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FAU Jena: hier gibts neues aus eurer kämpferischen Basisgewerkschaft in Jena!
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Kategorie: Arbeitskämpfe

  • Krank nach der Kündigung? Dann gibt’s kein Lohn! – Wie eine Fast-Food-Kette ein BAG-Urteil zur Lohnverweigerung nutzt

    Krank nach der Kündigung? Dann gibt’s kein Lohn! – Wie eine Fast-Food-Kette ein BAG-Urteil zur Lohnverweigerung nutzt

    Unserem Mitglied wurde nach einer Krankschreibung mit Verweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Lohnfortzahlung verweigert. Wir haben fast 800 Euro zurückgeholt. Das ist kein Einzelfall, sondern zeigt eine wachsende Praxis der Arbeitgeber:innenseite. Wir erklären, was dahintersteckt und was ihr im Krankheitsfall nach einer Kündigung beachten solltet.

    Zwei Jobs, eine Kündigung, null Euro

    Unser Mitglied arbeitete bei einer Fast-Food-Kette in Jena in zwei parallelen Arbeitsverhältnissen: in einem regulären Job mit 35 Wochenstunden bei einer Gesellschaft und zusätzlich in einem Minijob bei einer weiteren GmbH desselben Unternehmens. Nach der Kündigung beider Arbeitsverhältnisse erkrankte unser Mitglied und ließ sich für die verbleibende Zeit ärztlich arbeitsunfähig schreiben.

    Die Antwort des Unternehmens: keine Lohnfortzahlung in keinem der beiden Arbeitsverhältnisse. Als Begründung berief sich das Unternehmen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2023 (Az. 5 AZR 248/23). Das BAG hatte geurteilt, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann, etwa wenn die Krankschreibung exakt bis zum letzten Arbeitstag reicht. Der Zufall, ausgerechnet ab der Kündigung bis genau zum Ende krank zu sein, sei verdächtig.

    Was das Gericht für einen konkreten Einzelfall entschieden hat, wird seither von Arbeitgeber:innen gerne angewendet: Wer krank bis genau zum letzten Arbeitstag ist, bekommt kein Geld. Ohne Prüfung des Einzelfalls, ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Gesundheitszustand und die Lebenssituationen.

    Das bedeutet:

    • Die Beweislast dreht sich gegen die Kranken um: Ärzt:innen besitzen Fachwissen über Krankheiten, sie stellen die Arbeitsunfähigkeit fest und stellen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Mit der neuen Verweigerungspraxis reicht das jedoch nicht mehr aus. Wer sich wehren will, muss im Zweifel Diagnosen, Symptome und Krankengeschichte offenlegen, ausgerechnet vor Richter:innen und Richtern ohne medizinische Ausbildung.
    • Dagegen vorzugehen lohnt sich nicht und die Arbeitgeber:innen wissen das: Gerade in gering bezahlten Jobs wie der Gastronomie geht es oft um wenige Hundert Euro. Anwaltskosten übersteigen den Streitwert schnell. Für die, die allein klagen, rechnet sich das faktisch nicht, selbst bei guter Rechtslage.
    • Die Abschreckung ist gewollt: Wer fürchten muss, am Ende ohne Lohn dazustehen, lässt sich vielleicht erst gar nicht krankschreiben und schleppt sich womöglich krank auf Arbeit.

    Das Ergebnis: Lohnverweigerung, die juristisch hochgradig angreifbar ist, aber praktisch funktioniert, weil sich zu wenige wehren.

    Was ihr daraus mitnehmen könnt:

    1. Begrenzt die Krankschreibung nicht künstlich aufs Vertragsende: Maßgeblich ist allein euer Gesundheitszustand. Seid ihr über das Vertragsende hinaus arbeitsunfähig, lasst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch darüber hinauslaufen. Das schadet euch nicht, auch wenn dies in der anschließenden Arbeitslosigkeit formal nicht nötig wäre.
    1. Widersprecht schriftlich: Verweigern Arbeitgeber:innen die Lohnfortzahlung, besteht schriftlich auf eurem Anspruch (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, gilt übrigens auch für Minijobber:innen). Macht klar, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und das Urteil eine pauschale Verweigerung nicht rechtfertigt.
    1. Holt euch früh Unterstützung. Je früher ihr druckfähig auftretet, desto eher geben Arbeitgeber:innen nach.

    Unser Weg: kollektiver Druck statt Einzelklage

    Für unser Mitglied hätte sich der Rechtsweg nicht gerechnet, da die Anwaltskosten den Streitwert überstiegen hätten. Doch wir als Gewerkschaft standen hinter unserem Mitglied und kündigten Öffentlichkeitsarbeit zum Fall an. Erst dann zeigte sich die Arbeitgeber:innenseite gesprächsbereit und wir konnten eine Einigung über eine anteilige Lohnnachzahlung von knapp 800 Euro erzielen.

    Unser Mitglied ist mit dem Ergebnis zufrieden, gleichzeitig halten wir fest: Vollständig gezahlt hat die Fast-Food-Kette nicht. Für diese sind 800 Euro Kleingeld; für unser Mitglied geht es um Miete und Lebensunterhalt.

    Wenn euch das passiert: Meldet euch bei uns. Organisiert euch am Arbeitsplatz, denn Ausbeutung soll sich nicht mehr lohnen.

    Solidarische Grüße
    die FAU Jena

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  • Erfolgreiche Lohneintreibung bei sozialem Träger

    Erfolgreiche Lohneintreibung bei sozialem Träger

    Nach der eigenständigen Kündigung eines unserer Mitglieder bei seinem ehemaligen Arbeitgeber standen Kranken- und Urlaubszahlungen aus. Zudem wurden ohne Angabe konkreter Gründe einmalig 100 € vom Gehalt abgezogen.

    Mehrere Nachfragen unseres Mitglieds blieben unbeantwortet. Nach einer gemeinsamen Besprechung und dem Versand eines Forderungsschreibens an den Arbeitgeber ging dieser schließlich auf uns ein. Somit konnten wir eine Einigung von rund 1.000 € für unseren Genossen erzielen.

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  • „Für ein gutes Leben für Alle“: Warnstreik auf dem Ernst-Abbe-Platz am 14. Januar 2026 Jena

    „Für ein gutes Leben für Alle“: Warnstreik auf dem Ernst-Abbe-Platz am 14. Januar 2026 Jena

    Gestern Mittag, genauer gesagt um 5 vor 12, haben sich etwa 300 Kolleg*innen vom Universitätsklinikum Jena, der Friedrich-Schiller-Universität, der Ernst-Abbe-Hochschule, dem Studierendenwerk Thüringen und einige weitere auf dem Ernst-Abbe-Platz in Jena versammelt. Sie forderten bessere Arbeitsbedingungen und ein gutes Leben für alle, so Gewerkschaftssekretärin Teresa Gärtner (ver.di).

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte im Rahmen der laufenden Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu dem Warnstreik aufgerufen.
    In Reden und auf Bannern und Schildern wurden Themen wie die steigenden Lebenshaltungskosten der letzten Jahre, die immer höhere Arbeitsbelastung durch hohe Fluktuation oder Unterbesetzung und die immer noch gravierenden Unterschiede in Arbeitszeit und Entgelt zwischen Ost und West adressiert. „Die Lohnmauer muss fallen“, hieß es in Redebeiträgen verschiedener Beschäftigter. In den Tarifverhandlungen werden unter anderem mindestens 7 % mehr Entgelt oder mindestens 300 Euro sowie 200 Euro mehr für Auszubildende und eine unbefristete Übernahme nach der Ausbildung gefordert.

    Außerdem soll ein Tarifvertrag für Studierende etabliert werden: der TV-Stud. Dieser sieht eine höhere Bezahlung und eine längere Mindestlaufzeit von Arbeitsverträgen für studentisch Beschäftigte vor. So sollen jahrelange Kettenbefristungen und die damit verbundene finanzielle Existenzangst verhindert werden.

    Nach dem Streiktag ist vor dem Streiktag

    Eine rot-schwarze Flagge der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) weht im Wind vor dem Eingang zur Uni auf dem Abbe Platz in Jena. Die Flagge ist diagonal geteilt: Die obere linke Hälfte ist rot, die untere rechte Hälfte ist schwarz. Im Zentrum der Flagge stehen in großen, weißen Buchstaben die Initialen „FAU“. Darunter befindet sich in kleinerer, weißer Schrift die Internetadresse „www.fau.org“. Auf dem schwarzen Teil der Flagge, ganz rechts, ist das Logo der Gewerkschaft zu sehen: eine weiße, stilisierte, buckelnde Katze in einem weißen Kreis. Im unteren Bildrand ist ein Teil einer weiteren rot-weißen Flagge sowie ein Stück eines weißen Zeltes erkennbar. Der Hintergrund ist leicht unscharf und zeigt ein mehrstöckiges Gebäude mit großen Fensterfronten und blauen Metallstreben. Rechts im Bild ragt ein kahler Baum empor. Die gesamte Szene wirkt wie eine Aufnahme von einer Kundgebung oder Demonstration im Freien.

    Die FAU Jena solidarisiert sich mit allen Beschäftigten, die heute für eine bessere Zukunft auf die Straße gegangen sind. Der Arbeitskampf geht weiter. Wir Arbeiter:innen müssen uns regional und in Brancheninitiativen zusammenschließen, dauerhafte stabile Gruppen aufbauen und unsere Interessen immer wieder aktiv einfordern und erkämpfen.

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  • Flyeraktion vor REWE in der Neuen Mitte

    Flyeraktion vor REWE in der Neuen Mitte

    ACHTUNG: DIE GÜTEVERHANDLUNG WURDE AUF DEN 04.02. verschoben!

    Am 17. Dezember haben wir eine Flyeraktion vor dem REWE in der Neuen Mitte durchgeführt, um die Öffentlichkeit auf unseren Arbeitskonflikt mit dem Supermarkt aufmerksam zu machen. Wir konnten zahlreiche Flyer an die Kund:innen verteilen, bevor wir vom Hausservice freundlich der Neuen Mitte verwiesen wurden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass wir vor der Tür weiter machen könnten.

    Dies sah der Chef, Herr Stützer, in seiner aufbrausenden Art, allerdings etwas anders. Nachdem er wenige Minuten später ebenfalls vor Ort war, rief er die Polizei zur Unterstützung. Da Herr Stützer mit Anzeige wegen Rufmord und anderen Dingen drohte, hat die unbeeindruckte Polizei sich die persönlichen Daten des anwesenden Gewerkschaftssekretärs geben lassen. Wir sind sehr auf Post gespannt!

    Die Güteverhandlung in diesem Fall findet am 6. Januar um 14:20 Uhr 04. Februar vor dem Arbeitsgericht Gera statt. Nach wie vor sind wir gesprächsbereit, um den Konflikt im Vorfeld außergerichtlich beizulegen. Dies haben wir gestern auch noch einmal persönlich kundgetan. Allerdings beschränkte sich die Gesprächsbereitschaft des Chefs gestern auf Drohungen.

    Unabhängig von uns hat die Jenaer Studierendenzeitung „Akrützel” heute einen Artikel zu den Arbeitsbedingungen unter besagtem Chef veröffentlicht, nachdem sie mit mehreren ehemaligen Angestellten gesprochen hat.

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  • „Ich war quasi eingekesselt.“ – Rewe drängt FAU-Mitglied zu unfairem Aufhebungsvertrag

    „Ich war quasi eingekesselt.“ – Rewe drängt FAU-Mitglied zu unfairem Aufhebungsvertrag

    Rewe-Markt, Neue Mitte, Anfang November. Aus dem Nichts wurde unsere Genossin Lisa mitten in ihrer Schicht ins Büro zitiert, wo drei Vorgesetzte auf sie warteten. Sie sei aufgrund ihrer Krankentage „eine Belastung” für ihre Kolleg*innen und solle sofort einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

    Allein, ohne Vorbereitung, ohne gewerkschaftlichen oder anwaltlichen Beistand, in einem kleinen Raum und wortwörtlich von drei Vorgesetzten umringt – eine unfassbare Drucksituation. Mehrmals wiederholte Lisa, dass sie keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben wolle, doch die Verantwortlichen beharrten lautstark darauf. Zu gehen traute sie sich nicht. „Ich war quasi eingekesselt”, sagte sie später über die Situation.

    Aufgrund der immensen Belastungs- und Überrumpelungssituation sah sich Lisa gezwungen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sie musste ihn sogar selbst handschriftlich verfassen. Da sie den Aufhebungsvertrag zuvor abgelehnt hatte, sollte dieser nun schon zum 15. November und nicht, wie zunächst „angeboten”, zum Ende des Monats gelten. Als ob das nicht genug wäre, sollte sie auch noch ihre Schicht beenden. Als sie sich weigerte, wurde ihr gedroht, ihre Überstunden und ihren Resturlaub einzubehalten.

    Anstatt eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber zu erhalten, bekommt Lisa aufgrund des Aufhebungsvertrags auch kein Arbeitslosengeld – und muss nun um ihren Lebensunterhalt bangen.

    Als Gewerkschaft unterstützen wir unser Mitglied. Nachdem unsere Gesprächsangebote seitens Rewe zurückgewiesen wurden, haben wir Klage eingereicht. Außerdem bereiten wir gewerkschaftliche Aktionen vor, um das Thema an die Kund:innen und in die Öffentlichkeit zu tragen.

    Unsere Forderung an die Verantwortlichen ist klar: Sie sollen eine angemessene Kündigung mit uns vereinbaren!
    Es ist untragbar, wie mit den Mitarbeitenden des Rewe-Markts in der Neuen Mitte umgegangen wird.

    Schluss mit den Psycho-Spielchen und Mafia-Methoden!

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