Immer wieder unbezahlte Arbeit an der Universität Jena

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Da die meisten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte kettenbefristet sind, passiert es regelmäßig, dass Folgeverträge mit einigen Tagen oder Wochen Verspätung unterzeichnet werden. Trotz geleisteter Arbeit will die Uni den betroffenen Beschäftigten für die Zeit bis zur Unterzeichnung keinen Lohn zahlen. Als Bildungssektion der FAU Jena fordern wir nun für eine Kollegin den verlorenen Lohn ein und laden alle Kolleg_innen mit demselben Problem ein, mit uns in Kontakt zu kommen und den ihnen zustehenden Lohn durchzusetzen.

Eine akademische Karriere beginnt in der Regel mit einer Anstellung als studentische Hilfskraft (SHK, umgangssprachlich Hiwi), in welcher sich an die akademischen Gepflogenheiten gewöhnt werden kann. Teil dieser Gepflogenheiten sind die unzähligen kurzzeitig befristeten Verträge, so dass im Laufe eines Studiums über ein Dutzend angesammelt wird. Es verwundert kaum, dass dabei schnell der Überblick verloren geht, ob gerade ein Vertrag unterschrieben ist oder nicht, denn die Stelle und die Arbeit bestehen fort. Es fällt erst auf, wenn plötzlich die Universität kein Gehalt mehr überweist.

So ging es einer bei uns organisierten Hilfskraft, welche diese unbezahlte Arbeit nicht hinnimmt und mit uns ihren Lohn bei der Universität einfordert. Konkret ist diese seit 2015 am soziologischen Institut beschäftigt, wobei der letzte Vertrag (der 10te in Folge) am 30. September 2017 auslief. Der darauffolgende Vertrag wurde mit eineinhalb Monaten Verspätung unterschrieben. Im Oktober sowie November hat sie jedoch ganz normal gearbeitet, nur kam kein Gehalt.  Nun stellt sich die Personalabteilung stur unserer Lohnzahlungsaufforderung nachzukommen. Aber Arbeit, die angenommen wurde, muss auch bezahlt werden (BGB §612), woraus sich auch die Uni nicht rausreden kann.

So wie der Betroffenen ergeht es immer wieder SHKs über alle Fachbereiche der Universität verteilt. Mit dieser rigiden Praxis will die Personalabteilung der Universität verhindern, dass mündliche und damit unbefristete Arbeitsverhältnisse entstehen. Allerdings einseitig zu Lasten der Beschäftigten. Dies ist ein Zustand, den wir nicht länger hinnehmen, und an dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die unsinnigen kurzzeitigen Befristungen für Dauerstellen aufmerksam machen. Durch das Mindestlohngesetz haben alle SHKs, welche in den letzten drei Jahren in einer ähnlichen Situation waren, die Möglichkeit den Ihnen zustehenden Lohn nachzufordern. Die FAU unterstützt euch dabei gerne!

[ssba]

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