Gemeinsame Prozessbegleitung beim Bundesarbeitsgericht Erfurt zum Thema Honorarkräfte in der Musikschulbildung am 21. November 2017

Am 21. November 2017 wollen wir gemeinsam zum Bundesarbeitsgericht Erfurt fahren und dort eine wichtige Verhandlung für alle Honorarkräfte an Musikschulen besuchen.

Als Bildungssektion der FAU Jena beschäftigen wir uns seit einiger Zeit mit der Situation der Lehrkräfte u.a. an der Musik- und Kunstschule Jena und der Volkshochschule Jena. Viele von ihnen werden trotz gleicher Leistung nicht fest, sondern als Honorarkräfte eingestellt. D.h. sie haben keine Arbeitsplatzsicherheit, erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, haben keinen Urlaubsanspruch und werden in Ferienzeiten nicht bezahlt. Außerdem sind die Honorare viel zu niedrig. Jenakultur, die Trägerin von Musik- und Volkshochschule, kann so Personalkosten auf dem Rücken der Beschäftigten einsparen.

Am 21. November 2017 wird am Bundesarbeitsgericht Erfurt um 9 Uhr – Raum wird noch bekannt gegeben – ein dahingehend gelagerter Fall vom Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt. Dabei versucht der Kläger, ein Lehrer einer kommunalen Musikschule, sich aus seinem Honorarvertrag in ein festes Arbeitsverhältnis einzuklagen.

Als Bildungssektion werden wir den Prozess gemeinsam begleiten. Damit wollen wir zum einen unsere Unterstützung für die Forderung des Musikschullehrers nach Festanstellung zum Ausdruck bringen. Außerdem wollen wir uns ein umfassendes Bild der Rechtslage machen.

Wer sich uns anschließen möchte, kann mit uns 7:38 Uhr den Zug von Jena-West nach Erfurt nehmen (Treff: 7:30) oder sich mit uns direkt 8:40 vorm Bundesarbeitsgericht in Erfurt treffen.

[ssba]

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