Eine Arbeiterin, die im Corona-Sommer 2020 beim Nordhäuser Hausmeister und u. a. für Hermes tätigen Paketzustellservice von Rolf Hübsch beschäftigt war, hat 2021 eine teilweise Nachzahlung von ausstehendem Lohn durchgesetzt.
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Außergerichtliche Einigung mit Nordhäuser Hausmeister und Paketzusteller Rolf Hübsch