Leiharbeitskonflikt mit Akzent geht weiter, Verhandlungen laufen

Bei unserer letzten Kundgebung am 12. Juni 2020 bei der Akzent Personaldienstleistung GmbH in Jena haben wir dieser nochmal ein schriftliches Gesprächsangebot zukommen lassen und – als Zeichen guten Willens – für 14 Tage auf gewerkschaftliche Aktionen verzichtet. Am letzten Tag dieser Frist hat uns der Anwalt der Leiharbeitsfirma kontaktiert und ein erstes Angebot auf den Tisch gepackt. Dieses Angebot ist mit weniger als der Hälfte der geforderten Stunden weit von unseren Vorstellungen entfernt, sodass wir unsere gewerkschaftlichen Aktionen – zunächst auf niedriger Intensität – wieder aufnehmen.

Konkret haben wir zunächst für den 3. und 17. Juli 2020 jeweils 13:30 Uhr am Markt eine Kundgebung angemeldet. Für den 10. sowie 17. Juli 2020 sind außerdem Kundgebungen unserer Schwestergewerkschaften an Akzent-Standorten in anderen Städten in Vorbereitung. Sollten wir doch noch zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, würden wir diese Kundgebungen absagen. Haltet euch daher auf unserer Seite auf dem Laufenden.

Erfolgreiche Lohneintreibung bei Personalvermittlung STAFF4U

Bereits vor 4 Wochen wandte sich eine Austausch-Studentin mit einer offenen Lohnforderung und der Bitte um Unterstützung an die FAU Jena. Sie arbeitete im Januar für drei Tage in einem Promo-Job, der über die Personalvermittlung STAFF4U aus Hamburg vermittelt wurde. Doch nach erledigter Arbeit erfolgte keine Lohnzahlung durch die Firma. Mehrmaliges Nachfragen seitens der Betroffenen wurde monatelang ignoriert und sie immer wieder mit schlechten Ausreden vertröstet. Im Mai schaltete sich dann die FAU Jena ein, um der Firma Druck zu machen, damit diese endlich ihren gesetzlichen Aufgaben als Arbeitgeberin nachkommt. Obwohl wir zeitnah eine erste Antwort erhielten, dauerte es noch ganze vier Wochen, bis die Betroffene endlich ihren hart verdienten Lohn erhielt.

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FAU holt Lohn und Urlaub bei der Omnitrend GmbH raus

Am Montag vergangener Woche (15. Juni) hat die FAU Jena am Arbeitsgericht Leipzig für einen Minijobber bei der Omnitrend GmbH 600 € erstritten.
Zuvor hatte Omnitrend das FAU-Mitglied – angestellt als Fahrgastbefrager – gekündigt und sich geweigert den ausstehenden Urlaub und den Lohn für den Zeitraum der Kündigungsfrist zu bezahlen. Unser Mitglied wurde im April nach Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr auf Grund der Corona-Pandemie gekündigt. Die Firma hatte versucht sich über das Konstrukt der Probezeitkündigung und damit einer verkürzten Kündigungsfrist um das Zahlen des Lohns zu drücken.

Wenn auch dein Arbeitgeber versucht dir deinen wohlverdienten Urlaub vorzuenthalten, oder dich unter fadenscheinigen Begründungen gekündigt hat, komm Dienstags 18-19 Uhr zur Gewerkschaftlichen Sprechstunde ins FAU-Lokal, oder schreib uns an kontakt-jena@fau.org

Konfliktpause im Leiharbeitsfall

Am 12. Juni hat die FAU Jena ihre zweite Kundgebung vor der Akzent Personaldienstleistung abgehalten. Bei strahlenden Sonnenschein wurden Passant*innen, Angestellte und Nachbarn über unsere Auseinandersetzung mit der Leiharbeitsfirma informiert. Da die Firma letzte Woche in der Presse Einigungsbereitschaft signalisiert hat, haben wir ihr nochmal ein explizites Gesprächsangebot zukommen lassen. Um die Verhandlungen nicht zu gefährden, werden wir die Kundgebungen sowie andere gewerkschaftliche Aktionen für die kommenden zwei Woche aussetzen. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, werden wir dann mit neuem Elan und kreativen Aktionen die Auseinandersetzung fortführen.

Noch keine Zahlung in Sicht – Der Lohnkampf geht weiter!

Am Freitag den 12. Juni findet in der Rathausgasse 2 um 13:30 Uhr die nächste Kundgebung für den Kampf eines Leiharbeiters gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber statt. Am vorherigen Freitag, den 5. Juni hatte bereits eine erste Kundgebung stattgefunden. Diese war mit rund zwanzig Teilnehmern gut besucht und stieß auf großes Interesse und Medienecho.

Der ehemalige Leiharbeiter war bei Akzent Personaldienstleistungen beschäftigt und ist Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena. Gemeinsam mit der FAU stellt der Leiharbeiter Lohnnachforderungen an seinen vorherigen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres insgesamt ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienst–leistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und führt Kundgebungen vor der Firmenfiliale am Markt durch. Der Termin für die Güteverhandlung ist für den 20. Juli angesetzt.

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Nach abgewehrter Kündigung – jetzt gehts um den Lohn!

Ein ehemaliger Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena stellt Lohnnachforderungen an seinen damaligen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienstleistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und bereitet Kundgebungen vor der Niederlassung von Akzent in Jena vor.

Das Ganze hat ein Vorspiel: So wurde der Leiharbeiter am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nahm der betroffene Leiharbeiter nicht hin und stellte mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage. Die Kündigungen wurden daraufhin zurückgenommen und der Leiharbeiter wieder beschäftigt.

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Gewerkschaftliche Sprechstunde findet wieder statt!

Ab dem kommenden Dienstag (26. Mai) bietet die FAU Jena wieder ihre wöchentliche Sprechstunde an. Da die Coronakrise nach wie vor nicht vorbei ist denkt bitte daran eure Maske mitzubringen. Außerdem kann es dazu kommen, dass wir euch bei großen Andrang bitten müssen vor dem Lokal zu warten, da der Raum bei Einhaltung der Abstandsregelungen nur sehr begrenzte Kapazitäten hat.

Alle anderen Lokalveranstaltungen wie offenes Lokal oder Kneipenabend bleiben nach wie vor ausgesetzt.

12-Stunden-Arbeitszwang: Was kann ich dagegen tun?

Es war ein Tritt ins Gesicht aller Menschen, die in „systemrelevanten“ Berufen jetzt schon am Limit arbeiten: Am Mittwoch verkündete die Bundesregierung die vorübergehende Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes. Von nun an dürfen Menschen in Gesundheitsberufen, Energieversorgung und einigen anderen „systemrelevanten“ Tätigkeiten (ausgenommen der Einzelhandel) bis zu 12 Stunden täglich verheizt werden. In Ausnahmefällen sogar mehr. Zudem wurden Ruhezeiten und Pausenzeiten verkürzt. Es handelt sich um einen beispiellosen Angriff auf die Rechte aller Arbeiter*innen unter dem Deckmantel der derzeitigen Krise – und um eine Bedrohung für die Gesundheit aller Beschäftigten in den oben genannten Berufen.
Was kann ich, kannst du, können wir alle dagegen tun?

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Die Uni zum Zahlen bringen! Part II – SHKs ohne Vertrag

Es konnte wieder eine Gehaltsnachzahlung für eine studentische Hilfskraft (SHK) erzielt werden. Diese hatte verpasst ihren Xten Vertrag zu unterschreiben, hat aber normal weitergearbeitet und ihrer Tätigkeitsbeschreibung entsprechende Arbeit zugewiesen bekommen. Die Universität verweigert in solchen Fällen grundsätzlich die Bezahlung und muss mittels Forderung erinnert werden, dass Arbeit bezahlt werden muss. Nach einen Anschreiben seitens der FAU und kurzen Verhandlungen per E-Mail mit der Rechtsabteilung der Universität Jena wurde die geforderten Stunden nun bezahlt.

Dieser Sachverhalt – fehlendes Gehalt durch verspätetes Unterschreiben des Vertrages – ist ein gängiges Problem bedingt durch die unsinnig kurzen Befristungen von SHKs, so dass alle paar Monate der gleiche bürokratische Prozess (Antrag auf Weiterbeschäftigung, neuen Arbeitsvertrag etc.) beginnt. Wobei im konkreten Arbeitsverhältnis in der Regel alles beim Alten bleibt, wodurch es eben immer wieder dazu kommt, dass es durch die SHKs verpasst wird eine weitere Unterschrift zu leisten.

Solltet auch ihr als SHK mal in der Bürokratie der Universität verloren gegangen sein, dann schaut einfach in unserer Sprechstunde (Dienstags 18 bis 19 Uhr, Bachstr. 22) vorbei. Dort können wir euch zeigen, wie ihr an eurer Geld kommt bzw. bei Interesse können wir es gemeinsam eintreiben/einklagen. Dabei können rechtlich die Ansprüche aus den letzten drei Jahren eingefordert werden, da die Ansprüche nur verjähren und nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.