Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor

Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn.

[ssba]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert