Wegen Ausbeutung und Arbeitgeberwillkür: Arbeiterin wehrt sich gegen die Giancarlo Gruppe in Weimar

Nachdem die Weimarer Restaurantkette ‚Gruppo Giancarlo‘ in der Vergangenheit aufgrund baurechtlicher und veranstaltungsrechtlicher Probleme auffällig war, dringen nun arbeitsrechtliche Missstände ans Tageslicht. Neben den in der Gastronomie üblichen Verstößen u.a. gegen das Arbeitszeitgesetz leben die meist migrantischen Angestellten in extremer Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis und sind so der Willkür der Bosse ausgesetzt. Mehrere portugiesische Arbeiter*innen haben sich jetzt innerhalb der FAU Jena organisiert.

In einem konkreten Fall wurde eine Angestellte fristlos gefeuert, nachdem sie nach dem ihr zustehenden Trinkgeld gefragt hatte. Die FAU Jena geht nun mit gewerkschaftlichen und juristischen Mitteln gegen die Kündigung vor. Im Zusammenhang damit kommt es am 6. August zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Im Zuge der Auseinandersetzung sind weitere Missstände sichtbar geworden.

Die migrantischen Arbeiter*innen, überwiegend aus Portugal, Rumänien und Polen, werden direkt in ihren Herkunftsländern angeworben und in Wohnungen untergebracht, welche von der Restaurantkette selbst angemietet werden. Mit dem Arbeitsvertrag wird ein einseitiger Mietvertrag mit dem Arbeitgeber unterschrieben und die Miete wird direkt vom Lohn abgezogen. Bei oben genannter Kündigung des Arbeitsverhältnisses ging damit zugleich die Aufforderung einher, die Wohnung innerhalb von vier Tagen zu verlassen. Die Kollegin wurde wegen ihrer legitimen Forderung also im wahrsten Sinne des Wortes unvermittelt auf die Straße gesetzt.

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Gefeuert und um Lohn geprellt! Arbeitskampf im Triathlon

Im Mai und Juni 2018 hat eine Kollegin in knapp zwei Wochen insgesamt 41,5 Stunden beim Triathlon Laden in Jena Ost gearbeitet. Mündlich war zunächst eine Beschäftigung von 20 Wochenstunden für einen Monat vereinbart. Über eine Erhöhung der Wochenstundenzahl sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden werden. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat die Kollegin während dieser Zeit auch auf Nachfrage nicht erhalten – dieser sollte erst Ende Juni erstellt werden. Nach Ablauf der ersten zwei Wochen wurde die Genossin dann unvermittelt beim Arbeitsantritt darauf hingewiesen, dass sie nicht mehr zu erscheinen bräuchte und wurde für die geleistete Arbeit mit 100 Euro abgespeist. Also mit einem Stundenlohn deutlich unterm Mindestlohn!

Als FAU haben wir den Chef darauf hingewiesen, dass eine mündliche und fristlose Kündigung rechtswidrig ist, das Arbeitsverhältnis damit weiterhin besteht und weitere Lohnansprüche entstehen. Wir haben zeitgleich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Gera eingereicht, welches die Güteverhandlung auf den 20. August 10:20 Uhr festgelegt hat.

Bisher kam es nur zu einer ablehnenden Reaktion des Arbeitgebers, wonach es angeblich nur ein Praktikum war. Wir werden zeitnah mit gewerkschaftlichen Maßnahmen den Druck weiter erhöhen, um die Rechte der Kollegin durchzusetzen.