Prüfungsberatung des StuRa der Uni Jena ist gefährdet

Den Beschäftigten des StuRa der FSU Jena wird nicht nur seit Monaten eine gesetzlich vorgeschrieben Lohnerhöhung vorenthalten. Mittlerweile scheinen die zwei Prüfungsberatungsstellen in ihrer Existenz grundlegend gefährdet. Als Bildungssektion der FAU Jena fordern wir neben der unverzüglichen Lohnanpassung deswegen eine Garantie für den Erhalt und den Ausbau der Prüfungsberatung.

Schon seit Mitte 2017 fordert einer der Prüfungsberater*innen des Studierendenrates (StuRa) der Uni Jena die Anpassung der Verträge und des Lohnniveaus der StuRa-Beschäftigten an den Tarif der Länder, nachdem zuvor bereits jahrelang untertariflich gezahlt worden war und der StuRa Lohnforderungen aussaß oder ablehnte. Spätestens seit der Reform des Thüringer Hochschulgesetzes im Mai 2018 ist der StuRa dazu nun gesetzlich verpflichtet. Dennoch haben bis heute weder die Lohnanpassung noch die nötigen Vorarbeiten dazu stattgefunden.

Beschlüsse und Personalentscheidungen des StuRa der letzten Wochen legen außerdem nahe, dass der Bestand der von der Uni unabhängigen Prüfungsberatungsstellen nicht mehr sicher ist. Nachdem eine der zwei Prüfungsberater*innen bis spätestens Ende des Jahres gekündigt hat, hat der StuRa in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2018 beschlossen, ihre Stelle und generell die Prüfungsberatungsstellen vorerst nicht weiter auszuschreiben. Das könnte bedeuten, dass sie nicht neu besetzt werden, so wie es mit der Sozialberatungsstelle des StuRa bereits passiert ist. Die Nichtbesetzung der zweiten Prüfungsberatungsstelle kann indes unmöglich vom anderen Prüfungsberater kompensiert werden, da er selbst schon Überstunden im Umfang eines Arbeitsmonats vor sich her schiebt und nun angewiesen wurde, keine neuen Überstunden zu machen und die bestehenden sogar bis Ende des Jahres abzufeiern.

Diese Personalpolitik des StuRa wirkt sich nicht nur auf das Arbeitsklima und die Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten, sondern auch auf die Studierenden negativ aus. Bei Nichtbesetzung einer Stelle und bei angewiesenem Abfeiern von über einem Monat Überstunden fällt die Prüfungsberatung de facto komplett weg. Einschränkungen ergeben sich dabei nicht nur für Studierende der Uni Jena, sondern auch an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und der Uni Chemnitz, an denen der Prüfungsberater ebenfalls eingesetzt wird.

Die Gründe für diese Entscheidungen sind indes schleierhaft, da die Beratung eine Kernaufgabe des StuRa ausmacht und da die Studierendenschaften einen Teil des Semesterbeitrags gerade für solche Beratungsleistungen vorgesehen haben. Sie stellen eine wichtige Unterstützungsleistung für die Studierenden dar. Bei komplizierten Prüfungsordnungen und Rechtsfragen, bei noch komplizierteren Einzelfällen und Schicksalen, gegen die Willkür von Instituten und des Prüfungsamtes ist die Prüfungsberatung des StuRa die einzige Stelle, die Studierenden kostenlose Beratung anbietet. Für zahlreiche Student*innen entscheidet sich hier, ob sie ihr Studium nicht doch fortsetzen können. Die Prüfungsberatungsstellen wurden deswegen in den Jahren seit ihrer Einrichtung von einer vierstelligen Anzahl Studierender aufgesucht. In letzter Zeit zeichnete sich sogar ein steigender Bedarf ab.

Angesichts der Bedeutung der Prüfungsberatungsstellen für die Studierendenschaft und angesichts der schon jetzt gegebenen Überbelastung der zwei Beschäftigten fordern wir als Bildungssektion der FAU Jena, dass der StuRa seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht wird und das Beratungsangebot auf sichere Beine stellt. Das bedeutet nicht nur, die zweite Prüfungsberatungsstelle und die Sozialberatungsstelle wieder auszuschreiben, sondern darüber hinaus das Angebot der Prüfungsberatung durch Schaffung einer neuen Stelle oder ein entsprechend erhöhtes Stundenbudget auszubauen. Weiterhin weisen wir zum wiederholten Male darauf hin, dass die spätestens seit Mai 2018 gesetzlich vorgeschriebene Anpassung an den Tarif des öffentlichen Dienstes der Länder endlich zu erfolgen hat. Mit jedem weiteren verstrichenen Tag gehen die StuRa-Beschäftigten in Vorkasse und es entsteht der Studierendenschaft aufgrund der Säumigkeitsentschädigungen ein finanzieller Nachteil.

31. Oktober 2018

[ssba]

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