Bereits vor 4 Wochen wandte sich eine Austausch-Studentin mit einer offenen Lohnforderung und der Bitte um Unterstützung an die FAU Jena. Sie arbeitete im Januar für drei Tage in einem Promo-Job, der über die Personalvermittlung STAFF4U aus Hamburg vermittelt wurde. Doch nach erledigter Arbeit erfolgte keine Lohnzahlung durch die Firma. Mehrmaliges Nachfragen seitens der Betroffenen wurde monatelang ignoriert und sie immer wieder mit schlechten Ausreden vertröstet. Im Mai schaltete sich dann die FAU Jena ein, um der Firma Druck zu machen, damit diese endlich ihren gesetzlichen Aufgaben als Arbeitgeberin nachkommt. Obwohl wir zeitnah eine erste Antwort erhielten, dauerte es noch ganze vier Wochen, bis die Betroffene endlich ihren hart verdienten Lohn erhielt.
Kategorie: Arbeitskampf
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FAU holt Lohn und Urlaub bei der Omnitrend GmbH raus
Am Montag vergangener Woche (15. Juni) hat die FAU Jena am Arbeitsgericht Leipzig für einen Minijobber bei der Omnitrend GmbH 600 € erstritten.
Zuvor hatte Omnitrend das FAU-Mitglied – angestellt als Fahrgastbefrager – gekündigt und sich geweigert den ausstehenden Urlaub und den Lohn für den Zeitraum der Kündigungsfrist zu bezahlen. Unser Mitglied wurde im April nach Betriebszugehörigkeit von über einem Jahr auf Grund der Corona-Pandemie gekündigt. Die Firma hatte versucht sich über das Konstrukt der Probezeitkündigung und damit einer verkürzten Kündigungsfrist um das Zahlen des Lohns zu drücken.Wenn auch dein Arbeitgeber versucht dir deinen wohlverdienten Urlaub vorzuenthalten, oder dich unter fadenscheinigen Begründungen gekündigt hat, komm Dienstags 18-19 Uhr zur Gewerkschaftlichen Sprechstunde ins FAU-Lokal, oder schreib uns an kontakt-jena@fau.org
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Noch keine Zahlung in Sicht – Der Lohnkampf geht weiter!
Der ehemalige Leiharbeiter war bei Akzent Personaldienstleistungen beschäftigt und ist Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena. Gemeinsam mit der FAU stellt der Leiharbeiter Lohnnachforderungen an seinen vorherigen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres insgesamt ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienst–leistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und führt Kundgebungen vor der Firmenfiliale am Markt durch. Der Termin für die Güteverhandlung ist für den 20. Juli angesetzt.
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Nach abgewehrter Kündigung – jetzt gehts um den Lohn!
Das Ganze hat ein Vorspiel: So wurde der Leiharbeiter am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nahm der betroffene Leiharbeiter nicht hin und stellte mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage. Die Kündigungen wurden daraufhin zurückgenommen und der Leiharbeiter wieder beschäftigt.