In einem konkreten Fall wurde eine Angestellte fristlos gefeuert, nachdem sie nach dem ihr zustehenden Trinkgeld gefragt hatte. Die FAU Jena geht nun mit gewerkschaftlichen und juristischen Mitteln gegen die Kündigung vor. Im Zusammenhang damit kommt es am 6. August zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Im Zuge der Auseinandersetzung sind weitere Missstände sichtbar geworden.
Die migrantischen Arbeiter*innen, überwiegend aus Portugal, Rumänien und Polen, werden direkt in ihren Herkunftsländern angeworben und in Wohnungen untergebracht, welche von der Restaurantkette selbst angemietet werden. Mit dem Arbeitsvertrag wird ein einseitiger Mietvertrag mit dem Arbeitgeber unterschrieben und die Miete wird direkt vom Lohn abgezogen. Bei oben genannter Kündigung des Arbeitsverhältnisses ging damit zugleich die Aufforderung einher, die Wohnung innerhalb von vier Tagen zu verlassen. Die Kollegin wurde wegen ihrer legitimen Forderung also im wahrsten Sinne des Wortes unvermittelt auf die Straße gesetzt.