Die Uni zum Zahlen bringen! Part II – SHKs ohne Vertrag

Es konnte wieder eine Gehaltsnachzahlung für eine studentische Hilfskraft (SHK) erzielt werden. Diese hatte verpasst ihren Xten Vertrag zu unterschreiben, hat aber normal weitergearbeitet und ihrer Tätigkeitsbeschreibung entsprechende Arbeit zugewiesen bekommen. Die Universität verweigert in solchen Fällen grundsätzlich die Bezahlung und muss mittels Forderung erinnert werden, dass Arbeit bezahlt werden muss. Nach einen Anschreiben seitens der FAU und kurzen Verhandlungen per E-Mail mit der Rechtsabteilung der Universität Jena wurde die geforderten Stunden nun bezahlt.

Dieser Sachverhalt – fehlendes Gehalt durch verspätetes Unterschreiben des Vertrages – ist ein gängiges Problem bedingt durch die unsinnig kurzen Befristungen von SHKs, so dass alle paar Monate der gleiche bürokratische Prozess (Antrag auf Weiterbeschäftigung, neuen Arbeitsvertrag etc.) beginnt. Wobei im konkreten Arbeitsverhältnis in der Regel alles beim Alten bleibt, wodurch es eben immer wieder dazu kommt, dass es durch die SHKs verpasst wird eine weitere Unterschrift zu leisten.

Solltet auch ihr als SHK mal in der Bürokratie der Universität verloren gegangen sein, dann schaut einfach in unserer Sprechstunde (Dienstags 18 bis 19 Uhr, Bachstr. 22) vorbei. Dort können wir euch zeigen, wie ihr an eurer Geld kommt bzw. bei Interesse können wir es gemeinsam eintreiben/einklagen. Dabei können rechtlich die Ansprüche aus den letzten drei Jahren eingefordert werden, da die Ansprüche nur verjähren und nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.

Solidarität in der Coronakrise: Nachbar­schaftshilfe und gewerkschaftliche Beratung

Als Basisgewerkschaft FAU bringen auch wir uns in die Solidaritätsbewegung ein, die derzeit unter den Umständen des Ausnahmezustands und der wirtschaftlichen Krise in der Bevölkerung entsteht.

(1) Nachbarschaftshilfe

Wir unterstützen die in Jena-West entstandene Initiative zur Nachbarschaftshilfe, d.h. konkret Botengänge und Einkäufe für Risikogruppen und Menschen in Quarantäne. Alle Freiwilligen und alle, die auf Unterstützung angewiesen sind, können sich Montag bis Samstag, von 10 bis 14 Uhr unter der Nummer der Initiative melden: 0157 34527231.

Dabei sind folgende Hygienemaßnahmen zu beachten: Handschuhe tragen, Desinfektion, Husten und Niesen in Ellenbeugen, regelmäßiges Händewaschen, Kontakt mit Gesicht vermeiden, kein Direktkontakt mit den Übergabepersonen und Einkauf am abgesprochenen Ort abstellen, Geld im Umschlag entgegennehmen und Restgeld mit Kassenbon im selben Umschlag zurückgeben.

Wir rufen alle dazu auf, sich an Freund*innen, Bekannte und Nachbar*innen mit Kindern zu wenden und ihnen für Notfälle eine Betreuung ihrer Kinder anzubieten. Eine stabile 1-zu-1-Betreuung im Sinne einer Patenschaft und kurze Wege sind der Bildung von Gruppen vorzuziehen, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken.

(2) Arbeitsrechte kennen und verteidigen

Wir stehen auch bei Fragen in arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Dingen zur Verfügung. Ihr könnt uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Zeitnah veröffentlichen wir auf jena.fau.org Informationen zum Thema.

Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Jena ist eine Basisgewerkschaft für alle Berufe mit eigenem Büro in der Bachstraße 22. Wir setzen auf die direkte Beteiligung und Mitbestimmung der Mitglieder in allen Entscheidungen und Fragen.

21. März | 11:00–15:00 | Einführung zu Rechten und Widerstandsmöglichkeiten in Hartz IV

Fällt aufgrund der Coronakrise aus und wird zu einem späteren Datum nachgeholt.

Der kostenlose Workshop führt grundlegend in die Funktionsweise des Hartz-IV-Systems ein: Wer ist anspruchsberechtigt für ALG-II? Welche Leistungen gibt es a) zur Sicherung des Existenzminimums und b) zur Integration in den Arbeitsmarkt? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es sich gegen das Amt zu wehren? Wie umgehen mit Sanktionen, falschen Bescheiden, Ablehnungen u.ä.? Dazu werden Beispiele aus der Praxis diskutiert.

Weitere Infos bei Anmeldung unter: fauj-gewaktion@fau.org

Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor

Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn.

Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt

Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.