Lohndumping bei tegut… – erfolgreiche Runde zwei!

Eine weitere ehemalige Beschäftigte hatte mithilfe der FAU Jena bereits im März von tegut… ihr Urlaubsentgelt nachgefordert. Bereits Anfang des Jahres gelang es, für eine andere ehemals bei tegut… Beschäftigte bei einem Vergleich einen Großteil des ihr zustehenden Urlaubsanspruches ausgezahlt zu bekommen. In der neuen Forderung ging es nun um die Vergeltung des Urlaubsanspruches für die letzten zwei Beschäftigungsjahre. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZR 541/15) – auf Grundlage europäischen Rechts – gibt es nun keinen Verfall von Urlaubstagen mehr, sofern der Arbeitgeber nicht explizit darauf hinweist. 

Im Februar erkämpfte also eine studentische Angestellte einen Großteil ihres Urlaubsanspruchs. Dieser war ihr innerhalb eines 70-Tage-Rahmenvertrages bei tegut… auch auf Nachfrage nicht gewährt worden. Der 70-Tage-Rahmen-Vertrag, den tegut… studentischen Beschäftigten anbietet, lässt zu, dass jeweils innerhalb einen Jahres mündliche, eintägig befristete Arbeitsverträge bis zu 70 Mal (70 Tage) geschlossen werden können. Tegut… nutzt dies dazu, im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung zu bezahlen mit der Begründung, dass an den Krankheitstagen kein Arbeitsvertrag zustande gekommen sei. Ebenso wird auf dieser “Vertragsgrundlage” der Urlaubsanspruch abgelehnt, da ein Urlaubsanspruch erst nach vierwöchiger Beschäftigung entstünde. Für Studierende liegt der Vorteil eines solches Vertrages in der hohen Flexibilität der Arbeitszeiten und auch liegt der Stundenlohn bei dem Unternehmen höher als der durchschnittliche Stundenlohn für Studierende. Allerdings werden unter dem Deckmantel eines entspannten Arbeitsverhältnisses fundamentale Arbeitnehmer_innenrechte verweigert.  Das ist eine äußerst zweifelhafte Praxis, auf die wir aufmerksam machen und dagegen mit den Betroffenen vorgehen
Auch in diesem zweiten Fall, in dem es im Gegensatz zum ersten um mehr Geld und zwei Beschäftigungsjahre ging, hat uns tegut… einen Vergleich angeboten, den wir angenommen haben und dadurch einen Großteil des Urlaubsentgeltes – für den Zeitraum September 2016 bis September 2018 – für die Beschäftigte erkämpfen konnten. Die Zukunft wird zeigen, ob tegut… seine Praxis ändert oder weitere Kämpfe notwendig sind. Darüber hinaus gibt es bei tegut... wie auch bei allen anderen Betrieben weitere Baustelle, welche sich nicht nur mit Forderungsschreiben oder Klagen bearbeiten lassen, sondern eine tatsächliche gewerkschaftliche Organisierung im Betrieb erfordern. 
[ssba]

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