„Zapata“ klaut Minijobberin den Lohn

Mitte Oktober wendete sich eine Minijobberin an uns, die Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Jena (FAU), weil Sie ein dreiviertel Jahr in der Bar „Zapata“ in Jena arbeitete und ihr dort Teile ihres Lohns vorenthalten wurden. Diesen forderten wir gemeinsam in einem Schreiben bei der Geschäftsführung des „Zapata“ ein, worauf bis heute nicht nicht reagiert wurde. Deshalb richten wir uns mit dieser Mitteilung an die Öffentlichkeit, um die arbeitsrechtlichen Missstände vor Ort zu thematisieren. Was schief lief:

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses musste die betroffene Arbeiterin unbezahlte „Probearbeit“ leisten, was rechtswidrig ist. Vor jeder Schicht durften die Arbeiterinnen im „Zapata“ sich und die Bar unbezahlt bis zu eine halbe Stunde lang vorbereiten – ebenfalls unbezahlte Arbeitszeit. Auf den regulären Urlaubsanspruch wurden die Arbeiterinnen nicht hingewiesen und die betroffene Person erhielt trotz Aufforderung keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, der den Umgang mit Urlaubsansprüchen regelt. Die Krone der Frechheit stellen die „Springerdienste“ dar, in denen sich die Arbeiterin nächtelang bereit hielt um gegebenenfalls kurz zu arbeiten. Die ganze Warterei blieb unbezahlt und wurde nicht mal entschädigt.

Nachdem sich die betroffene Person Mitte September beim Chef über Missstände im Betrieb und den von ihr als unhöflich empfundenen Umgang mancher Kunden beim Chef beschwerte, trafen sie eine vermeintliche Abmachung, dass sie nur noch bei Partys arbeiten könne. Was zunächst als großzügiges Entgegenkommen des Betriebs erschien, entpuppte sich als Farce: Statt in erträglichen Schichten zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt verdienen zu können, bekam die betroffene Person einfach keine der Abmachung entsprechende Schichten zugewiesen. Eine ordentliche Kündigung erhielt sie nie.

Hiermit fordern Wir den Chef des „Zapata“ nachdrücklich auf, alle ausstehenden Forderungen zu begleichen und die Missstände für alle dort Arbeitenden zu beseitigen.

[ssba]

2 thoughts on “„Zapata“ klaut Minijobberin den Lohn

  1. Liebe FAU, liebe Kellne*,
    Gegen viele der genannten Misstände kann man wohl rechtlich vorgehen. Ja, Solidarität ist wichtig und eine starke Waffe, ebenso wie öffentlicher Druck. Aber legitimes Recht vor Gericht einklagen hilft den Leuten konkret und bleibt auch beim Ausbeuter im Idealfall nicht ohne pädagogischen Effekt.
    Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung gibt es bei der NGG.

    1. Danke für den Hinweis, aber den juristischen Weg bekommen wir selbst schon ganz gut hin (auch mit größeren Gegner*innen wie der Uni). Konkrete rechtliche Schritte sind auch in der Vorbereitung, allerdings lässt sich der Konflikt durch Öffentlichkeit vielleicht weiter ausweiten. Bei anderen Angestellten des Zapatas wird es nicht viel anders aussehen und sicherlich herrschen in vielen anderen kleinen Gastrobetrieben von ähnlichen Arbeitsbedingungen.

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