Kündigung bei “Paul Sinus Art”

Ende Mai wurde einem unserer migrantischen Mitglieder gekündigt, nachdem dieser mehrere Jahre bei der Paul Sinus Art GmbH als 450€-Minijobber beschäftigt war. Die Kündigung wurde unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zugestellt und ist somit rechtsunwirksam. Entsprechend haben wir eine Kündigungsschutzklage eingereicht und den Arbeitgeber angeschrieben.

Bei der detaillierten Prüfung des Falls fiel uns auf, dass die Urlaubsansprüche unseres Miglieds, der letzten drei (!) Jahre nicht gewährt wurden. Das ist bei Minijobs leider eher die Regel als die Ausnahme. Außerdem stand noch eine zugesagte, aber nie gezahlte Corona-Sonderpauschale aus dem Oktober des letzten Jahres aus.

Relativ zügig konnten wir uns mit dem Anwalt der Gegenseite auf eine überdurchschnittlich hohe Abfindung über mehrere Monatsgehälter einigen, so dass wir auf öffentliche gewerkschaftliche Aktionen verzichtet haben.

Wieder einmal wurde deutlich, wie die prekärer Situationen u. a. migrantischer Arbeiter*innen ausgenutzt wird. Es kann und darf nicht sein, dass sogenannte „geringfügig beschäftigte“ Arbeitnehmer*innen immer wieder nicht auf ihre Rechte hingewiesen werden und ihnen diese systematisch und aktiv verwehrt werden!

Aufmucken lohnt sich und mit einer kämpferischen Gewerkschaft im Rücken lässt sich (fast) immer noch Geld vom Boss holen! Deswegen: Kommt in die Gewerkschaft!

FAU holt Lohn und Urlaub bei der Omnitrend GmbH raus

Am Montag vergangener Woche (15. Juni) hat die FAU Jena am Arbeitsgericht Leipzig für einen Minijobber bei der Omnitrend GmbH 600 € erstritten.
Zuvor hatte Omnitrend das FAU-Mitglied – angestellt als Fahrgastbefrager – gekündigt und sich geweigert den ausstehenden Urlaub und den Lohn für den Zeitraum der Kündigungsfrist zu bezahlen. Unser Mitglied wurde im April nach Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr auf Grund der Corona-Pandemie gekündigt. Die Firma hatte versucht sich über das Konstrukt der Probezeitkündigung und damit einer verkürzten Kündigungsfrist um das Zahlen des Lohns zu drücken.

Wenn auch dein Arbeitgeber versucht dir deinen wohlverdienten Urlaub vorzuenthalten, oder dich unter fadenscheinigen Begründungen gekündigt hat, komm Dienstags 18-19 Uhr zur Gewerkschaftlichen Sprechstunde ins FAU-Lokal, oder schreib uns an kontakt-jena@fau.org

Lohndumping bei tegut… – erfolgreiche Runde zwei!

Eine weitere ehemalige Beschäftigte hatte mithilfe der FAU Jena bereits im März von tegut… ihr Urlaubsentgelt nachgefordert. Bereits Anfang des Jahres gelang es, für eine andere ehemals bei tegut… Beschäftigte bei einem Vergleich einen Großteil des ihr zustehenden Urlaubsanspruches ausgezahlt zu bekommen. In der neuen Forderung ging es nun um die Vergeltung des Urlaubsanspruches für die letzten zwei Beschäftigungsjahre. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZR 541/15) – auf Grundlage europäischen Rechts – gibt es nun keinen Verfall von Urlaubstagen mehr, sofern der Arbeitgeber nicht explizit darauf hinweist. 

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tegut… gute Lebensmittel – bescheidene Arbeitsbedingungen

Der tegut… in Jena gilt als beliebter Arbeitgeber bei Studierenden. Es gibt mit 10,57 € mehr als den Mindestlohn und zusätzlich kommen Aufschläge für Spät- oder Wochenendarbeit hinzu. 
Damit hört es dann aber schon auf, denn die Studierenden sind als kurzfristig Beschäftigte über einen auf ein Jahr begrenzten Rahmenvertrag angestellt. Das bedeutet, dass tegut… mit den Studierenden innerhalb dieses Rahmenvertrags mündlich eintägige, befristete Arbeitsverträge schließt. Insgesamt maximal 70 Stück (= 70 Tage), damit es noch als kurzfristige Beschäftigung gilt. Zu Stande kommen diese skurrilen eintägigen Verträge – die auch an der Uniklinik bei den Pflegeassistent*innen zu finden sind – dann mit Schichtbeginn, sprich bei Erkrankung gibt es keine Entgeltfortzahlungen, da für den Tag kein Vertrag geschlossen wurde. Ebenso wird auf dieser “Vertragsgrundlage” der Urlaubsanspruch abgelehnt, da ein Urlaubsanspruch erst nach einmonatiger Beschäftigung entsteht.

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