Update vom 14.01.: Bei der Güteverhandlung präsentierte die Uni einen schriftlichen Nachweis, der unserem Kollegen nach Eigenaussage bis dahin unbekannt gewesen war. Damit kann sie ihn vertraglich abgesichert an der ganzen Uni einsetzen. Infolgedessen haben wir den folgenden Beitrag auf Aufforderung der Uni an drei Stellen leicht geändert.
Güterverhandlung 9. Januar 9:40 Uhr Arbeitsgericht Gera Saal 317
Anfang 2018 hatten wir als FAU Jena für eine studentische Hilfskraft bessere Arbeitsbedingungen erkämpft: tarifvertragliche Bedingungen (= mehr Lohn und Urlaub) und Entfristung. Ihm wurde eine Stelle im Internationalen Büro zugewiesen, wo er Daten statistisch ausgewerten sollte. Dies war als Arbeit von zu Hause vereinbart worden. Alles lief wunderbar. Die Arbeit war ansprechend und die Chefin mit den Ergebnissen zufrieden. Dann wurde dem Kollegen ein neuer Arbeitsort in der universitären Bibliothek (Thulb) zugewiesen. Damit erhielt er auch einen geringeren Lohn als zuvor.
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