Nach abgewehrter Kündigung – jetzt gehts um den Lohn!

Ein ehemaliger Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena stellt Lohnnachforderungen an seinen damaligen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienstleistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und bereitet Kundgebungen vor der Niederlassung von Akzent in Jena vor.

Das Ganze hat ein Vorspiel: So wurde der Leiharbeiter am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nahm der betroffene Leiharbeiter nicht hin und stellte mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage. Die Kündigungen wurden daraufhin zurückgenommen und der Leiharbeiter wieder beschäftigt.

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Gewerkschaftliche Sprechstunde findet wieder statt!

Ab dem kommenden Dienstag (26. Mai) bietet die FAU Jena wieder ihre wöchentliche Sprechstunde an. Da die Coronakrise nach wie vor nicht vorbei ist denkt bitte daran eure Maske mitzubringen. Außerdem kann es dazu kommen, dass wir euch bei großen Andrang bitten müssen vor dem Lokal zu warten, da der Raum bei Einhaltung der Abstandsregelungen nur sehr begrenzte Kapazitäten hat.

Alle anderen Lokalveranstaltungen wie offenes Lokal oder Kneipenabend bleiben nach wie vor ausgesetzt.

12-Stunden-Arbeitszwang: Was kann ich dagegen tun?

Es war ein Tritt ins Gesicht aller Menschen, die in „systemrelevanten“ Berufen jetzt schon am Limit arbeiten: Am Mittwoch verkündete die Bundesregierung die vorübergehende Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes. Von nun an dürfen Menschen in Gesundheitsberufen, Energieversorgung und einigen anderen „systemrelevanten“ Tätigkeiten (ausgenommen der Einzelhandel) bis zu 12 Stunden täglich verheizt werden. In Ausnahmefällen sogar mehr. Zudem wurden Ruhezeiten und Pausenzeiten verkürzt. Es handelt sich um einen beispiellosen Angriff auf die Rechte aller Arbeiter*innen unter dem Deckmantel der derzeitigen Krise – und um eine Bedrohung für die Gesundheit aller Beschäftigten in den oben genannten Berufen.
Was kann ich, kannst du, können wir alle dagegen tun?

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Die Uni zum Zahlen bringen! Part II – SHKs ohne Vertrag

Es konnte wieder eine Gehaltsnachzahlung für eine studentische Hilfskraft (SHK) erzielt werden. Diese hatte verpasst ihren Xten Vertrag zu unterschreiben, hat aber normal weitergearbeitet und ihrer Tätigkeitsbeschreibung entsprechende Arbeit zugewiesen bekommen. Die Universität verweigert in solchen Fällen grundsätzlich die Bezahlung und muss mittels Forderung erinnert werden, dass Arbeit bezahlt werden muss. Nach einen Anschreiben seitens der FAU und kurzen Verhandlungen per E-Mail mit der Rechtsabteilung der Universität Jena wurde die geforderten Stunden nun bezahlt.

Dieser Sachverhalt – fehlendes Gehalt durch verspätetes Unterschreiben des Vertrages – ist ein gängiges Problem bedingt durch die unsinnig kurzen Befristungen von SHKs, so dass alle paar Monate der gleiche bürokratische Prozess (Antrag auf Weiterbeschäftigung, neuen Arbeitsvertrag etc.) beginnt. Wobei im konkreten Arbeitsverhältnis in der Regel alles beim Alten bleibt, wodurch es eben immer wieder dazu kommt, dass es durch die SHKs verpasst wird eine weitere Unterschrift zu leisten.

Solltet auch ihr als SHK mal in der Bürokratie der Universität verloren gegangen sein, dann schaut einfach in unserer Sprechstunde (Dienstags 18 bis 19 Uhr, Bachstr. 22) vorbei. Dort können wir euch zeigen, wie ihr an eurer Geld kommt bzw. bei Interesse können wir es gemeinsam eintreiben/einklagen. Dabei können rechtlich die Ansprüche aus den letzten drei Jahren eingefordert werden, da die Ansprüche nur verjähren und nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.

Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor

Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn.