Gemeinsam mit unserem Gewerkschafts-Mitglied Lisa sind wir gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, REWE Tino Stützer, vorgegangen. Sie sollte im November gegen ihren Willen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, eine Abfindung bekam sie nicht und durch den Aufhebungsvertrag blieb auch das Geld vom Amt aus. Nicht nur stand sie deswegen von einem Tag auf den anderen ohne Arbeitsplatz da, sondern musste auch um ihren Lebensunterhalt bangen. Wir haben gemeinsam mit ihr Klage eingereicht, in Aktionen vor den REWE-Märkten von Stützer Flyer an Kund*innen verteilt und über Lisas Fall aufgeklärt.
Der Aufhebungsvertrag wird in eine ordentliche Kündigung zum 31.12.2025 umgewandelt, statt wie ursprünglich geplant zum 15.11.2025. Außerdem werden – anders als angedroht – alle Urlaubstage und Überstunden vollständig ausgezahlt und alle Minusstunden gestrichen. Die 14-tägige Widerrufsfrist, die Stützers Vertretung eingefordert hatte, ist inzwischen verstrichen. Damit ist die Einigung offiziell und unser Arbeitskampf damit erfolgreich abgeschlossen.
Insgesamt haben wir mehr als 2000€ für Lisa erkämpft und ein wichtiges Zeichen gegenüber Stützer und allen anderen Arbeitgebenden in Jena gesetzt: Wir geben nicht klein bei, wenn unsere Mitglieder ungerecht behandelt werden. Wir wehren uns, alle gemeinsam!
Auch Probleme am Arbeitsplatz? Egal, ob bei REWE oder anderswo: Komm gern zu unserer gewerkschaftlichen Sprechstunde! Wir beraten dich und kämpfen an deiner Seite. Jeden Dienstag um 19 Uhr in der Bachstraße 22, 07745 Jena.
Wir beobachten mit Sorge eine politische Entwicklung, die in absehbarer Zeit zu Berufsverboten gegen Gewerkschafter*innen und engagierte Beschäftigte führen kann. Berufsverbote meint, dass Kolleg*innen aufgrund ihrer angeblichen Ideen oder Taten die Einstellung oder die Beschäftigung in Betrieben des öffentlichen Dienstes verweigert wird.
Mehrere Bundesländer haben die Regelabfrage beim Verfassungsschutz wieder eingeführt oder sind dabei, diese einzuführen. Die Regelabfrage bedeutet, dass die Dienststelle bei einer bestimmten Personengruppe regelmäßig das Amt für Verfassungsschutz kontaktiert, um Informationen über diese Personen einzuholen. Auf Grundlage dieser Informationen soll die Dienststelle entscheiden, ob es sich um eine Verfassungsfreundin oder Verfassungsfeindin handelt. Im letzteren Fall droht ein Berufsverbot.
Das Land Brandenburg führte 2024 einen sogenannten Verfassungstreuecheck für angehende Beamt*innen ein. 1
Auch Sachsen führte 2024 eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor Neueinstellungen und Beförderungen zur Überprüfung der Verfassungstreue von angehenden Beamt*innen in Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justizvollzug ein.2
Im Sommer 2025 verschärfte das Land Rheinland-Pfalz die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Verbeamteten. Seitdem müssen Verbeamtete und Tarifbeschäftigte bei einer Einstellung in den Landesdienst eine Erklärung abgeben, dass sie nicht einer extremistischen Organisation angehören. Dazu wird ihnen eine Liste entsprechender Organisationen vorgelegt. 3,4
Das Land Hamburg ist dabei, ein Gesetz zu verabschieden, welches den Radikalenerlass der 1970er Jahre noch übertrifft. Künftig sollen alle Bewerber*innen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst – Beamt*innen, Tarifbeschäftigte sowie Richter*innen – nicht nur vor der Einstellung, sondern auch aus weiteren Anlässen im beruflichen Werdegang wie Versetzung in besondere Bereiche, Verlängerung von Befristungen, Entfristung oder Verbeamtung durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue geprüft werden.5
Das Land Hessen diskutiert aktuell darüber, künftig in einem mehrstufigen Verfahren die Verfassungstreue von Mitarbeiter*innen der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Die drei Stufen sind: eine Selbstauskunft, das Führungszeugnis und Abfragen beim Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt. 6
Das Land Schleswig-Holstein plant ein Gesetz zur Überprüfung der Verfassungstreue von Verbeamteten. Dies umfasst die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung und die Prüfung von Maßnahmen bei Erkenntnissen über die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation im Beschäftigungsverhältnis. 7
Das Land Niedersachsen diskutiert darüber, einen Fragebogen zur Mitgliedschaft und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen sowie eine schriftliche Belehrung zur Verfassungstreue bei der Einstellung einzuführen. 8
Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) forderte bundesweit einheitliche Regelungen zur Überprüfung der Verfassungstreue. Dazu solle Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen. 9
In Thüringen sind aktuell keine derartigen Bestrebungen bekannt.
Diese Entwicklung berührt nicht nur Gesetze und Vorschriften. Sie macht auch vor Tarifverträgen nicht Halt. Im April 2025 wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) des Bundes und der Kommunen um eine neue Klausel zur Verfassungstreue bei Übernahme von Azubis ergänzt: Für eine Übernahme „müssen sich die Auszubildenden durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Dies ist umso bitterer, weil dieser Tarifvertrag von der Gewerkschaft ver.di unterzeichnet wurde. 10
Teil dieses Systems sind die vollkommen unwissenschaftlichen, politisch motivierten Berichte des deutschen Inlandsgeheimdiensts, des Amtes für Verfassungsschutz. In diesen Berichten ordnet der Verfassungsschutz Organisationen und Bewegungen verschiedenen Spielarten des Extremismus zu und erklärt sie zu Verfassungs- und Staatsfeinden. Medien und Behörden übernehmen diese Einordnung in der Regel unkritisch, was für die Organisationen und ihre Mitglieder negative Konsequenzen hat, die bis zur Verweigerung der Einstellung oder zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können. So wird auch unsere Gewerkschaft, die FAU, als gewaltorientiert-linksextremistisch diffamiert. Das stellt einen staatlich veranlassten Angriff auf unsere Gewerkschaftsfreiheit dar. 11
Wir wissen aus historischer Erfahrung, vom Radikalenerlass und den Berufsverboten der 70er und 80er Jahre in der BRD und von der politisch motivierten Verweigerung von Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätzen während der gesamten Existenz der DDR, dass diese staatlichen Maßnahmen v.a. uns treffen werden – Linke, Oppositionelle, Gewerkschafter*innen und engagierte Arbeiter*innen. 12 Erst 2024 führten wir als FAU Jena einen Kampf gegen die Annullierung des Arbeitsvertrags von Eli, der*die nicht als Wissenschaftler*in an der Universität Jena arbeiten durfte, weil er*sie wegen vorherigem Klima-Aktivismus vorbestraft war.
Wir müssen weiterhin feststellen, dass der Staat auf die politische Polarisierung in der Gesellschaft mit immer weiteren repressiven Maßnahmen reagiert. So kürzt er auch der Demokratiebildung die Mittel und gängelt sie politisch; er greift wiederholt die Zivilgesellschaft und soziale Bewegungen an. Klar ist jedoch: Unter Zwang lässt sich keine echte und gelebte Demokratie schaffen.
Wir appellieren daher an alle Kolleg*innen und Mitstreiter*innen, wachsam zu bleiben und sich mit Kolleg*innen zu solidarisieren, denen Berufsverbote drohen, denen die Einstellung verweigert wird oder die ihre Stelle wieder verlieren. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit dem Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote.
AG Gewerkschaftsfreiheit statt Verfassungsschutz der FAU Jena
Einblicke in die strukturellen Arbeitsbedingungen von migrantischen Beschäftigten in der Baubranche
„Der Anteil der Helfer*innen auf dem Bau ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Das passiert nicht, weil die Arbeit auf dem Bau so viel leichter oder automatisierter geworden ist und zu großen Teilen aus Helfertätigkeiten besteht1. Nein, Facharbeiter*innen werden als Helfer*innen deklariert, um ihren Lohn zu drücken. Diese Praxis wird vor allem von Subunternehmen für migrantische Arbeitskräfte2 angewendet, die sich häufig schlechter im deutschen Rechtssystem orientieren können und teilweise keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Dadurch sind sie der Ausbeutung noch stärker ausgeliefert.” […]
Doku über Dario Salvetti, der seit vier Jahren jeden Tag an seinen ehemaligen Arbeitsplatz kommt, das Werk des Autozulieferers GKN. Und das, obwohl ihm und der gesamten Belegschaft fristlos gekündigt wurde. Zu Unrecht, wie die Arbeiter finden. Als „Collettivo di Fabbrica” kämpfen sie für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und einen Neubeginn ihrer Fabrik.
Die Gewerkschafterin und Anarchistin wurde 1879 in Ariecibo, Puerto Rico, geboren. Als eine der ersten Frauen organisierte sie Tabak- und andere Landarbeiter*innen in Puerto Rico, New York und Florida – und das sehr erfolgreich.
In den Tabakfabriken organisierte sie Beschäftigte, las ihnen revolutionäre Texte vor und ermutigte sie, sich zu bilden, in Gewerkschaften zu organisieren und für ein gutes Leben für Alle zu kämpfen. 1916 führte sie einen erfolgreichen Zuckerrohrstreik von mehr als 40.000 Arbeiter*innen auf Puerto Rico an.
Als Gewerkschafterin, Anarchistin und Feministin setzte sie sich unerschrocken für die Selbstbestimmung der Arbeiterklasse ein und verband feministische, soziale und gerwerkschaftliche Kämpfe. Capetillo forderte gleiche Löhne für Frauen, freie Liebe und die Abschaffung kapitalistischer Unterdrückung – radikal, mutig und ihrer Zeit weit voraus.
Ihr Ziel war klar:
👉 Eine gerechte Gesellschaft ohne Ausbeutung, Patriarchat und Hierarchie.
Wenn du mehr über feministische Gewerkschaftsgeschichte lernen willst, komm in unserem Gewerkschaftslokal vorbei. Wir haben einige Bücher zum Ausleihen.📖
Wenn du selbst aktiv werden willst, komm zur FAU oder wende dich an Gruppen wie Feministischer Streik.