Unbezahlte Arbeit an der Uni – Aufruf zur Prozessbegleitung

+++ Güteverhandlung abgesagt – Uni bietet Einigung an +++

Im Fall der unbezahlten Studentischen Hilfskraft (SHK) steht am kommenden Mittwoch, den 20. Juni um 10:45 Uhr, die Güteverhandlung am Arbeitsgericht Gera an. Im der Güteverhandlung werden, ganz sozialpartnerschaftlich, beide Seiten unter Vorsitz eines Richters zusammen gebracht, um eine gütlichen Lösung der Konfliktes zu finden. Unsere Lösung kann natürlich nur sein, dass die SHK ihren Lohn bekommt!

Wir rufen zur Unterstützung der SHK auf – auch um die unzähligen individuellen Arbeitskonflikte in die Öffentlichkeit zu zerren – und fahren gemeinsam zum Prozess nach Gera. Treffpunkt ist Jena Westbahnhof 9:20 Uhr auf Gleis 2.

ThürHG – neoliberale Konfliktverwaltung statt tatsächlicher Änderung von Machtverhältnissen

Statement der Bildungssektion der FAU Jena zum neuen Thüringer Hochschulgesetz

Am 27. April 2018 hat der Thüringer Landtag nach über zweijähriger Diskussion das neue Thüringer Hochschulgesetz verabschiedet. Das Gesetz spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Arbeits- und Studienbedingungen an den Hochschulen. Entsprechend wollen wir uns im Folgenden kritisch mit dessen Novellierung auseinandersetzen. Während einige Veränderungen als Fortschritt gesehen werden können, bleibt es insgesamt hinter dem Forder- und Machbaren zurück und wird für gewerkschaftliche und andere Kämpfe an den Thüringer Hochschulen kaum bessere Bedingungen schaffen.

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Unbezahlte Arbeit an der Universität Jena

Wie eine Regelung des Personaldezernats Arbeitsrechte aushebelt

Wenn die Uni unsere Arbeit nicht bezahlt…

Eine Regelung für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften sieht folgendes vor: Vom Institut beauftragte Tätigkeiten, die vor einem Unterschreiben des Arbeitsvertrags beim Personaldezernat von der Hilfskraft geleistet wurden, werden nicht vergütet. Unterschreibt eine Hilfskraft ihren Vertrag zur Weiterbeschäftigung am Institut beim Personaldezernat nicht rechtzeitig, wird der ursprünglich vorgesehene Vertragsbeginn auf den späteren Zeitpunkt (d.h. den Tag der Unterschrift) datiert. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleitstete Arbeit wird nicht bezahlt. Zahlreiche Hilfskräfte versäumen es im Laufe ihrer Beschäftigung, einen Folgevertrag rechtzeitig zu unterschreiben, woraufhin verrichtete Tätigkeiten unbezahlt bleiben.

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Gewerkschaftliche Perspektiven auf Honorararbeit und universitäre Lehraufträge

12. Mai | 11:00 Uhr | Großer Saal im Haus auf der Mauer am Johannisplatz 26, 07743 Jena

Honorakräfte gibt es in den unterschiedlichsten Sektoren. Sie arbeiten als freiberufliche Journalist_innen, Designer_innen, Clickworker für IT-Unternehmen, geben Deutschkurse, unterichten an Universitäten, Volkshochschulen oder bei freien Bildungsträgern. Allein im Weiterbildungsbereich sind in Deutschland etwa 650.000 Dozent_innen tätig. Und das zu überaus prekären Bedingungen: sie sind befristet, verfügen über keine Urlaubsansprüche, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, müssen für die Beiträge zur Sozialversicherung allein aufkommen, und sind zumeist auch schlechter entlohnt als ihre festangestellten Kolleg_innen.

In der Veranstaltung wollen wir über die Situation von Honorarkräften und Lehrbeauftragten informieren, aber auch unsere Erfahrungen austauschen, unsere Isolation überwinden und die Möglichkeiten einer Vernetzung und gemeinsamen Gegenwehr gegen diese Verhältnisse ausloten.

Für Kinderbetreuung vor Ort, Getränke, Kaffee und Snacks ist gesorgt.

Bildungssektion der FAU Jena

Lohnnachzahlungen bis zum vierstelligen Bereich für mehrere studentische Hilfskräfte

An vielen Arbeitsorten der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena wurden und werden studentische Hilfskräfte missbräuchlich eingesetzt, um tariflich bezahlte Stellen zu ersetzen. Für inzwischen insgesamt fünf studentische Hilfskräfte konnte die Bildungssektion der FAU Jena in den letzten Monaten die Nachzahlung des Tariflohns durchsetzen.

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