Studierendenrat der FSU Jena entscheidet: Outsourcing statt Tariflohn. FAU-Bildungssektion kündigt weiteren Widerstand an.

Der Prüfungsberater des Studierendenrats (StuRa) der Uni Jena berät seit über 10 Jahren Student*innen bei Problemen im Studium. Schon vor Jahren beschloss der Studierendenrat, seinen Beschäftigten Tariflohn zu zahlen und seit Mai 2018 ist er dazu durch die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes zusätzlich gesetzlich verpflichtet. Bis heute wird die Umstellung auf Tarif jedoch verschleppt.

Nun hat der StuRa in seiner Sitzung vom 19.02.2019 mehrheitlich entschieden, den Prüfungsberater durch einen Honorar-Anwalt zu ersetzen. Im Vergleich zu den bisher vorgesehenen Beratungsstunden der zwei Prüfungsberatungsstellen (eine Stelle für Bachelor/Master/Diplom/Magister und eine für Staatsexamen) wird es zu einer Reduzierung der Stunden kommen. Zudem kostet der Anwalt weder weniger, noch ist er ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Derzeit bietet er für das Studierendenwerk außerdem lediglich eine Erstberatung an. Ob diese erweitert werden kann, muss überhaupt noch geklärt werden. Insgesamt zeichnet sich so eine Verschlechterung des Beratungsangebots für die Studierendenschaft ab.

Doch auch aus Arbeiter*innenperspektive ist die beschlossene Umstrukturierung abzulehnen. Der Prüfungsberater hat sich als Gewerkschafter und Personalrat für die Umstellung der StuRa-Beschäftigten auf Tarif engagiert und ist damit in Konflikt mit dem StuRa als Arbeitgeber geraten. Dass der StuRa nun indirekt seine Kündigung beschlossen hat, ist von diesem Hintergrund nicht zu trennen. Der entsprechende Antrag wurde mit dem Prüfungsberater selbst übrigens vorher nicht besprochen, was auch die Personalrätin der StuRa-Beschäftigten kritisiert hat.

Insgesamt wurde deutlich, dass die rechten und neoliberalen Fraktionen des StuRa, aber auch auch Teile der Jusos die Umstrukturierung mit allen Mitteln durchsetzen wollen. Sie unterbanden durch Geschäftsordnungsanträge jegliche Diskussion und verhinderten den Änderungsantrag zur Gründung einer Arbeitsgruppe zur grundlegenden Diskussion der Situation. Nichtsdestotrotz sind wir der Ansicht, dass der Beschluss zwar getroffen, aber noch lange nicht umgesetzt ist. Insofern ist die Umstrukturierung der Prüfungsberatung und die Kündigung des Prüfungsberaters noch zu verhindern. Entsprechend werden wir in den kommenden Monaten Schritte einleiten, um den Erhalt der Prüfungsberatung in der bisherigen Form, d.h. unter Wahrung studentischer und Arbeiter*inneninteressen, durchzusetzen.

Jena, den 14.03.2019

[ssba]

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