Öffnungszeiten des Lokals über die Feiertage

Die Sprechstunde am 25. Dezember wird aufgrund des Weihnachtsfeiertages ausfallen. Das offene Lokal am 28. Dezember wird als gemütliches Beisamensein stattfinden und auch die Sprechstunde am 01. Januar 2019 wird ebenfalls normal stattfinden. Sprich wenn ihr Silvester arbeiten müsst und eure Pausenzeiten oder Feiertagszuschläge nicht gewährt werden habt ihr einen direkten Ansprechpartner.

Darüber hat unsere Stadt-Sektion in Plauen gerade einen größeren Konflikt mit der Lebenshilfe gestartet. Mehr Infos findet ihr auf deren Unterseite bzw. hier.

Gerichtliche Einigung mit dem Triathlon-laden erzielt

In der Güteverhandlung am 20. August konnten die FAU Jena im Konflikt mit dem Triathlon-laden.de eine Einigung erzielen. Der Richter stellte schnell klar, dass ein Arbeitsverhältnis – im gerichtlichen Vergleich auf Wunsch der Gegenseite als Praktikumsverhältnis betitelt – vorlag. was der Arbeitgeber ursprünglich bestritt, und die Frage nur sei, zu wann dieses beendet werden soll. Letztendlich ließen wir uns auf den 30. Juni als Enddatum ein unter Voraussetzung, dass für den Monat Juni das volle Gehalt gezahlt wird. Damit konnten wir die Forderung der Kollegin durchsetzen und erwarten die Zahlung. Sobald diese ankommt, ist der Konflikt damit für uns beendet.

Wegen Ausbeutung und Arbeitgeberwillkür: Arbeiterin wehrt sich gegen die Giancarlo Gruppe in Weimar

Nachdem die Weimarer Restaurantkette ‚Gruppo Giancarlo‘ in der Vergangenheit aufgrund baurechtlicher und veranstaltungsrechtlicher Probleme auffällig war, dringen nun arbeitsrechtliche Missstände ans Tageslicht. Neben den in der Gastronomie üblichen Verstößen u.a. gegen das Arbeitszeitgesetz leben die meist migrantischen Angestellten in extremer Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis und sind so der Willkür der Bosse ausgesetzt. Mehrere portugiesische Arbeiter*innen haben sich jetzt innerhalb der FAU Jena organisiert.

In einem konkreten Fall wurde eine Angestellte fristlos gefeuert, nachdem sie nach dem ihr zustehenden Trinkgeld gefragt hatte. Die FAU Jena geht nun mit gewerkschaftlichen und juristischen Mitteln gegen die Kündigung vor. Im Zusammenhang damit kommt es am 6. August zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Im Zuge der Auseinandersetzung sind weitere Missstände sichtbar geworden.

Die migrantischen Arbeiter*innen, überwiegend aus Portugal, Rumänien und Polen, werden direkt in ihren Herkunftsländern angeworben und in Wohnungen untergebracht, welche von der Restaurantkette selbst angemietet werden. Mit dem Arbeitsvertrag wird ein einseitiger Mietvertrag mit dem Arbeitgeber unterschrieben und die Miete wird direkt vom Lohn abgezogen. Bei oben genannter Kündigung des Arbeitsverhältnisses ging damit zugleich die Aufforderung einher, die Wohnung innerhalb von vier Tagen zu verlassen. Die Kollegin wurde wegen ihrer legitimen Forderung also im wahrsten Sinne des Wortes unvermittelt auf die Straße gesetzt.

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Gefeuert und um Lohn geprellt! Arbeitskampf im Triathlon

Im Mai und Juni 2018 hat eine Kollegin in knapp zwei Wochen insgesamt 41,5 Stunden beim Triathlon Laden in Jena Ost gearbeitet. Mündlich war zunächst eine Beschäftigung von 20 Wochenstunden für einen Monat vereinbart. Über eine Erhöhung der Wochenstundenzahl sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden werden. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat die Kollegin während dieser Zeit auch auf Nachfrage nicht erhalten – dieser sollte erst Ende Juni erstellt werden. Nach Ablauf der ersten zwei Wochen wurde die Genossin dann unvermittelt beim Arbeitsantritt darauf hingewiesen, dass sie nicht mehr zu erscheinen bräuchte und wurde für die geleistete Arbeit mit 100 Euro abgespeist. Also mit einem Stundenlohn deutlich unterm Mindestlohn!

Als FAU haben wir den Chef darauf hingewiesen, dass eine mündliche und fristlose Kündigung rechtswidrig ist, das Arbeitsverhältnis damit weiterhin besteht und weitere Lohnansprüche entstehen. Wir haben zeitgleich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Gera eingereicht, welches die Güteverhandlung auf den 20. August 10:20 Uhr festgelegt hat.

Bisher kam es nur zu einer ablehnenden Reaktion des Arbeitgebers, wonach es angeblich nur ein Praktikum war. Wir werden zeitnah mit gewerkschaftlichen Maßnahmen den Druck weiter erhöhen, um die Rechte der Kollegin durchzusetzen.

Die Uni zum Zahlen bringen!

Immer wieder arbeiten universitäre Hilfskräfte ohne Bezahlung, weil sie es versäumen ihre Folgeverträge rechtzeitig beim Personaldezernat zu unterschreiben. Ein verspätet unterschriebener Vertrag wird auf das Datum der Unterschrift geändert und die Gehaltszahlung verweigert, trotz geleisteter Arbeit. Dieser Missstand ist Folge der unnötig kurzen Befristung ihrer Verträge: Obwohl die Beschäftigung absehbar über einen längeren Zeitraum geht, werden zum Teil Verträge nur über wenige Wochen abgeschlossen. Diese Praxis bringt die Hilfskräfte zudem in eine prekäre Beschäftigungssituation, weil sie bei unangepasstem Verhalten befürchten müssen, ihren Folgevertrag zu riskieren.

Im Januar wandte sich eine von dieser Vorgehensweise der Uni betroffene studentischen Hilfskraft (SHK) an uns, welche nach erfolglosem Bemühen am Lehrstuhl, nun mit uns gemeinsam ihren Lohn erkämpft hat. Zunächst zeigte die Uni auf unser gewerkschaftliches Forderungsschreiben keine Bereitschaft, den Lohn nach zuzahlen: Daraufhin reichten wir Klage ein woraufhin eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera für den 20. Juni 2018 angesetzt wurde. Kurzfristig wurde dieser Termin von der Uni abgesagt und nun doch Einigungsbereitschaft gezeigt. Nach kurzen Verhandlungen wurde eine Einigung erzielt und die Hilfskraft bekommt nun einen Großteil des vorenthaltenden Lohns ausgezahlt.

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