Eine Arbeiterin, die im Corona-Sommer 2020 beim Nordhausener Hausmeister und u. a. für Hermes tätigen Paketzustellservice von Rolf Hübsch beschäftigt war, geht nun mit der Basisgewerkschaft FAU Jena gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor. Nachdem sie schon im Oktober 2020 erfolglos die Auszahlung ausstehenden Lohnes gefordert hatte, hat sie im Dezember 2020 die Gewerkschaft eingeschaltet.
Die Arbeiterin macht geltend, dass sie für mehrere Stunden und Tage geleisteter Arbeit nicht bezahlt worden sei – darunter zwei Wochen Probearbeit. Nach geltendem Arbeitsrecht ist Probearbeit voll zu vergüten.
Auf ein Forderungsschreiben der FAU Jena vom 22. Dezember 2020 haben bisher weder der Arbeitgeber noch dessen Anwalt reagiert. Auch eine Nachzahlung ist bisher nicht erfolgt. Daher erwägt die Gewerkschaft nun weitergehende, auch juristische Schritte.
„Hier sieht man mal wieder, wie die Chefs gerade in der Krise versuchen, sich auf Kosten ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter gesundzustoßen. Lohnklau gehört dabei zu den beliebtesten Mitteln. Probearbeit, Überstunden, Krankheitstage, vertraglich vereinbarte Zuschläge und andere Posten sind zu bezahlen. Jeder einzelne Arbeiter und jede einzelne Arbeiterin sollte diese Rechte verteidigen und die eigenen Ansprüche durchsetzen,“ so Thomas Möller, Sekretär der Gewerkschaft FAU Jena.
Jena, 17. Januar 2020