Von dem ausstehenden Lohn, den eine Arbeiterin aus Nordhausen erfolglos von ihrem ehemaligen Arbeitgeber mündlich gefordert hatte, konnte sie mit Unterstützung der Gewerkschaft FAU Jena durch Öffentlichkeitsarbeit und eine Klage zumindest einen Teilbetrag durchsetzen.
„Die Arbeiterin macht geltend, dass sie für mehrere Stunden und Tage geleisteter Arbeit nicht bezahlt worden sei – darunter zwei Wochen Probearbeit. Nach geltendem Arbeitsrecht ist Probearbeit voll zu vergüten!“, so die Gewerkschaft im Januar 2021.
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