Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.
Leiharbeiter geht gegen willkürliche Kündigung durch „Akzent Personaldienstleistungen“ aus Jena vor
Einigung mit Thüringer Reinigungsfirma erzielt – Arbeitskonflikt beendet
Konflikt mit Thüringer Reinigungsfirma

Dies ist bereits der zweite Fall in diesem Jahr, welchen die FAU Jena gegen die Reinigungsfirma führt und wieder geht es um vorenthaltenen Lohn. Im September diesen Jahres konnten wir schon einmal Lohnforderungen vor Gericht durchsetzen und dort eine Einigung erzielen. Diesmal werden wir uns aber nicht so einfach abspeisen lassen und auf die volle Summe gehen. Es sind uns weitere Fälle bekannt, wo es Probleme mit den Lohnzahlungen bei der Reinigungsfirma gibt, diese werden von uns beobachtet.
Mall of Shame – Der Protest der Straße und die Mühlen der Justiz
Veranstaltungstour Berlin 12.10. | Leipzig 13.10. | Jena 14.10. | Erfurt 15.10.
Prozess 16.10. 8:00 Uhr Kundgebung vor dem BAG Erfurt | 9:00 Uhr Prozess BAG | Gemeinsame Zugfahrt von Jena-West 07:00
„Mall of Shame, pay the workers!“, schallte es vor fünf Jahren wochenlang in den Straßenschluchten am Potsdamer Platz, vor der Mall of Berlin. Wanderarbeiter aus Rumänien wandten sich gemeinsam mit der FAU Berlin gegen die gewerbsmäßige Abzocke von ausländischen
Arbeitskräften. Vereint gelang es, große Aufmerksamkeit und Solidarität bis in bürgerliche Kreise herzustellen. Für die Auszahlung der ausstehenden Löhne musste letztlich jedoch der Rechtsweg beschritten werden.
Die rumänischen Genossen betonten immer wieder, dass sie mit diesem Kampf ihre Würde zurück-
erlangen wollten – und dass ihnen dies gelungen ist. Nun, fünf Jahre nach den Ereignissen, kommt der Fall vor das höchste deutsche Arbeitsgericht: das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die FAU geht den Rechtsweg damit weiter als andere Gewerkschaften. Sollte die bisherige Rechtsprechung korrigiert werden, könnte dadurch der Sub-Sub-Subunternehmersumpf mitsamt mutwilliger Insolvenzen trockengelegt werden.
Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht am 16. Oktober 2019 in Erfurt
beleuchten wir in einer Veranstaltungsreihe die immer noch spezifischen Ausbeutungsverhältnisse von Arbeitsmigrant*innen und die Möglichkeiten des Widerstands gegen die zunehmend
allgemeine Prekarität. Und blicken zurück auf den beispiellosen Kampf von selbstorganisierten Mitgliedern einer kleinen Basisgewerkschaft.
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