Syndikal 2020 im Lokal erhältlich

Für das kommende Jahr gibt es wieder einen Syndikal (anarchosyndikalistischer Taschenkalender), welchen ihr in unserem Lokal bekommen (solange der Vorrat reicht) oder auch direkt bei Syndikat-A bestellen könnt. Neben dem üblichen Kalender-Kram sind auch wieder viele Texte und Grafiken aus der (nicht-nur) anarchosyndikalistischen Bewegung enthalten.

Union Tour – Workers unite around the world. Nähfabriken in Asien

Jena 18.10. | 18 Uhr | Hörsaal 4 | Carl-Zeiss-Str. 3

Dian von der feministischen Gewerkschaft Inter-Factory Workers’ Federation (FBLP), welche insbesondere in Jakarta (Indonesien) ihren Fokus hat, sowie Chamila des Dabindu Collective (Sri Lanka) werden einen Input geben. Der Schwerpunkt liegt auf den Arbeits- und Lebensbedingungen der Näherinnen, insbesondere Gender-Based-Violence (GBV) sowie aktuellen Arbeitskämpfen. Anschließend soll in einen Austausch getreten und besprochen werden, was  vor Ort getan werden kann, um die Bemühungen der Näherinnen zu unterstützen.
Input wird auf Englisch gegeben und eine Übersetzung auf Deutsch  organisiert.

Mall of Shame – Der Protest der Straße und die Mühlen der Justiz

Veranstaltungstour Berlin 12.10. | Leipzig 13.10. | Jena 14.10. | Erfurt 15.10.

Prozess 16.10. 8:00 Uhr Kundgebung vor dem BAG Erfurt | 9:00 Uhr Prozess BAG | Gemeinsame Zugfahrt von Jena-West 07:00

Mall of Shame, pay the workers!“, schallte es vor fünf Jahren wochenlang in den Straßenschluchten am Potsdamer Platz, vor der Mall of Berlin. Wanderarbeiter aus Rumänien wandten sich gemeinsam mit der FAU Berlin gegen die gewerbsmäßige Abzocke von ausländischen
Arbeitskräften. Vereint gelang es, große Aufmerksamkeit und Solidarität bis in bürgerliche Kreise herzustellen. Für die Auszahlung der ausstehenden Löhne musste letztlich jedoch der Rechtsweg beschritten werden.

Die rumänischen Genossen betonten immer wieder, dass sie mit diesem Kampf ihre Würde zurück-
erlangen wollten – und dass ihnen dies gelungen ist. Nun, fünf Jahre nach den Ereignissen, kommt der Fall vor das höchste deutsche Arbeitsgericht: das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die FAU geht den Rechtsweg damit weiter als andere Gewerkschaften. Sollte die bisherige Rechtsprechung korrigiert werden, könnte dadurch der Sub-Sub-Subunternehmersumpf mitsamt mutwilliger Insolvenzen trockengelegt werden.

Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht am 16. Oktober 2019 in Erfurt
beleuchten wir in einer Veranstaltungsreihe die immer noch spezifischen Ausbeutungsverhältnisse von Arbeitsmigrant*innen und die Möglichkeiten des Widerstands gegen die zunehmend
allgemeine Prekarität. Und blicken zurück auf den beispiellosen Kampf von selbstorganisierten Mitgliedern einer kleinen Basisgewerkschaft.

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Wann wenn nicht Jetzt – Workshop: Einführung ins Arbeitsrecht

Im Rahmen der Wann wenn nicht jetzt-Tour hält die FAU Jena am Dienstag, den 17. September um 17:30 Uhr im Klubhaus Saalfeld (Breitscheidstraße 1B, 07318 Saalfeld/Saale) einen kleinen Einführungsworkshop zum Thema Arbeitsrecht. Hier der Ankündigungstext:

In dem Workshop werden die grundlegenden Rechte von Arbeiter*innen am Beispiel eines typischen Minijobs dargestellt. Von der Probearbeit über den Urlaubsanspruch oder Lohnfort­zahlung im Krankheitsfall bis hin zur Kündigung. Anschließend werden an einem Beispielfall die Ansprüche ausgerechnet und Wege aufgezeigt, diese Ansprüche auch durchzusetzen.

Anschließend wird dann um 20:30 Uhr am gleichen Ort der Film Luft zum Atmen gezeigt, welcher wir auch schon in Jena hatten.

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Lohndumping bei tegut… – erfolgreiche Runde zwei!

Eine weitere ehemalige Beschäftigte hatte mithilfe der FAU Jena bereits im März von tegut… ihr Urlaubsentgelt nachgefordert. Bereits Anfang des Jahres gelang es, für eine andere ehemals bei tegut… Beschäftigte bei einem Vergleich einen Großteil des ihr zustehenden Urlaubsanspruches ausgezahlt zu bekommen. In der neuen Forderung ging es nun um die Vergeltung des Urlaubsanspruches für die letzten zwei Beschäftigungsjahre. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZR 541/15) – auf Grundlage europäischen Rechts – gibt es nun keinen Verfall von Urlaubstagen mehr, sofern der Arbeitgeber nicht explizit darauf hinweist. 

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