Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn.
Kategorie: Arbeitskampf
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Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor
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Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt
Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.
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Konflikt mit Thüringer Reinigungsfirma
— english Version below —Die FAU Jena führt derzeit einen Arbeitskampf gegen eine . Es bestehen offene Lohnforderungen von über 1000 € für ein Gewerkschaftsmitglied, weswegen wir am 20. November Klage eingereicht haben und gewerkschaftliche Aktionen vorbereiten, um mit Nachdruck unser Recht zu erstreiten.
Dies ist bereits der zweite Fall in diesem Jahr, welchen die FAU Jena gegen die Reinigungsfirma führt und wieder geht es um vorenthaltenen Lohn. Im September diesen Jahres konnten wir schon einmal Lohnforderungen vor Gericht durchsetzen und dort eine Einigung erzielen. Diesmal werden wir uns aber nicht so einfach abspeisen lassen und auf die volle Summe gehen. Es sind uns weitere Fälle bekannt, wo es Probleme mit den Lohnzahlungen bei der Reinigungsfirma gibt, diese werden von uns beobachtet.