Lohnverlust stud./wiss. Hilfskräfte durch verspätete Vertragsunterzeichnung

Im Oktober und November 2017 arbeitete eine wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Soziologie der Uni Jena anderthalb Monate unbefristet, weil aus verschiedenen Gründen der Vertrag zu spät unterzeichnet wurde. Gemeinsam mit der Bildungssektion der FAU Jena setzt sie sich für die Lohnnachzahlung durch. Am 20. Juni wird nach entsprechender Klageerhebung durch die FAU eine Güteverhandlung am Arbeitsgericht stattfinden. Derartiger Lohnverlust ist letzten Endes nicht Schuld der Betroffenen, sondern Resultat der Kettenbefristung auf Grundlage kurzfristiger Verträge.


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[ssba]