Freie Arbeiter*innen Union Jena

Hier gibts neues aus eurer kämpferischen Basisgewerkschaft in Jena!

Autor: Freie Arbeiter*innen Union Jena

  • 2nd August in Weimar: Know your rights! Organise!

    On 2nd August, 2018, as FAU Jena we will hold an information event for immigant workers in Weimar.

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    [English]

    Know your rights! Organise!

    Workers before us have conquered many rights. But, time and again, our bosses, be it in big comapnies or in small bars and restaurants, try to bypass and undermine them. That‘s why it is so important for us to know what we are – even legally! – entitled to and to claim it. In order to be successful, organising with your colleagues and joining up with a union is a prerequisite.

    These are the rights every worker in Germany enjoys:

    • minimum wage (currently 8,84€ gross per hour)
    • sick pay
    • paid leave
    • resting time
    • supplemental pay for night shift work
    • payment of wages on time
    • self-management of tips
    • and many others.

    It is so-called „mini-jobbers“, immigrants, youth and other underprivileged groups whose rights are regularly violated. For that reason we, the Free Workers Union of Jena, invite all workers, especially foreign workers, to an information event:

    2nd August | Trierer Straße 39, 99423 | open doors from 8 p.m., information event from 10 p.m.

    We can offer translation into the following languages: English, Portuguese, Spanish, Italian, Romanian, Polish.

    FAU Jena is a member-led grassroots trade union, part of the anarcho-syndicalist movement. We have no paid functionaries, we take all decisions together and always position ourselves on the side of workers. Currently, we‘re supporting a worker from Weimar in claiming his outstanding wages from Dal Pescatore. (mehr …)

  • Gefeuert und um Lohn geprellt! Arbeitskampf im Triathlon

    Im Mai und Juni 2018 hat eine Kollegin in knapp zwei Wochen insgesamt 41,5 Stunden beim Triathlon Laden in Jena Ost gearbeitet. Mündlich war zunächst eine Beschäftigung von 20 Wochenstunden für einen Monat vereinbart. Über eine Erhöhung der Wochenstundenzahl sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden werden. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat die Kollegin während dieser Zeit auch auf Nachfrage nicht erhalten – dieser sollte erst Ende Juni erstellt werden. Nach Ablauf der ersten zwei Wochen wurde die Genossin dann unvermittelt beim Arbeitsantritt darauf hingewiesen, dass sie nicht mehr zu erscheinen bräuchte und wurde für die geleistete Arbeit mit 100 Euro abgespeist. Also mit einem Stundenlohn deutlich unterm Mindestlohn!

    Als FAU haben wir den Chef darauf hingewiesen, dass eine mündliche und fristlose Kündigung rechtswidrig ist, das Arbeitsverhältnis damit weiterhin besteht und weitere Lohnansprüche entstehen. Wir haben zeitgleich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Gera eingereicht, welches die Güteverhandlung auf den 20. August 10:20 Uhr festgelegt hat.

    Bisher kam es nur zu einer ablehnenden Reaktion des Arbeitgebers, wonach es angeblich nur ein Praktikum war. Wir werden zeitnah mit gewerkschaftlichen Maßnahmen den Druck weiter erhöhen, um die Rechte der Kollegin durchzusetzen.

  • Die Uni zum Zahlen bringen!

    Immer wieder arbeiten universitäre Hilfskräfte ohne Bezahlung, weil sie es versäumen ihre Folgeverträge rechtzeitig beim Personaldezernat zu unterschreiben. Ein verspätet unterschriebener Vertrag wird auf das Datum der Unterschrift geändert und die Gehaltszahlung verweigert, trotz geleisteter Arbeit. Dieser Missstand ist Folge der unnötig kurzen Befristung ihrer Verträge: Obwohl die Beschäftigung absehbar über einen längeren Zeitraum geht, werden zum Teil Verträge nur über wenige Wochen abgeschlossen. Diese Praxis bringt die Hilfskräfte zudem in eine prekäre Beschäftigungssituation, weil sie bei unangepasstem Verhalten befürchten müssen, ihren Folgevertrag zu riskieren.

    Im Januar wandte sich eine von dieser Vorgehensweise der Uni betroffene studentischen Hilfskraft (SHK) an uns, welche nach erfolglosem Bemühen am Lehrstuhl, nun mit uns gemeinsam ihren Lohn erkämpft hat. Zunächst zeigte die Uni auf unser gewerkschaftliches Forderungsschreiben keine Bereitschaft, den Lohn nach zuzahlen: Daraufhin reichten wir Klage ein woraufhin eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera für den 20. Juni 2018 angesetzt wurde. Kurzfristig wurde dieser Termin von der Uni abgesagt und nun doch Einigungsbereitschaft gezeigt. Nach kurzen Verhandlungen wurde eine Einigung erzielt und die Hilfskraft bekommt nun einen Großteil des vorenthaltenden Lohns ausgezahlt.

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  • 11. Juli: Gewerkschaftlicher Kneipenabend

    Liebe alle, um uns auch wieder einmal jenseits von Plena, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen zu sehen, zu unterhalten und einfach eine gute Zeit zu haben, wird es am Mittwoch, den 13. Juni 2018 ab 21 Uhr, unseren nächsten gewerkschaftlichen Kneipenabend geben. Und zwar in unserem Gewerkschaftslokal Milly Witkop in der Bachstraße 22. Wir freuen uns, wenn ihr vorbei schaut. Bringt gerne alle eure Kolle­g_in­nen, Genoss_innen und natürlich Freund_innen mit – je voller, desto besser!

  • Unbezahlte Arbeit an der Uni – Aufruf zur Prozessbegleitung

    +++ Güteverhandlung abgesagt – Uni bietet Einigung an +++

    Im Fall der unbezahlten Studentischen Hilfskraft (SHK) steht am kommenden Mittwoch, den 20. Juni um 10:45 Uhr, die Güteverhandlung am Arbeitsgericht Gera an. Im der Güteverhandlung werden, ganz sozialpartnerschaftlich, beide Seiten unter Vorsitz eines Richters zusammen gebracht, um eine gütlichen Lösung der Konfliktes zu finden. Unsere Lösung kann natürlich nur sein, dass die SHK ihren Lohn bekommt!

    Wir rufen zur Unterstützung der SHK auf – auch um die unzähligen individuellen Arbeitskonflikte in die Öffentlichkeit zu zerren – und fahren gemeinsam zum Prozess nach Gera. Treffpunkt ist Jena Westbahnhof 9:20 Uhr auf Gleis 2.