

Wir beobachten mit Sorge eine politische Entwicklung, die in absehbarer Zeit zu Berufsverboten gegen Gewerkschafter*innen und engagierte Beschäftigte führen kann. Berufsverbote meint, dass Kolleg*innen aufgrund ihrer angeblichen Ideen oder Taten die Einstellung oder die Beschäftigung in Betrieben des öffentlichen Dienstes verweigert wird.
Mehrere Bundesländer haben die Regelabfrage beim Verfassungsschutz wieder eingeführt oder sind dabei, diese einzuführen. Die Regelabfrage bedeutet, dass die Dienststelle bei einer bestimmten Personengruppe regelmäßig das Amt für Verfassungsschutz kontaktiert, um Informationen über diese Personen einzuholen. Auf Grundlage dieser Informationen soll die Dienststelle entscheiden, ob es sich um eine Verfassungsfreundin oder Verfassungsfeindin handelt. Im letzteren Fall droht ein Berufsverbot.
- Das Land Brandenburg führte 2024 einen sogenannten Verfassungstreuecheck für angehende Beamt*innen ein. 1
- Auch Sachsen führte 2024 eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor Neueinstellungen und Beförderungen zur Überprüfung der Verfassungstreue von angehenden Beamt*innen in Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justizvollzug ein.2
- Im Sommer 2025 verschärfte das Land Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Verbeamteten. Seitdem müssen Verbeamtete und Tarifbeschäftigte bei einer Einstellung in den Landesdienst eine Erklärung abgeben, dass sie nicht einer extremistischen Organisation angehören. Dazu wird ihnen eine Liste entsprechender Organisationen vorgelegt. 3,4
- Das Land Hamburg ist dabei, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Radikalenerlass der 1970er Jahre noch übertrifft. Künftig sollen alle Bewerber*innen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst – Beamt*innen, Tarifbeschäftigte sowie Richter*innen – nicht nur vor der Einstellung, sondern auch aus weiteren Anlässen im beruflichen Werdegang wie Versetzung in besondere Bereiche, Verlängerung von Befristungen, Entfristung oder Verbeamtung durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.5
- Das Land Hessen diskutiert aktuell darüber, künftig in einem mehrstufigen Verfahren die Verfassungstreue von Mitarbeiter*innen der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Die drei Stufen sind: eine Selbstauskunft, das Führungszeugnis und Abfragen beim Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt. 6
- Das Land Schleswig-Holstein plant ein Gesetz zur Überprüfung der Verfassungstreue von Verbeamteten. Dies umfasst die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung und die Prüfung von Maßnahmen bei Erkenntnissen über die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation im Beschäftigungsverhältnis. 7
- Das Land Niedersachsen diskutiert darüber, einen Fragebogen zur Mitgliedschaft und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen sowie eine schriftliche Belehrung zur Verfassungstreue bei der Einstellung einzuführen. 8
- Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) forderte bundesweit einheitliche Regelungen zur Überprüfung der Verfassungstreue. Dazu solle Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen. 9
- In Thüringen sind aktuell keine derartigen Bestrebungen bekannt.
Diese Entwicklung berührt nicht nur Gesetze und Vorschriften. Sie macht auch vor Tarifverträgen nicht Halt. Im April 2025 wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) des Bundes und der Kommunen um eine neue Klausel zur Verfassungstreue bei Übernahme von Azubis ergänzt: Für eine Übernahme „müssen sich die Auszubildenden durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Dies ist umso bitterer, weil dieser Tarifvertrag von der Gewerkschaft ver.di unterzeichnet wurde. 10
Teil dieses Systems sind die vollkommen unwissenschaftlichen, politisch motivierten Berichte des deutschen Inlandsgeheimdiensts, des Amtes für Verfassungsschutz. In diesen Berichten ordnet der Verfassungsschutz Organisationen und Bewegungen verschiedenen Spielarten des Extremismus zu und erklärt sie zu Verfassungs- und Staatsfeinden. Medien und Behörden übernehmen diese Einordnung in der Regel unkritisch, was für die Organisationen und ihre Mitglieder negative Konsequenzen hat, die bis zur Verweigerung der Einstellung oder zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können. So wird auch unsere Gewerkschaft, die FAU, als gewaltorientiert-linksextremistisch diffamiert. Das stellt einen staatlich veranlassten Angriff auf unsere Gewerkschaftsfreiheit dar. 11
Wir wissen aus historischer Erfahrung, vom Radikalenerlass und den Berufsverboten der 70er und 80er Jahre in der BRD und von der politisch motivierten Verweigerung von Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätzen während der gesamten Existenz der DDR, dass diese staatlichen Maßnahmen v.a. uns treffen werden – Linke, Oppositionelle, Gewerkschafter*innen und engagierte Arbeiter*innen. 12 Erst 2024 führten wir als FAU Jena einen Kampf gegen die Annullierung des Arbeitsvertrags von Eli, der*die nicht als Wissenschaftler*in an der Universität Jena arbeiten durfte, weil er*sie wegen vorherigem Klima-Aktivismus vorbestraft war.
Wir müssen weiterhin feststellen, dass der Staat auf die politische Polarisierung in der Gesellschaft mit immer weiteren repressiven Maßnahmen reagiert. So kürzt er auch der Demokratiebildung die Mittel und gängelt sie politisch; er greift wiederholt die Zivilgesellschaft und soziale Bewegungen an. Klar ist jedoch: Unter Zwang lässt sich keine echte und gelebte Demokratie schaffen.
Wir appellieren daher an alle Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, wachsam zu bleiben und sich mit Kolleg*innen zu solidarisieren, denen Berufsverbote drohen, denen die Einstellung verweigert wird oder die ihre Stelle wieder verlieren. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit dem Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote.
AG Gewerkschaftsfreiheit statt Verfassungsschutz der FAU Jena
- https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/04/angehende-beamte-brandenburg-verfassungstreue-pruefung.html ↩︎
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20785-Gesetz-zur-Staerkung-der-Verfassungstreue-im-oeffentlichen-Dienst-und-zur-weiteren-Aenderung-dienstrechtlicher-Vorschriften#a1 ↩︎
- https://wiederaufbau.rlp.de/fileadmin/wiederaufbau/2025/MinBlatt_Nr._09_vom_15.08.2025.pdf, Seite 266 ↩︎
- https://mdi.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/klarstellung-zur-verwaltungsvorschrift-verfassungstreue ↩︎
- https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/senatskanzlei/aktuelles/pressemeldungen/senat-verabschiedet-gesetzentwurf-zur-regelabfrage-1109250 ↩︎
- https://www.hessenschau.de/panorama/landtag-gesetzentwurf-zum-verfassungstreue-check-eingebracht—afd-haelt-dagegen-v1,verfassungstreue-check-landtag-100.html ↩︎
- https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/_startseite/Artikel2025/IV/251216_verfassungstreue
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/03700/drucksache-20-03754.pdf, S. 63 ↩︎ - https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kein-platz-fur-verfassungsfeinde-im-landesdienst-kabinett-gibt-novelle-des-niedersachsischen-disziplinargesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-242613.html ↩︎
- https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kein-platz-fur-verfassungsfeinde-im-landesdienst-kabinett-gibt-novelle-des-niedersachsischen-disziplinargesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-242613.html ↩︎
- https://www.haufe.de/id/norm/tvaoed-at-16a-uebernahme-von-auszubildenden-HI1413289_p16a.html ↩︎
- https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf, S. 192 ↩︎
- https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass#Anwendungspraxis ↩︎


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