Es war ein Tritt ins Gesicht aller Menschen, die in „systemrelevanten“ Berufen jetzt schon am Limit arbeiten: Am Mittwoch verkündete die Bundesregierung die vorübergehende Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes. Von nun an dürfen Menschen in Gesundheitsberufen, Energieversorgung und einigen anderen „systemrelevanten“ Tätigkeiten (ausgenommen der Einzelhandel) bis zu 12 Stunden täglich verheizt werden. In Ausnahmefällen sogar mehr. Zudem wurden Ruhezeiten und Pausenzeiten verkürzt. Es handelt sich um einen beispiellosen Angriff auf die Rechte aller Arbeiter*innen unter dem Deckmantel der derzeitigen Krise – und um eine Bedrohung für die Gesundheit aller Beschäftigten in den oben genannten Berufen.
Was kann ich, kannst du, können wir alle dagegen tun?
Autor: Freie Arbeiter*innen Union Jena
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12-Stunden-Arbeitszwang: Was kann ich dagegen tun?
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Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor
Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn. -
Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt
Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.