Kategorie: Arbeitskampf

  • Stundenlohn von über 142,86 € erzielt – FAU Jena geht gegen Probearbeit vor

    Bei den Probearbeitsstunden eines FAU-Mitglieds wurde in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera (27.02.2020) entschieden, dass zwar kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, aber trotzdem konnte ein „Aufwendungsersatz“ in Höhe von 500 Euro durchgesetzt werden. Im betreffenden Fall wurde dreieinhalb Stunden in der Produktion eingelernt und mitgearbeitet, aber dann kein Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch für sogenannte Einfühlungsverhältnisse, in denen der Bewerber/die Bewerberin einerseits einen Einblick in die zukünftige Tätigkeit bekommen soll, anderseits häufig unentschädigt arbeitet, Lohn(ersatz) erstritten werden kann. Jede Arbeitsaufnahme kann ein (mündliches) Arbeitsverhältnis begründen, was nicht einfach abgesagt werden kann.
    Auch in diesem Fall bewirkte die Ankündigung öffentlichkeitswirksamer gewerkschaftlicher Aktionen ein Einlenken der Unternehmensführung.
    Die FAU kämpft weiter: keine Arbeit ohne Lohn.

  • Willkürliche Kündigung eines Leiharbeiters abgewehrt

    Die willkürliche Kündigungen eines Leiharbeiters (Hintergründe) konnte abgewehrt werden. Nachdem die FAU Jena zusammen mit dem Betroffenen eine Kündigungsschutzklage gestellt und eine Kundgebung angemeldet hat, ruderte die Leiharbeitsfirma ganz schnell zurück und setzte den betroffenen Leiharbeiter wieder zur Arbeit ein, womit die fristlose Kündigung hinfällig ist. Nun wurde auch die fristgerechte Kündigung zurück genommen, womit der Konflikt zunächst beendet scheint. Abzuwarten bleibt, ob die entsprechende Gehaltsabrechnung für Januar korrigiert – hier wurden Minusstunden abgezogen – und für Februar vollständig sind. Ggf. sind wir zur Neuaufnahme des Konfliktes jederzeit bereit.

  • Leiharbeiter geht gegen willkürliche Kündigung durch „Akzent Personaldienstleistungen“ aus Jena vor

    +++ Kundgebung abgesagt, da die Kündigungen abgewehrt werden konnten +++
    Ein Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der FAU Jena wurde am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nimmt der betroffene Leiharbeiter natürlich nicht hin und hat mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage gestellt.
    Inzwischen wurde der Leiharbeiter wieder von der Leiharbeitsfirma zur Arbeit eingesetzt, womit zumindest die fristlose Kündigung faktisch hinfällig ist und nur noch die fristgerechte im Raum steht. Sofern wir keine schriftliche Rücknahme aller Kündigungen haben, werden wir an der Klage festhalten und rufen zu einer Kundgebung am 28. Februar vor dem Jenaer Sitz der Leiharbeitsfirma am Markt auf. Die gerichtliche Güteverhandlung ist für den Montag darauf, den 3. März angesetzt. 

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  • Einigung mit Thüringer Reinigungsfirma erzielt – Arbeitskonflikt beendet

    In der gestrigen Güteverhandlung konnten wir eine Einigung mit einer Thüringer Reinigungsfirma erzielen und eine Teilzahlung der offenen Forderung erreichen. Dabei hat sich deutlich gezeigt, dass der gewerkschaftliche Druck ausschlaggebender war als die juristischen Argumente. Sobald der Geldeingang erfolgt, ist dieser Konflikt mit Reinigungsfirma für uns beendet und es werden keine weiteren Aktionen erfolgen. Entsprechende Kundgebungen wurden bereits abgesagt.
    Wir möchten unseren Schwestersyndikaten in Berlin, Dresden und Halle für ihre Unterstützung danken. Diese hatten ebenfalls Kundgebungen in der nächsten Woche vorbereitet, um den Konflikt weiter auszuweiten.
  • Konflikt mit Thüringer Reinigungsfirma

    — english Version below —
    Die FAU Jena führt derzeit einen Arbeitskampf gegen eine Thüringer Reinigungsfirma. Es bestehen offene Lohnforderungen von über 1000 € für ein Gewerkschaftsmitglied, weswegen wir am 20. November Klage eingereicht haben und gewerkschaftliche Aktionen vorbereiten, um mit Nachdruck unser Recht zu erstreiten.
     
    Dies ist bereits der zweite Fall in diesem Jahr, welchen die FAU Jena gegen die Reinigungsfirma führt und wieder geht es um vorenthaltenen Lohn. Im September diesen Jahres konnten wir schon einmal Lohnforderungen vor Gericht durchsetzen und dort eine Einigung erzielen. Diesmal werden wir uns aber nicht so einfach abspeisen lassen und auf die volle Summe gehen. Es sind uns weitere Fälle bekannt, wo es Probleme mit den Lohnzahlungen bei der Reinigungsfirma gibt, diese werden von uns beobachtet.

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