Studierendenrat (StuRa) der Uni Jena verweigert Prüfungsberater_innen Tariflohn

+++ Stura der Uni Jena unterwandert Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und bricht damit eigenen Grundsatzbeschluss +++ Bildungssektion der FAU Jena fordert StuRa zur Zahlung nach Tarif auf +++ Weitreichender Konsens über Bezahlung der Prüfungsberater_innen nach Tarif +++

Der Studierendenrat (StuRa) der Friedrich-Schiller-Universtität (FSU) Jena beschäftigt zwei Prüfungsberater_innen, die in den letzten Jahren Tausende Studierende in Prüfungsfragen beraten haben. Diese Tätigkeit setzt eine weitreichende Menschen-, Sach- und Rechtskenntnis voraus. Diese Tätigkeit wird vom StuRa offenbar nicht geschätzt: Seit Jahren ist der Stundenlohn der Prüfungsberater_innen nicht angehoben worden und wurde so langsam von der Inflation zerfressen, weshalb das Entgeltniveau mittlerweile 15% unter dem zu Vertragsbeginn liegt.

Seit Jahren und zuletzt seit Juni 2017 hat sich einer der Prüfungsberater_innen deswegen um einen Inflationsausgleich bemüht, der vom StuRa aber nie beschlossen wurde. Seit September 2017 fordert er für sich und seine Kollegin nun die Entlohnung und Eingruppierung entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Eine tarifliche Bezahlung der StuRa-Beschäftigten wurde in den letzten Jahren von vielen Seiten befürwortet: In E-Mail-Kommunikation von der Rechtsabteilung und Leitung der Uni Jena, im aktuellen Entwurf zur Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung (ThürStudFVO) vom Thüringer Wissenschafts- und dem Finanzministerium, durch Beschlüsse von den Studierendenräten der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und der Universität Chemnitz, bei denen der Prüfungsberater mitangestellt ist, und sogar durch einen Beschluss des StuRa der Uni Jena vom April 2009 selbst.

Wie auch schon bei der Forderung nach einem Inflationsausgleich verzögert der StuRa nun die Beschlussfassung zur tariflichen Entlohnung mittels eigener Verfahrensfehler, aufgrund struktureller Lähmung und mit mehrfachem Brechen eigener Zusicherungen immer weiter. Damit beteiligt auch er sich an der Unterwanderung des Tarifvertrags am Großbetrieb Universität, die durch den Einsatz studentischer Hilfskräfte für nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten, durch den Einsatz von Lehrbeauftragten zur Deckung der Lehre und durch das Outsourcing von infrastrukturellen Aufgaben wie Sicherheit und Sauberkeit ohnehin schon weit fortgeschritten ist.

Aus diesen Gründen hat der Prüfungsberater des StuRa die Problemlage auch mit der Bildungssektion der Basisgewerkschaft FAU Jena besprochen. Wir haben dem StuRa ein Forderungsschreiben zukommen lassen. Der StuRa hat es jedoch nicht für nötig befunden, darauf zu antworten, und hat die darin gesetzte Frist stillschweigend verstreichen lassen. Wir weisen den StuRa auf diesem Wege noch einmal darauf hin, seine eigenen Beschlüsse sowie die gewerkschaftlichen Forderungen des Prüfungsberaters und der FAU ernst zu nehmen, und die Bezahlung nach dem TV-L nicht nur, aber auch für die Beratungsstellen zu gewähren. Darüber hinaus rufen wir alle Studierenden an den drei Hochschulen und Kolleg_innen dazu auf, die Forderungen der Prüfungsberater_innen zu unterstützen und sich dahingehend an den StuRa der FSU Jena zu wenden.

Jena, 7. Dezember 2017

Bildungssektion der FAU Jena

c/o FAU Jena

Bachstraße 22

07743 Jena

jena.fau.org

fauj-bildung@fau.org

[ssba]

2 thoughts on “Studierendenrat (StuRa) der Uni Jena verweigert Prüfungsberater_innen Tariflohn

  1. Das ist ja wohl ein Witz. Obwohl ich kein Teil des StuRa mehr bin weiß ich ganz genau, dass es eine Absegnung der ‚Rechtsabteilung‘ und ‚Leitung‘ der FSU niemals gegeben hat. Die FSU hat sogar immer wieder darauf hingewiesen, dass ein derartiges Personalaufgebot insgesamt nicht tragbar, in ihren Augen noch nicht ein rechtskonform sein kann. Eine Entlohnung nach TV-L ist ebenso nirgendwo festgeschrieben. Die Bezahlung nach TV-L wäre bei EXAKTER Auslegung der Finanzordnung und der Thüringer Studierenden Finanzverordnung (ThürStudFVO) nicht einmal möglich, sofern man keine Schlupflöcherchen sehr großzügig auslegt. Hier ist klar gesagt, dass die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stets anzuwenden ist. Bedeutet also hier, dass mit das gesetzte Ziel (hier Prüfungsberatung) unter der sparsamsten Verwendung von Mitteln zu erreichen ist. Heißt nicht mehr als, dass man es mit dem Lohn versucht bis jemand anbeißt.
    Der Prüfungsberater hat natürlich ein legitimes Interesse an einem steigenden Entgelt, jedoch wäre die Erklärungskette hier, dass gezeigt werden müsste warum es mit dem eingesetzten Entgelt nicht funktioniert. Da wäre die Androhung einer Kündigung der geeignete Weg. Dies wird der Prüfungsberater jedoch nicht tun, da die Prüfungsberatungsstelle insgesamt nicht mehr den erforderlichen Rückhalt im StuRa zu haben scheint.

    Somit wäre der konsequente Weg die Stelle komplett abzuschaffen.

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