Kategorie: Arbeitskampf

  • tegut… gute Lebensmittel – bescheidene Arbeitsbedingungen

    Der tegut… in Jena gilt als beliebter Arbeitgeber bei Studierenden. Es gibt mit 10,57 € mehr als den Mindestlohn und zusätzlich kommen Aufschläge für Spät- oder Wochenendarbeit hinzu. 
    Damit hört es dann aber schon auf, denn die Studierenden sind als kurzfristig Beschäftigte über einen auf ein Jahr begrenzten Rahmenvertrag angestellt. Das bedeutet, dass tegut… mit den Studierenden innerhalb dieses Rahmenvertrags mündlich eintägige, befristete Arbeitsverträge schließt. Insgesamt maximal 70 Stück (= 70 Tage), damit es noch als kurzfristige Beschäftigung gilt. Zu Stande kommen diese skurrilen eintägigen Verträge – die auch an der Uniklinik bei den Pflegeassistent*innen zu finden sind – dann mit Schichtbeginn, sprich bei Erkrankung gibt es keine Entgeltfortzahlungen, da für den Tag kein Vertrag geschlossen wurde. Ebenso wird auf dieser “Vertragsgrundlage” der Urlaubsanspruch abgelehnt, da ein Urlaubsanspruch erst nach einmonatiger Beschäftigung entsteht.

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  • Prüfungsberatung des StuRa der Uni Jena soll zusammengekürzt und Prüfungsberater gekündigt werden

    In der morgigen Sitzung des Studierendenrates der Universität Jena soll ein Antrag behandelt werden, der eine „Umstrukturierung“ der Prüfungsberatung vorsieht. Diese läuft de-facto auf eine Kürzung des Angebots in der Prüfungsberatung und die Entlassung des aktuell beschäftigten Prüfungsberaters hinaus. Diese Maßnahme geht damit nicht nur zu Lasten der StuRa-Beschäftigten, sondern auch der Studierendenschaft insgesamt.

    Konkret wird beantragt, die Prüfungsberatung bis 2020 „umzustrukturieren“ und sie künftig von einem freiberuflichen Anwalt durchführen zu lassen. Dieser solle sich einarbeiten und dann sieben Stunden pro Woche eine Sprechstunde anbieten. Im Antrag wird „positiv“ auf den Einspareffekt verwiesen. Der StuRa als Arbeitgeber habe dann keinen Urlaubsanspruch, kein Krankengeld etc. mehr zu bezahlen.

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  • Wie wenig Respekt verdient eine Hilfskraft an der Uni Jena?

    Update vom 14.01.: Bei der Güteverhandlung präsentierte die Uni einen schriftlichen Nachweis, der unserem Kollegen nach Eigenaussage bis dahin unbekannt gewesen war. Damit kann sie ihn vertraglich abgesichert an der ganzen Uni einsetzen. Infolgedessen haben wir den folgenden Beitrag auf Aufforderung der Uni an drei Stellen leicht geändert.

    Güterverhandlung 9. Januar 9:40 Uhr Arbeitsgericht Gera Saal 317

    Anfang 2018 hatten wir als FAU Jena für eine studentische Hilfskraft bessere Arbeitsbedingungen erkämpft: tarifvertragliche Bedingungen (= mehr Lohn und Urlaub) und Entfristung. Ihm wurde eine Stelle im Internationalen Büro zugewiesen, wo er Daten statistisch ausgewerten sollte. Dies war als Arbeit von zu Hause vereinbart worden. Alles lief wunderbar. Die Arbeit war ansprechend und die Chefin mit den Ergebnissen zufrieden. Dann wurde dem Kollegen ein neuer Arbeitsort in der universitären Bibliothek (Thulb) zugewiesen. Damit erhielt er auch einen geringeren Lohn als zuvor.

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  • Was uns der Fall „Giancarlo“ zu sagen hat

    Ende Juni 2018 hat eine portugiesische Arbeiterin die Weimarer Giancarlo-Gruppe verlassen – unter welchen Umständen, sollte Streitpunkt eines viermonatigen Konflikts werden. Uns, der FAU Jena, konnte sie glaubhaft vermitteln, dass sie fristlos gekündigt wurde und so stellten wir für sie eine Kündigungsschutzklage, machten auf den Fall aufmerksam und organisierten eine Protestkundgebung gemeinsam mit migrantischen Arbeiter*innen aus Weimar vor dem Eiscafé Giancarlo und dem Restaurant Mi Piace. In der Güteverhandlung Anfang August hat die Giancarlo-Gruppe dann einen unterzeichneten Aufhebungsvertrag aus dem Hut gezaubert. Wir haben unsere Klage nun zurückgezogen. Im Folgenden wollen wir vom Konflikt berichten, diese Entscheidung begründen und einige Schlussfolgerungen ziehen.

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  • Gerichtliche Einigung mit dem Triathlon-laden erzielt

    In der Güteverhandlung am 20. August konnten die FAU Jena im Konflikt mit dem Triathlon-laden.de eine Einigung erzielen. Der Richter stellte schnell klar, dass ein Arbeitsverhältnis – im gerichtlichen Vergleich auf Wunsch der Gegenseite als Praktikumsverhältnis betitelt – vorlag. was der Arbeitgeber ursprünglich bestritt, und die Frage nur sei, zu wann dieses beendet werden soll. Letztendlich ließen wir uns auf den 30. Juni als Enddatum ein unter Voraussetzung, dass für den Monat Juni das volle Gehalt gezahlt wird. Damit konnten wir die Forderung der Kollegin durchsetzen und erwarten die Zahlung. Sobald diese ankommt, ist der Konflikt damit für uns beendet.