dem Oktober des letzten Jahres aus.

Relativ zügig konnten wir uns mit dem Anwalt der Gegenseite auf eine überdurchschnittlich hohe Abfindung über mehrere Monatsgehälter einigen, so dass wir auf öffentliche gewerkschaftliche Aktionen verzichtet haben.

Wieder einmal wurde deutlich, wie die prekärer Situationen u. a. migrantischer Arbeiter*innen ausgenutzt wird. Es kann und darf nicht sein, dass sogenannte „geringfügig beschäftigte“ Arbeitnehmer*innen immer wieder nicht auf ihre Rechte hingewiesen werden und ihnen diese systematisch und aktiv verwehrt werden!

Aufmucken lohnt sich und mit einer kämpferischen Gewerkschaft im Rücken lässt sich (fast) immer noch Geld vom Boss holen! Deswegen: Kommt in die Gewerkschaft!

Keine fristlose Kündigung für Koch im Café Grünowski

+++ Update: Einigung erzielt, Kundgebungen abgesagt +++

Ein Koch des Cafés Grünowski und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena wird am 17. August 2020 vor dem Arbeitsgericht Gera zusammen mit der FAU gegen eine fristlose Kündigung vorgehen.

Der betroffene Koch war, nachdem ihn der Inhaber körperlich bedroht hatte, vor Lokalschluss nach Hause gegangen. Dies nahm der Inhaber als Anlass, um den Betroffenen außerordentlich zu kündigen. Da der Koch allerdings ohne festgelegte Pausenzeiten regulär seine Schicht (17.00-23.00 Uhr) beendet hat, die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen nicht eingehalten wurde und der Arbeitsniederlegung eine körperliche Nötigung durch den Arbeitgeber vorausging, ist die Kündigung in unseren Augen haltlos.

Für den ehemaligen Beschäftigten, der seit einem Jahr im Café Grünowski gearbeitet hatte, reiht sich dieser Verstoß ein in eine Reihe weiterer arbeitsrechtlicher Missstände: so werden im Café Grünowski keine regulären Arbeitspausen eingehalten und die Dienstpläne nur wenige Tage im Voraus bekannt gegeben. Häufig wurden auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen Freitagnacht und Samstagfrüh, durch personelle Unterbesetzung und mangelhafte Organisation nicht eingehalten. Die rechtliche Prüfung dieser Kündigung bedeutet für das Gewerkschaftsmitglied die Möglichkeit in der Arbeitslosigkeit weiterhin zumindest ALGI beziehen zu können und auf die häufig schlechten Arbeitsbedingungen in der Gastronomie aufmerksam zu machen. Die FAU Jena wird im Vorfeld des Gerichtstermins mittels Aktionen auf eine außergerichtliche Einigung drängen. FAU Jena

Zur Unterstützung des Arbeitskampfes wird es zwei Kundgebungen vor dem Grünowki (Schillergäßchen 5, 07745 Jena) geben. Am Freitag 7. August 18-19 Uhr und am Samstag 15. August 12-13 Uhr.

Akzent bereit zu zahlen – Leiharbeitskonflikt findet erfolgreiches Ende

Die Verhandlungen mit der Akzent Personaldienstleistung GmbH sind zu einem erfolgreichen Ende gekommen: Die Leiharbeitsfirma erklärt sich bereit, mit 1200 Euro knapp zwei Drittel der geforderten Summe zu zahlen. Der ehemalige Leiharbeiter ist mit diesem Angebot einverstanden, die Einigung ist mittlerweile gerichtsfest. Gemeinsam mit der FAU Jena konnte der Leiharbeiter sich damit sowohl in der zurückliegenden Kündigungsschutzklage als auch im jetzigen Lohnkampf gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber durchsetzen.

Bei unserer letzten Kundgebung am 12. Juni 2020 bei der Akzent Personaldienstleistung GmbH in Jena hatten wir dieser nochmals ein schriftliches Gesprächsangebot zukommen lassen und – als Zeichen guten Willens – für 14 Tage auf gewerkschaftliche Aktionen verzichtet. Am letzten Tag dieser Frist hatte uns ein Berliner Anwalt der Leiharbeitsfirma kontaktiert und war mit uns in Verhandlungen getreten. Diese Verhandlungen konnten – unter Offenhalten weiterer gewerkschaftlicher Aktionen – recht zügig abgeschlossen werden.

Wieder hat sich gezeigt, dass mit ein wenig gewerkschaftlichen Druck, Forderungen von Arbeitenden gegenüber Bossen recht zügig durchsetzen lassen. Darum: Get Organized! Join the Union!