Am 25.11.2025 unterstützen wir ein Gewerkschaftsmitglied, einen ehemaligen Angestellten einer Kneipe in Jena, vor dem Arbeitsgericht Gera. Er wurde von seinem Arbeitgeber unzulässig mit einer verkürzten Frist per SMS gekündigt, in der das Arbeitsverhältnis für beendet erklärt wurde. Später reichte er eine schriftliche Kündigung nach, hielt sich dabei aber nicht an die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Der ehemalige Mitarbeiter der Kneipe, der knapp über dem Minijob verdiente, wollte dieses Verhalten nicht einfach so hinnehmen und wandte sich an die FAU Jena.
Wir forderten die Umwandlung der Kündigung in eine ordentliche Kündigung sowie die Zahlung des ausstehenden Lohns.
In der Gastronomie herrscht ein schlechter Organisationsgrad unter den Beschäftigten – davon profitieren die Arbeitgebenden. Niedrige Löhne, belastende Arbeitszeiten und ein respektloses Verhalten von Gäst*innen oder Vorgesetzten sind hier keine Seltenheit. Umso mehr lohnt es sich, in Konfliktsituationen nicht alleine zu bleiben und sich an die Gewerkschaft zu wenden.
In unserem Fall konnte in der Güteverhandlung eine Abfindung i. H. v. 500 € sowie das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum 31.10. geeinigt werden. Dadurch hat unser Gewerkschaftsmitglied nun Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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