
Ende 2017 läuft die Frist aus, zu der entsprechend der gesetzlichen Ausstattungspflicht alle Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden müssen. Mehrere Wohngemeinschaften in Jena haben deswegen für das Jahr 2018 eine Mieterhöhung erhalten. Diese müssen wir nicht in ihrer vollen Höhe akzeptieren. Als Mieter_innen können wir sie anteilig unter Vorbehalt überweisen und einen gewissen Anteil gegebenenfalls nach einer abschließenden höchstrichterlichen Entscheidung zurückfordern. Wie das funktioniert, lest ihr im Folgenden.





