Was uns der Fall „Giancarlo“ zu sagen hat

Ende Juni 2018 hat eine portugiesische Arbeiterin die Weimarer Giancarlo-Gruppe verlassen – unter welchen Umständen, sollte Streitpunkt eines viermonatigen Konflikts werden. Uns, der FAU Jena, konnte sie glaubhaft vermitteln, dass sie fristlos gekündigt wurde und so stellten wir für sie eine Kündigungsschutzklage, machten auf den Fall aufmerksam und organisierten eine Protestkundgebung gemeinsam mit migrantischen Arbeiter*innen aus Weimar vor dem Eiscafé Giancarlo und dem Restaurant Mi Piace. In der Güteverhandlung Anfang August hat die Giancarlo-Gruppe dann einen unterzeichneten Aufhebungsvertrag aus dem Hut gezaubert. Wir haben unsere Klage nun zurückgezogen. Im Folgenden wollen wir vom Konflikt berichten, diese Entscheidung begründen und einige Schlussfolgerungen ziehen.

Nachdem uns die Arbeiterin Ende Juni das fristlose Kündigungsschreiben vorgelegt und Mitglied der FAU Jena geworden war, reichten wir gemeinsam mit ihr eine Kündigungsschutzklage ein. Anschließend wurden sie und ihr Partner, der ebenfalls bei der Giancarlo-Gruppe arbeitete, aus der Werkswohnung geworfen. Weiterhin versuchte die Giancarlo-Gruppe in den folgenden Wochen einiges, um die Kündigung insofern zu legitimieren, als dass sie die Arbeiterin persönlich diskreditierte und strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen sie konstruierte. Dazu durchstöberte sie die ehemalige Wohnung und fragte Kolleg*innen und andere Arbeitgeber*innen in Weimar aus. Neben dieser Diffamierungsstrategie wurden Freund*innen der Beiden, die noch in der Giancarlo-Gruppe arbeiteten, mit der Drohung eines Rauswurfs oder Kommentaren über die FAU eingeschüchtert.

Neben dem Klageweg haben wir den Fall öffentlich gemacht und protestierten am 2. August 2018 gemeinsam mit portugiesischen und spanischen Arbeiter*innen aus der Weimarer Gastronomie vor einem Restaurant und einem Eiscafé der Giancarlo-Gruppe.

In der Güteverhandlung vom 6. August führte die Giancarlo-Gruppe die schon im Vorfeld geäußerten Vorwürfe an, überraschte dann aber wie erwähnt mit einem angeblich von der Arbeiterin unterzeichneten Aufhebungsvertrag. Aufhebungsverträge sind eine beidseitige Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da Arbeiter*innen dabei auf den Kündigungsschutz und oft auch auf offene Ansprüche verzichten, sind Aufhebungsverträge in vielen Fällen ein Mittel der Bosse, um unliebsame Arbeiter*innen ohne größere Kosten loszuwerden. Sie werden dann unter Druck gesetzt, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder man lässt sie sie unterzeichnen, ohne dass sie genau verstehen, worum es eigentlich geht. Migrantischen Arbeiter*innen, die kaum Deutsch beherrschen, werden die Aufhebungsverträge häufig einfach vorgesetzt und sie unterzeichnen diese, obwohl sie gar nicht verstehen, was drinsteht.

Auch in diesem Fall vermuten wir, dass der Aufhebungsvertrag auf die eine oder andere unlautere Art zustandegekommen ist. Die Arbeiterin beteuert bis heute und das auch vor Gericht, dass sie ihn nicht unterzeichnet hat. Und tatsächlich gibt es hier einige Ungereimtheiten. Warum liegt uns ein Kündigungsschreiben vom 21. Juni vor, während doch der Aufhebungsvertrag vom 20. Juni ausreichend gewesen wäre? Warum hat die Giancarlo-Gruppe versucht, die Arbeiterin in der öffentlichen Facebook-Diskussion und während unserer Kundgebung persönlich zu diskreditieren, anstatt sachlich darauf hinzuweisen, dass ein Aufhebungsvertrag vorliegt?

Fest steht, dass die Giancarlo-Gruppe im erweiterten Klageschriftsatz für alle behaupteten Abläufe zwei Zeugen sowie den unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorweisen konnte. Dagegen steht einzig das Wort der Arbeiterin. Da die Arbeiterin Deutschland mittlerweile wieder verlassen hat und da ein juristischer Erfolg unter diesen Bedingungen nicht sehr wahrscheinlich ist, haben wir beschlossen, die Klage gegen die Giancarlo zurückziehen und den Konflikt damit zu beenden.

Man kann das als Scheitern werten. Tatsächlich ist das Machtgefälle zwischen Chefetage und den oft migrantischen Arbeiter*innen in derartigen Gastronomie-Betrieben extrem groß. Es wird von den Bossen bewusst so hergestellt. Die Arbeiter*innen der Giancarlo-Gruppe werden im Ausland angeworben und wohnen in Werkswohnungen, aus denen sie rausgeworfen werden können und zu denen die Bosse Zugang haben. Mehrere Arbeiter*innen haben uns bestätigt, dass sie immer wieder Dokumente unterzeichnen, ohne Deutsch zu verstehen und ohne dass ihnen diese übersetzt würden. In Personalgesprächen können der Chef oder die Chefin sich eine Zeugin organisieren, die Arbeiterin ist zumeist allein. So werden Bedingungen geschaffen, unter denen unorganisierte Arbeiter*innen vor Gericht gar nicht gewinnen können, selbst wenn sie im Recht sind.

Als FAU Jena haben wir dennoch alles getan, was in unserer Macht stand. Trotz der Rücknahme der Klage konnten wir damit auch ein paar Dinge erreichen. Wir haben mit vielen migrantischen Arbeiter*innen in Weimar gesprochen. Über die Kundgebung konnten wir mit weiteren Menschen aus Weimar sprechen, von denen sich viele über die Giancarlo-Gruppe beschwert haben und von denen einige sogar selbst negative Erfahrungen als Arbeiter*innen bei der Giancarlo-Gruppe gemacht haben. Außerdem fand in den sozialen Medien eine lebhafte Debatte um die Arbeitsbedingungen in der Giancarlo-Gruppe statt.

Für die Zukunft können wir den Arbeiter*innen nur folgendes empfehlen:

  • Nichts vor Ort unterschreiben, sondern alles vorher mit der Gewerkschaft oder kundigen Kolleg*innen absprechen
  • nach jedem Personalgespräch und nach jeder Konfliktsituation ein datiertes Gedächtnisprotokoll anfertigen
  • für gewisse Konfliktsituationen möglichst Zeug*innen unter den Mitarbeiter*innen oder Kund*innen finden
  • alle Schichtpläne, Nachrichten vom Chef und sonstige Dinge dokumentieren, d.h. fotografieren, kopieren etc.
  • sich mit den Kolleg*innen treffen und besprechen
  • einer Gewerkschaft beitreten und eine Betriebsgruppe aufbauen

Gerade der letzte Punkt macht deutlich, wo die Ursache für den gescheiterten Konflikt mit der Giancarlo-Gruppe liegt: in unseren schwachen gewerkschaftlichen Strukturen. Die FAU als Basisgewerkschaft kann nur stark und erfolgreich sein, wenn sich die Arbeiter*innen selbst organisieren und das am besten noch vor dem Beginn konkreter Konflikte.

[ssba]

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