Im Mai und Juni 2018 hat eine Kollegin in knapp zwei Wochen insgesamt 41,5 Stunden beim Triathlon Laden in Jena Ost gearbeitet. Mündlich war zunächst eine Beschäftigung von 20 Wochenstunden für einen Monat vereinbart. Über eine Erhöhung der Wochenstundenzahl sollte nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden werden. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat die Kollegin während dieser Zeit auch auf Nachfrage nicht erhalten – dieser sollte erst Ende Juni erstellt werden. Nach Ablauf der ersten zwei Wochen wurde die Genossin dann unvermittelt beim Arbeitsantritt darauf hingewiesen, dass sie nicht mehr zu erscheinen bräuchte und wurde für die geleistete Arbeit mit 100 Euro abgespeist. Also mit einem Stundenlohn deutlich unterm Mindestlohn!
Als FAU haben wir den Chef darauf hingewiesen, dass eine mündliche und fristlose Kündigung rechtswidrig ist, das Arbeitsverhältnis damit weiterhin besteht und weitere Lohnansprüche entstehen. Wir haben zeitgleich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Gera eingereicht, welches die Güteverhandlung auf den 20. August 10:20 Uhr festgelegt hat.
Bisher kam es nur zu einer ablehnenden Reaktion des Arbeitgebers, wonach es angeblich nur ein Praktikum war. Wir werden zeitnah mit gewerkschaftlichen Maßnahmen den Druck weiter erhöhen, um die Rechte der Kollegin durchzusetzen.