Die Uni zum Zahlen bringen! Part II – SHKs ohne Vertrag

Es konnte wieder eine Gehaltsnachzahlung für eine studentische Hilfskraft (SHK) erzielt werden. Diese hatte verpasst ihren Xten Vertrag zu unterschreiben, hat aber normal weitergearbeitet und ihrer Tätigkeitsbeschreibung entsprechende Arbeit zugewiesen bekommen. Die Universität verweigert in solchen Fällen grundsätzlich die Bezahlung und muss mittels Forderung erinnert werden, dass Arbeit bezahlt werden muss. Nach einen Anschreiben seitens der FAU und kurzen Verhandlungen per E-Mail mit der Rechtsabteilung der Universität Jena wurde die geforderten Stunden nun bezahlt.

Dieser Sachverhalt – fehlendes Gehalt durch verspätetes Unterschreiben des Vertrages – ist ein gängiges Problem bedingt durch die unsinnig kurzen Befristungen von SHKs, so dass alle paar Monate der gleiche bürokratische Prozess (Antrag auf Weiterbeschäftigung, neuen Arbeitsvertrag etc.) beginnt. Wobei im konkreten Arbeitsverhältnis in der Regel alles beim Alten bleibt, wodurch es eben immer wieder dazu kommt, dass es durch die SHKs verpasst wird eine weitere Unterschrift zu leisten.

Solltet auch ihr als SHK mal in der Bürokratie der Universität verloren gegangen sein, dann schaut einfach in unserer Sprechstunde (Dienstags 18 bis 19 Uhr, Bachstr. 22) vorbei. Dort können wir euch zeigen, wie ihr an eurer Geld kommt bzw. bei Interesse können wir es gemeinsam eintreiben/einklagen. Dabei können rechtlich die Ansprüche aus den letzten drei Jahren eingefordert werden, da die Ansprüche nur verjähren und nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.

Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor

Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn.

Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt

Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.

Leiharbeiter geht gegen willkürliche Kündigung durch „Akzent Personaldienstleistungen“ aus Jena vor

+++ Kundgebung abgesagt, da die Kündigungen abgewehrt werden konnten +++
Ein Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der FAU Jena wurde am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nimmt der betroffene Leiharbeiter natürlich nicht hin und hat mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage gestellt.
Inzwischen wurde der Leiharbeiter wieder von der Leiharbeitsfirma zur Arbeit eingesetzt, womit zumindest die fristlose Kündigung faktisch hinfällig ist und nur noch die fristgerechte im Raum steht. Sofern wir keine schriftliche Rücknahme aller Kündigungen haben, werden wir an der Klage festhalten und rufen zu einer Kundgebung am 28. Februar vor dem Jenaer Sitz der Leiharbeitsfirma am Markt auf. Die gerichtliche Güteverhandlung ist für den Montag darauf, den 3. März angesetzt. 

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2. Lohnarbeitslosenstammtisch

Am 26. Februar treffen sich zum zweiten Mal Lohnarbeitslose aus der FAU und ihren Umfeld zum thematischen Stammtisch. Unter Lohnarbeitslos verstehen wir alle, welche keiner geregelten Tätigkeit nachgehen und vom Amt leben oder sich sonst wie über Wasser halten.  Wir wollen uns in lockerer Runde über unsere Situation austauschen und uns gegenseitig unterstützen. Entsprechend wird es auch einen Input zu (professionellen) Beratungsstellungen in Jena geben.