Am Freitag den 12. Juni findet in der Rathausgasse 2 um 13:30 Uhr die nächste Kundgebung für den Kampf eines Leiharbeiters gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber statt. Am vorherigen Freitag, den 5. Juni hatte bereits eine erste Kundgebung stattgefunden. Diese war mit rund zwanzig Teilnehmern gut besucht und stieß auf großes Interesse und Medienecho.
Der ehemalige Leiharbeiter war bei Akzent Personaldienstleistungen beschäftigt und ist Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena. Gemeinsam mit der FAU stellt der Leiharbeiter Lohnnachforderungen an seinen vorherigen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres insgesamt ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienst–leistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und führt Kundgebungen vor der Firmenfiliale am Markt durch. Der Termin für die Güteverhandlung ist für den 20. Juli angesetzt.
Der Konflikt hat bereits ein Vorspiel: So wurde der Leiharbeiter am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nahm der betroffene Leiharbeiter nicht hin und konnte mit seiner Gewerkschaft die Rücknahme beider Kündigungen erreichen.
Leiharbeiter*innen sind in doppelter Hinsicht Arbeiter*innen zweiter Klasse. Zum einen sind sie rechtlich und tariflich schlechter gestellt: So wird das Geschäftsrisiko der Unternehmer*innen durch verkürzte Kündigungsfristen auf die Arbeiter*innen abgewälzt und Leiharbeiter*innen werden durchschnittlich schlechter bezahlt. Zusätzlich versuchen Leiharbeitsfirmen immer öfter, ihre Arbeiter*innen übers Ohr zu hauen, indem sie sie beispielsweise rechtswidrig aufgrund von Krankheit oder anderen vorgeschobenen Gründen feuern.
Die FAU setzt sich als Gewerkschaft für die Interessen und Rechte von Leiharbeiter*innen ein. So hat es die FAU Kaiserslautern im Fall eines Mitglieds und Leiharbeiters geschafft, eine Klage auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.