Hier gibts neues aus eurer kämpferischen Basisgewerkschaft in Jena!
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Jeden Tag neue Kürzungen, Militarisierung und die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen: es ist verständlich, dass das viele in Schockstarre versetzt. Doch nur, weil wir das System am Laufen halten, kann so agiert werden. Wir müssen aufhören, auf Rettung von oben zu hoffen, und uns stattdessen unabhängig und basisdemokratisch organisieren. Die Freie Arbeiter:innen Union stellt die Systemfrage: Wie wäre es, wenn wir die Produktion selbst verwalten und Bedürfnisse über Profit stellen? Organisier dich mit uns, tritt der FAU bei und kämpfe für das gute Leben!
Der mörderische Angriff auf unseren Gewerkschaftsfreund in Stuttgart ist kein Einzelfall, sondern Teil einer tödlichen Welle neonazistischer Gewalt. Gemeinsam mit „Uni gegen Rechts“ Jena trauern wir um den verstorbenen Kollegen und stehen an der Seite der Angehörigen.
Wir beobachten mit Sorge eine politische Entwicklung, die in absehbarer Zeit zu Berufsverboten gegen Gewerkschafter*innen und engagierte Beschäftigte führen kann. Berufsverbote meint, dass Kolleg*innen aufgrund ihrer angeblichen Ideen oder Taten die Einstellung oder die Beschäftigung in Betrieben des öffentlichen Dienstes verweigert wird.
Mehrere Bundesländer haben die Regelabfrage beim Verfassungsschutz wieder eingeführt oder sind dabei, diese einzuführen. Die Regelabfrage bedeutet, dass die Dienststelle bei einer bestimmten Personengruppe regelmäßig das Amt für Verfassungsschutz kontaktiert, um Informationen über diese Personen einzuholen. Auf Grundlage dieser Informationen soll die Dienststelle entscheiden, ob es sich um eine Verfassungsfreundin oder Verfassungsfeindin handelt. Im letzteren Fall droht ein Berufsverbot.
Das Land Brandenburg führte 2024 einen sogenannten Verfassungstreuecheck für angehende Beamt*innen ein. 1
Auch Sachsen führte 2024 eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor Neueinstellungen und Beförderungen zur Überprüfung der Verfassungstreue von angehenden Beamt*innen in Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justizvollzug ein.2
Im Sommer 2025 verschärfte das Land Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Verbeamteten. Seitdem müssen Verbeamtete und Tarifbeschäftigte bei einer Einstellung in den Landesdienst eine Erklärung abgeben, dass sie nicht einer extremistischen Organisation angehören. Dazu wird ihnen eine Liste entsprechender Organisationen vorgelegt. 3,4
Das Land Hamburg ist dabei, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Radikalenerlass der 1970er Jahre noch übertrifft. Künftig sollen alle Bewerber*innen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst – Beamt*innen, Tarifbeschäftigte sowie Richter*innen – nicht nur vor der Einstellung, sondern auch aus weiteren Anlässen im beruflichen Werdegang wie Versetzung in besondere Bereiche, Verlängerung von Befristungen, Entfristung oder Verbeamtung durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.5
Das Land Hessen diskutiert aktuell darüber, künftig in einem mehrstufigen Verfahren die Verfassungstreue von Mitarbeiter*innen der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Die drei Stufen sind: eine Selbstauskunft, das Führungszeugnis und Abfragen beim Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt. 6
Das Land Schleswig-Holstein plant ein Gesetz zur Überprüfung der Verfassungstreue von Verbeamteten. Dies umfasst die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung und die Prüfung von Maßnahmen bei Erkenntnissen über die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation im Beschäftigungsverhältnis. 7
Das Land Niedersachsen diskutiert darüber, einen Fragebogen zur Mitgliedschaft und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen sowie eine schriftliche Belehrung zur Verfassungstreue bei der Einstellung einzuführen. 8
Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) forderte bundesweit einheitliche Regelungen zur Überprüfung der Verfassungstreue. Dazu solle Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen. 9
In Thüringen sind aktuell keine derartigen Bestrebungen bekannt.
Diese Entwicklung berührt nicht nur Gesetze und Vorschriften. Sie macht auch vor Tarifverträgen nicht Halt. Im April 2025 wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) des Bundes und der Kommunen um eine neue Klausel zur Verfassungstreue bei Übernahme von Azubis ergänzt: Für eine Übernahme „müssen sich die Auszubildenden durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Dies ist umso bitterer, weil dieser Tarifvertrag von der Gewerkschaft ver.di unterzeichnet wurde. 10
Teil dieses Systems sind die vollkommen unwissenschaftlichen, politisch motivierten Berichte des deutschen Inlandsgeheimdiensts, des Amtes für Verfassungsschutz. In diesen Berichten ordnet der Verfassungsschutz Organisationen und Bewegungen verschiedenen Spielarten des Extremismus zu und erklärt sie zu Verfassungs- und Staatsfeinden. Medien und Behörden übernehmen diese Einordnung in der Regel unkritisch, was für die Organisationen und ihre Mitglieder negative Konsequenzen hat, die bis zur Verweigerung der Einstellung oder zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können. So wird auch unsere Gewerkschaft, die FAU, als gewaltorientiert-linksextremistisch diffamiert. Das stellt einen staatlich veranlassten Angriff auf unsere Gewerkschaftsfreiheit dar. 11
Wir wissen aus historischer Erfahrung, vom Radikalenerlass und den Berufsverboten der 70er und 80er Jahre in der BRD und von der politisch motivierten Verweigerung von Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätzen während der gesamten Existenz der DDR, dass diese staatlichen Maßnahmen v.a. uns treffen werden – Linke, Oppositionelle, Gewerkschafter*innen und engagierte Arbeiter*innen. 12 Erst 2024 führten wir als FAU Jena einen Kampf gegen die Annullierung des Arbeitsvertrags von Eli, der*die nicht als Wissenschaftler*in an der Universität Jena arbeiten durfte, weil er*sie wegen vorherigem Klima-Aktivismus vorbestraft war.
Wir müssen weiterhin feststellen, dass der Staat auf die politische Polarisierung in der Gesellschaft mit immer weiteren repressiven Maßnahmen reagiert. So kürzt er auch der Demokratiebildung die Mittel und gängelt sie politisch; er greift wiederholt die Zivilgesellschaft und soziale Bewegungen an. Klar ist jedoch: Unter Zwang lässt sich keine echte und gelebte Demokratie schaffen.
Wir appellieren daher an alle Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, wachsam zu bleiben und sich mit Kolleg*innen zu solidarisieren, denen Berufsverbote drohen, denen die Einstellung verweigert wird oder die ihre Stelle wieder verlieren. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit dem Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote.
AG Gewerkschaftsfreiheit statt Verfassungsschutz der FAU Jena
Mitte Dezember haben die GLS Bank und die Sparkasse Göttingen der linken Solidaritätsorganisation Rote Hilfe die Konten gekündigt. Ursächlich dafür ist sehr wahrscheinlich der politische Druck aus den USA. Die US-Regierung hat die u. a. von Medien als „Antifa Ost“ bezeichnete Gruppe als Terrororganisation eingestuft und auf eine Sanktionsliste gesetzt. Es scheint, dass die Banken der Roten Hilfe die Konten gekündigt haben, da diese sich mit den Antifaschist*innen solidarisiert, die für die sogenannte „Antifa Ost“ verfolgt und inhaftiert werden. Damit wollen die Banken das Risiko minimieren, selbst von Sanktionen aus den USA getroffen zu werden.
In der letzten Zeit hat die GLS auch anderen linken Organisationen die Konten gekündigt, darunter einem Verein, der die Arbeit des Anarchist Black Cross Dresden unterstützt, der Partei DKP sowie einer Einzelperson, die mit dem ABC-nahen Verein in Verbindung gebracht wird. Wie das Anarchist Black Cross schreibt, handelt es sich dabei um einen politischen Angriff auf die linke Infrastruktur in Deutschland. Die Kündigung von Konten macht es linken Organisationen unmöglich, Mitgliedsbeiträge und Spenden zu verwalten und Ausgaben wie Miete, Anwaltskosten und Personalkosten zu tätigen.
Uns Gewerkschafter*innen sollte die Kündigung der Konten der Roten Hilfe alarmieren. Erstens trifft diese Maßnahme eine Organisation, die ein solidarisches Verhältnis zu unseren Gewerkschaften pflegt. Die Rote Hilfe steht Kolleg*innen bei, die unter Berufsverboten leiden oder bei ihrem Engagement von der Polizei und der Staatsanwaltschaft drangsaliert werden. Die Rote Hilfe beschäftigt sich außerdem mit Repressalien und Union Busting gegen aktive Kolleg*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften. Nicht umsonst sind viele Gewerkschafter*innen Mitglied der Roten Hilfe. Zweitens treffen die Repressalien, von denen das „Debanking“ nur ein Ausdruck ist, aktuell linksradikale Organisationen, die Klimabewegung, Antifaschist*innen sowie politisch sehr engagierte Gewerkschafter*innen. Es ist jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass bei der autoritären Entwicklung in absehbarer Zeit auch andere linke Organisationen sowie unsere Gewerkschaften ins Visier genommen werden. Wir müssen zusammenhalten, um diese Angriffe abzuwehren.
Wir rufen daher unsere Mitglieder und alle Gewerkschaftsfreund*innen auf:
Sprecht mit euren Kolleg*innen und anderen Gewerkschafter*innen über die Angriffe auf die Rote Hilfe und andere linke Organisationen.
Die Dresdner Neustadt mag sich im Marketing als weltoffenes Szeneviertel präsentieren, die Realität für viele Beschäftigte in der Gastronomie sieht jedoch oft düster aus. Wie in vielen Betrieben der Branche herrschen auch im veganen Café V-Cake auf der Rothenburger Straße unzumutbare Arbeitsbedingungen. Nachdem sich Mitarbeiter*innen darüber beschwerten, wurden sie kurzerhand fristlos gekündigt. Daraufhin organisierte die FAU Dresden im August 2025 eine Protestkundgebung unter dem Motto „Süße Kuchen, bittere Jobs“ und zog auch vor Gericht. Der Inhaber des Cafés zeigte sich uneinsichtig, und ehemalige Angestellte berichten weiterhin von einem „unerträglichen Arbeitsklima“.
Doch die Dimension dieses Arbeitskampfes geht weit über schlechte Bezahlung oder lange Stunden hinaus. Es soll gezielte Einschüchterung und sexualisierte Gewalt gegeben haben. Mehrere Arbeiter*innen schildern anzügliche Bemerkungen, ungewollte Berührungen und systematischen Machtmissbrauch durch den Chef. Darauf reagierte dieser mit Ablehnung, psychischem Druck, Kontrolle und Missachtung. Diese Vorwürfe zeigen, wie hierarchische Abhängigkeitsverhältnisse Belästigung und Gewalt Vorschub leistet. Die FAU hat dies zum Anlass genommen, mit einer Aufklärungsveranstaltung genau vor dem Café ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz zu setzen. Dieser Fall ist kein Einzelschicksal, sondern symptomatisch für eine Branche, in der das Machtgefälle zwischen Chef*innen und Arbeiter*innen allzu oft ausgenutzt wird. Umso wichtiger ist es, solidarisch an der Seite der Betroffenen zu stehen und solche Missstände nicht länger zu tolerieren.