Die Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) erklärte einen Arbeitsvertrag mit einer:m wissenschaftlichen Mitarbeiter:in im letzten Dezember wegen Vorstrafen im Zusammenhang mit Klimaaktivismus für ungültig. Die Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Jena (FAU Jena) vertritt die betroffene Person und geht nun juristisch dagegen vor.
Die FSU Jena legt zum Abschluss eines Arbeitsvertrages standardmäßig ein Dokument vor, in dem allgemein nach Vorstrafen gefragt wird. Der:die Wissenschaftler:in Eli unterschrieb das Dokument. Zeitgleich ließ Eli ein polizeiliches Führungszeugnis an die Universität schicken. Dort waren Einträge zu finden, weswegen die Universität Jena Eli nun arglistige Täuschung vorwirft und den Arbeitsvertrag juristisch anfechtet. Die FAU Jena widerspricht dieser Argumentation.
“Das unspezifische Abfragen von Vorstrafen seitens der Universität im Anstellungsverfahren ist unzulässig. Es besteht für Bewerbende auch im öffentlichen Dienst keine allumfassende Offenbarungspflicht. Entsprechend liegt hier keine rechtswidrige Täuschung vor und der Arbeitsvertrag hat Bestand. Außerdem schickte unser Mitglied sein Führungszeugnis unverzüglich an die Universität und gab auf Rückfrage ohne zu zögern und wahrheitsgemäß Auskunft zu den Einträgen”, so der Gewerkschaftssekretär Thomas Möller der FAU Jena.
Nachdem die FAU Jena die Friedrich-Schiller-Universität Jena darauf hingewiesen hat, äußerte sich due Universität erneut. Sie wolle generell keine vorbestraften Menschen einstellen. Außerdem unterstellte sie Eli eine antidemokratische Grundhaltung und begründete so die fehlende Eignung von Eli als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in. “Ich bin erschrocken über diese Interpretation. Mit meinem Protest wollte ich dafür einstehen, dass sich auch unsere Bundesregierung an das Pariser Klimaabkommen und die selbst gesteckten Klimaziele hält. Die Uni sorgt mit der Blockade meines beruflichen Werdegangs nun dafür, dass mir dieser zum Verhängnis wird für meine zukünftige Karriere.”
Diese Woche reichte die FAU Jena eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht Gera ein. Zudem ist eine Kundgebung vor der Güteverhandlung geplant.